logi
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Mazda 3 BN Skyactive 2,0 120 PS
- Baujahr
- 2017
Fallen Stapler und Baumaschienen nicht unter die ehemalige Klasse vier (oder wars fünf?)
Zumindest für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ist ein Führerschein erforderlich.
Der “Staplerschein“ ist eigentlich nur eine Einweisung auf das Getät.
Vorraussetzung dass man einen Staplerschein machen durfte war das Vorhandensein eines Autoführerscheins.
Soweit ich erinnere ist ein Führerschein nicht notwendig für einen Staplerschein. Wenn du den Stapler nur auf dem Firmengelände bewegst, brauchst du keinen Führerschein. Der Staplerschein ist aber wesentlich mehr als eine "Einweisung". Da geht es um Kippmomente usw. Der Schein ist zwingend vorgeschrieben von den Berufsgenossenschaften. "Früher" haben die Firmen das nicht so eng gesehen, da durfte jeder auf den Stapler hüpfen, habe ich als Schüler auch gemacht. Heutzutage undenkbar.
Zum Befahren öffentlicher Starßen braucht der Stapler dann auch die üblichen Beleuchtungssysteme- und Signaleinrichtungen. Hat er das nicht, nutzt auch kein Führerschein. Fährt der Stapler nur 6km/h, brauchst du auch keinen Führerschein.
Sowohl bei Staplern, als auch bei Baumaschinen hängt die Führerscheinfrage von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab. Wenn du einen fetten Catapillar-Radlader mit 40km/h Schild auf öffentlichen Straßen fahren willst, brauchst du wohl eher einen LKW Schein.
Aber bei letzterem bin ich mir nicht sicher. Vielleicht gibt es hier jemanden, der beruflich Baumaschinen bewegt?