Der Faktor 0,8 gilt grundsätzlich für Wohnwagen MIT Bremse und hydraulischen Stoßfämpfer;
Wenn du vom Faktor 1,0 Gebrauch machen willst, muss dein Wohnwagen neben den grundsätzlichen Voraussetzungen (Anhänger ist geeignet für Tempo 100, ABS beim Zugfahrzeug, Reifen vom Anhänger maximal 6 Jahre) mit einer Kupplung-Stabilisierungseinrichtung (Anti-Schlingerkupplung) ausgestattet sein ODER über eine andere geeignete fahrdynamische Stabilisierungseinrichtung (z.B. AL-KO ATC) ODER das Zugfahrzeug verfügt über einer entsprechenden Anhängerstabilisierungseinrichtung (Eingetragen in der ZB I / Fahrzeugschein)
Gehen wir davon aus, dass mittlerweile alle neueren Wohnwagen über eine Anti-Schlingerkupplung verfügen, kannst Du vom Faktor 1,0 Gebrauch machen. Wenn das Leergewicht vom Zugfahrzeug dann z.B. 1.300 kg aufweist, ist durch den 1:1 Faktor auch dieses Gewicht relevant. Das zGG vom Wohnwagen kann dann <= (kleiner oder gleich) das vom Zugfahrzeug haben. => 1.300 kg Leergewicht vom Zugfahrzeug und 1.300 kg zGG vom Wohnwagen.