Ich frage mich, was es rechtlich bedeutet, wen die Versicherung das Auto auf "Totalschaden" wertet.
Meine Erfahrungen:
Fall 1:
in 2000 bin ich mit meinem Golf I mal ein bisschen gegen einen Hirsch gefahren. Der Golf war damals 17 Jahre alt und hatte 142.000 km drauf. Der Wagen war scheckheftgepflegt und laut Gutachter in einem guten Zustand. Ein Scheinwerfer war durch den Unfall hin und die Motorhaube etwas eingedellt.
(Zuerst bin ich unverzüglich zur Polizei, um mir den Wildschaden bestätigen zu lassen; wir haben auch zum Glück ein Haar an der Delle gefunden).
Die HUK hat einen Gutachter geschickt, der (glaube ich) sehr entgegenkommend war.
Ergebnis:
Reparaturkosten: 2.433,18 DM.
Wiederbeschaffungswert: 1.200,- DM (Bemerkung im Gutachten: "bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wurde die geringe Laufleistung berücksichtigt") "Abgelesen" waren 42.000 km; ich glaube, die Anzeige ging beim Golf I nur bis 99.999 km. Wie gesagt, der Gutachter war echt nett
Restwert: 0,00 DM (zwei Firmen waren konkret genannt, die nichts zahlen würden; und die Bemerkung: "mit einem Erlös für die Restteile ist nicht zu rechnen")
Abzüglich meiner Selbstbeteiligung von 300,- DM habe ich dann 900,- DM von der HUK erhalten.
Beim Schrotthändler habe ich mir einen Scheinwerfer gekauft (für den Golf I konnte man immer gut was kriegen, und die Schrotthändler im Umkreis kannten mich bald alle), und mein Hofschrauber hat das Teil eingebaut. Von dem Rest habe ich meinen 40. Geburtstag hübsch gefeiert und den Golf noch bis 2006 gefahren.
Fall 2:
in 2015 ist mir eine hinten auf den Dacia gefahren. Das war ganz witzig: es war meine Kollegin im Dienstwagen beim Betriebsausflug. Ich war also verwaltungstechnisch gleichzeitig Geschädigte und Verursacher
Besonders witzig war, wohin unser Betriebsausflug ging: die Firma hatte uns ein ADAC-Fahrsicherheits-Training spendiert zur Vermeidung von Unfällen im Dienst...
Mein Dacia MCV I war damals 5 Jahre alt und hatte 75.000 km drauf.
Den Gutachter hatte ich in Absprache mit meiner Reparatur-Werkstatt bestellt, er kam von der DEKRA.
Ergebnis:
Reparaturkosten: 3.752,77 Euro
Merkantiale Wertminderung: 150,- Euro
Reparaturdauer: 4 Arbeitstage
Wiederbeschaffungswert: 4.800,- Euro
Restwert: 1.650,- Euro (es liegen drei konkrete Angebote von Firmen vor, das höchste Angebot ist berücksichtigt)
Wiederbeschaffungsdauer: 9 Werktage
Einen Leihwagen habe ich nicht gebraucht und habe dafür glaub ich 50,- Euro pauschal von der VGH (gegnerische Versicherung) erhalten. Den Betrag weiss ich aber nicht mehr genau.
In dem 7-seitigen Bericht (plus 3-seitigen Kostenvoranschlag) steht irgendwo: Reparatur plausibel.
Die Reparatur hat dann 4.391,77 Euro gekostet. Der Gutachter hat noch eine Erläuterung dazu geschrieben, warum es teurer wurde und die Versicherung hat gezahlt.
Meine geliebte Datsche herzugeben wäre überhaupt gar keine Option für mich gewesen!!!