Ein paar Seiten vorher war hier ein Link zu einem Urteil.
Sinngemäß so: Ist dir bei Abschluss des Kaufvertrages nicht explizit gesagt worden, dass es das nicht mehr gibt, hast du Anrecht auf Nachbesserung oder Preisnachlass in Höhe einer Ersatzlösung inklusive Einbau.
@H4cktOr, zum Zeitpunkt als du ihn bestellt hast, wurde doch noch mit Wireless im Prospekt geworben. Als gilt für dich und alle anderen, die Betroffen sind, dieses Urteil.
Grüße
Earn
Sinngemäß so: Ist dir bei Abschluss des Kaufvertrages nicht explizit gesagt worden, dass es das nicht mehr gibt, hast du Anrecht auf Nachbesserung oder Preisnachlass in Höhe einer Ersatzlösung inklusive Einbau.
@H4cktOr, zum Zeitpunkt als du ihn bestellt hast, wurde doch noch mit Wireless im Prospekt geworben. Als gilt für dich und alle anderen, die Betroffen sind, dieses Urteil.
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