Nur mal so zur Klarstellung der Begriffe: Wohn- oder Spielstraße gibt es nicht. Eine echte Spielstraße im Sinne des Gesetzes schließt ein Verbot jeglicher Kraftfahrzeuge ein! Damit ist dann das Thema "erlaubte Geschindigkeit" hier hinfällig.
Die im Volksmund genannte Spielstraße nennt sich Verkehrsberuhigter Bereich. Und dort ist maximal Schrittempo erlaubt. Die Schrittgeschwindigkeit ist per Gesetz nicht definiert, liegt je nach Gerichtsurteil zwischen 4 und 15 km/h.
Was soll bei Geschwindigkeiten, bei denen ein eingelegter Gang schon fast zu viel sein kann, ein Tempomat (auch ein falscher Begriff, ist eigentlich der Markenname von Daimler!!!) regeln???? Deswegen funktionieren die meisten Geschwindigkeitsregler (korrekter Ausdruck) ab 30 km/h, manche (z. B. bei meinem Motorrad) erst ab 50 km/h.
Die im Volksmund genannte Spielstraße nennt sich Verkehrsberuhigter Bereich. Und dort ist maximal Schrittempo erlaubt. Die Schrittgeschwindigkeit ist per Gesetz nicht definiert, liegt je nach Gerichtsurteil zwischen 4 und 15 km/h.
Was soll bei Geschwindigkeiten, bei denen ein eingelegter Gang schon fast zu viel sein kann, ein Tempomat (auch ein falscher Begriff, ist eigentlich der Markenname von Daimler!!!) regeln???? Deswegen funktionieren die meisten Geschwindigkeitsregler (korrekter Ausdruck) ab 30 km/h, manche (z. B. bei meinem Motorrad) erst ab 50 km/h.