Umrüstung 5sitzer zum 7sitzer [technisch kein Problem-Karosserie ist identisch]

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Daß mit den anderen Federn bzw. Fahrwerk ist mir damals im Autohaus auch schon so gesagt worden, als ich den Verkäufer auf eine evtl. später Nachrüstung angesprochen habe.
Wenn ich mich Recht erinnere, hat der Verkäufer gesagt daß ein nachträgliches "Aufrüsten" deshalb nicht möglich ist. (Angaben ohne Gewähr! :-) )
 
ein Blick auf die offizielle Dacia-Seite unter MCV - technische Daten verrät doch aber, daß der 7-Sitzer ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat:
>> Zulässiges Gesamtgewicht (kg) 1.740 1.740 (1.810) 1.740 (1.865) 1.770 (1.840) 1.806 (1.870) << Die daten in Klammern gelten für den 7-Sitzer, also doch stärkere Federn oder habe ich da jetzt einen Denkfehler... ?

Grüße Martin
 
wegen 60 kg baut man doch keine extra federn ein!?!?!

dann wären die originale ja auch immer am ende
 
Also, Tach erstmal!
Ich weiß garnicht warum ihr euch so um die Federn und z.Gg Und so'n Killefitt sorgt! Wenn die Originalteile ordentlich verbaut wurden und der Tüv-onkel sein Ok gibt, dann noch alles eingetragen wird, ist doch alles in Butter.
Ist jemand da der mir ne 2. Rückbank nebst allen Anbauteilen, Gurten usw.gibt? Dann probiere ich das für euch aus!!!
Gruß, Oli
 
*Mich nochmal mit reinmisch*

Es gibt also 3 Versionen des Briefes.

Ausgewiesen als:

1. 5-Sitzer
2. 7-Sitzer
3. Fahrzeug z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzplätze

Was im Brief steht, gilt grundsätzlich für DIESES Fahrzeug als genehmigt!

Zu 1.
beim Umrüsten zum 7-Sitzer ist eine Vorführung zur Eintagung erforderlich.

Zu 2.
kann sowohl mit 5, als auch mit 7 Plätzen betrieben werden.

Zu 3.
wenn nicht vom Werk als 7-Sitzer ausgeliefert, kann das Fahrzeug jederzeit wie unter
"zu 2.", aber OHNE die Einschränkung "zu 1." betrieben werden.
 
ich dachte heutzutage werden eigentliche alle PKWs als

.....Fahrzeug z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzplätze....

deklariert

ok meinen gibts auch als 9 sitzer ;)
 
Soweit mir bekannt ist steht im Brief immer die Formulierung: Fahrzeug z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzplätze

und die Unterscheidung zwischen der Anzahl der Sitzplätze findet im Schein statt.

Im Brief steht bei mir nichts von der genauen Anzahl der Sitzplätze.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit mir bekannt ist steht im Brief immer die Formulierung: Fahrzeug z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzplätze

...... und genau das steht bei mir auch im Schein.
Es haben aber hier auch schon manche geschrieben (soweit ich alter Sack mich richtig erinnere <_< ), daß bei ihnen nur 5 Sitze eingetragen wären.

*grübel*
ich glaub, man kanns mit einem Reifeneintrag vergleichen.

Wenn bei einem Fahrzeug 185/65 15 eingetragen sind und alternativ auch 215/40 17, kann man beides OHNE Eintrag fahren.

Denn wenn ich mit den 215/40 zum TÜV fahren würde, müßte ich mir anhören müssen:
"was soll ich denn eintragen, die stehen doch bei ihnen schon drin"?

So zumindest meine Interpretation/Logik :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
...... und genau das steht bei mir auch im Schein.
Es haben aber hier auch schon manche geschrieben (soweit ich alter Sack mich richtig erinnere <_< ), daß bei ihnen nur 5 Sitze eingetragen wären.

Jau, das war ich !:D

Du hast recht, unter Punkt 5 im Schein steht "Fahrzeug z. Pers.-Beförderung bis 8 Sitzplätze"


aber


unter Punkt S.1 steht bei mir 005, was die reale Anzahl der Sitzplätze ist.

Schau mal im Schein bei dir nach, Erklärung der Abkürzungen ist auf der Rückseite...
 
Also sobald ich ne Bank, Gurte und Befestigungsmaterial gefunden bzw. bekommen habe, werde ich das mit der 2. Rückbank ausprobieren und euch informieren. Aber erstmal brauche ich das Zeugs!
 
Schau doch mal in unsere Kleinanzeigen.....
 
unter Punkt S.1 steht bei mir 005, was die reale Anzahl der Sitzplätze ist.

Schau mal im Schein bei dir nach, Erklärung der Abkürzungen ist auf der Rückseite...

Du hast Recht!!!
das hab ich noch gar nicht gesehen. :angry:

Asche auf mein Haupt und Entschuldigung.
k045.gif


Ist aber auch ein Gepfrümpfel mit den neuen Papieren.
In den bisherigen stand immer im Klartext VOR dem Eintrag, um was es sich handelt.

So sind bei meinem Bus definitiv 7 Sitze eingetragen, obwohl der Auslieferzustand nur 6-sitzig ist.
OK, der ist auch schon einige Jahre alt und hat auch noch den alten Brief+Schein.

Aber wo Schatten ist, da ist auch irgendwo Licht und es hat was gutes.

Wie ich hier irgendwo auf den Vorseiten geschrieben habe, müssen für die 2er Sitzbank auch Gurte eingebaut werden.
Und speziell da ist es sinnvoll, wenn der ordnungsgemäße Einbau vom TÜV abgenommen wird.

Gruß
Helmut :prost:
 
bei mir steht unter

5:

personenkraftwagen


und unter S.1 009

das heißt ich hab noch einen gut hehe

PS stehplätze habe ich 0
 
Wie ich hier irgendwo auf den Vorseiten geschrieben habe, müssen für die 2er Sitzbank auch Gurte eingebaut werden.
Und speziell da ist es sinnvoll, wenn der ordnungsgemäße Einbau vom TÜV abgenommen wird.

Das sollte selbstverständlich so sein.

Ich habe hier irgendwo von einer selbst gebauten dritten Sitzbank aus einem Passat ohne Gurte gelesen, die dürfte dann ja illegal sein,oder?

Finde den Beitrag gerade nicht....:huh:
 
Das sollte selbstverständlich so sein.

Ich habe hier irgendwo von einer selbst gebauten dritten Sitzbank aus einem Passat ohne Gurte gelesen, die dürfte dann ja illegal sein,oder?

Finde den Beitrag gerade nicht....:huh:

nicht unbedingt...sollte er unter S.1 007 und hat die bestimmungen für sitze im auto eingehalten ist es NICHT illegal
 
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