Beschädigte A-Säule...laut Händler völlig normal...

Ich hatte ja an meinem Lodgy Neuwagen jede Menge Mängel.
Zum Glück hatte ich die Ruhe und einen Werkstattmeister, der meinen Argumenten folgen konnte.
Es wurden, wenn es auch sehr lange gedauert hat, alle Mängel beseitigt.
In der Ruhe liegt die Kraft.
Tatsächlich wäre es mir auch nicht egal, ob die A-Säule eingedellt ist, weil es tatsächlich die Sicherheit beeinträchtigen kann, aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, ist der Mangel zu beseitigen.

Ich habe gutes Geld für das Auto gegeben, da war kein "falscher Fünfziger" dabei. Deshalb habe ich auch Anspruch auf ein gutes Auto. Und so eine A-Säule gehört da nicht rein.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob es ein Dacia oder eine E-Klasse von Mercedes ist.

Letztlich habe ich zwar lange auf die Reparaturen an meinem Lodgy warten müssen, aber schließlich wurden alle Mängel behoben. In dieser Zeit wurde, trotz der Unannehmlichkeiten auf beiden Seiten, kein lautes oder böses Wort mit dem Werkstattmeister gesprochen.

Ich hoffe, dass der Themenstarter seinen Wagen ordentlich gemacht bekommt und mit einem guten Gefühl Dacia fahren kann.

LG Carsten
 
Ich würde den "Beanstandungsaufwand" auch davon abhängig machen, ob ich das Auto 15 oder nur 3 Jahre fahren möchte. Im Falle von Inzahlungnahme nach 3 Jahren wäre es mir wurscht. Dazu brauchst du dann aber noch die schriftliche Bestätigung, dass diese "Verarbeitung" normal ist. Nicht, dass der Händler dann an akuter Amnesie leidet!
Manche Beiträge muß man echt nicht verstehen. Die A Säule hat einen Schaden. Bitte was hat das damit zu tun, wie lange man ein Fahrzeug fahren möchte? Und eine Bestätigung vom Händler ist nichts wert, wenn dieser in 3 Jahren nicht mehr existiert. Aber darum geht es hier nicht.
Ich weiss ja nicht, wo die A-Säule beim Duster aufhört, aber auf den Bildern sieht das eher nicht nach A-Säule aus...
Das ist jetzt nicht dein ernst...Oder?
 
Die A-Säule ist ein statisch wichtiges Bauteil. Nicht auszudenken, wenn bei einem Unfall mit Überschlag die A-Säule im womöglich eingebeulten Bereich einknickt, weil die Kraft nicht wie von den Ingenieuren vorgesehen abgeführt wird. Wer ist dann schuld? Der Händler, weil er meint das wäre so? Der Hersteller? Oder der Fahrzeugbesitzer, der um den "Schwachpunkt" weiß?

Egal wie teuer das Fahrzeug war, der Käufer hat den vollen Kaufpreis gezahlt und damit Anspruch auf ein technisch und auch optisch mängelfreies Fahrzeug. Wenn man den Mangel nicht abstellen kann, was bei der evtl. eingebeulten A-Säule schwierig ist, bleibt nur Minderung (der Mangel bleibt mit allen Risiken bestehen) oder Wandlung.

Eine Möglichkeit wäre noch einen Schiedsmann der Innung einzuschalten. Ein Urteil von ihm ist für den Händler bindend, während der Kunde weiter den Rechtsweg offen hat.

Danke für den Tip! von einem Schiedsmann habe ich noch etwas gehöhrt...habe das eben mal gegoogelt. Klingt sehr interessant, ich werde da morgen mal anrufen und mich beraten lassen. Stellt sich natürlich die Frage, ob die Schiedstelle sich der Sache überhaupt noch annehmen würde, da es bereits eine Gerichtsverhandlung gab. Aber schonmal vielen Dank vorab!
 
Ist zwar bedingt OT aber für's Verständnis
Ein Dachholm ist keine A-Säule

Zwei Einträge dazu habe ich gefunden:
1.
Die A-Säule ist im Kraftfahrzeugbau die Verbindung zwischen Fahrzeugdach und der vorderen Spritzwand.
(Quelle)
2.
Diese Säule (A-Säule) reicht vom Unterboden bis zum Dach
(Quelle)

Und ein Bild:
608px-Fahrzeug-saeulen.svg.png
(CC BY-SA 2.0 de, File:Fahrzeug-saeulen.svg - Wikimedia Commons)

Die A-Säule ist also doch der im Bild des TE dargestellte Bereich.
 
Tut mir leid aber diese "Ich habe einen Neuwagen gekauft, jetzt muss alles 100% perfekt sein

Natürlich, was sonst?
Akzeptierst du bei einer neuen Einbauküche auch Beulen an der Spülmaschine?
Oder eine offene Naht an der neuen Hose?
Kratzer in der Brille?
Neuware ist fehlerfrei, ansonsten Mängelrüge.
 
Mal kurz zusammengefasst:
- Sachverständigengutachten liegt vor ---> definitiv ein Mangel an einem Neuwagen
- Gerichtsverhandlung hat bereits stattgefunden ---> Ausgang bis jetzt leider unbekannt

Somit würde der Schiedsmann flach fallen, da dieser ein Gerichtsverfahren durch Schlichtung verhindern soll.
Soweit ich weiß, sind Schiedsmänner überwiegend für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig nicht für Zivilrecht.

Was sicherlich eine Rolle spielt: Wann wurde der Schaden dem Autohaus mitgeteilt?

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Definition Mangel

Ein Mangel besteht dann, wenn eine Ware nicht die Beschaffenheit aufweist oder nicht die Eigenschaften hat, die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurden. Gibt es keine Vereinbarungen, dann liegt ein Mangel vor, wenn die Ware nicht wie üblich verwendet werden kann oder nicht die Eigenschaften hat oder die Tauglichkeit vorweist, die Produkte gleicher Art normalerweise haben. Ein Mangel kann beispielsweise auch vorliegen, wenn bei einem Neuwagen Roststellen vorhanden sind.

Zeit ist alles

Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie natürlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, geht man bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher - davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. So schreibt es das Gesetz vor. Sechs Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass Sie den Mangel verschuldet haben. Wenn das neue Smartphone von Herrn Zimmer also beim Berühren des Touchdisplays nicht reagiert, muss der Verkäufer beweisen, dass Herr Zimmer es beschädigt hat, wenn er es nicht reparieren will.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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@Noah92 fragt eigentlich ja auch nur, ob diese Stelle im Blech normal ist oder nicht.
 
Die A-Säule ist also doch der im Bild des TE dargestellte Bereich.
Ergänzend: auch ein Dacia hat eine selbsttragende Karosserie und alle Säulen zusammen gewährleisten den "Überrollschutz". Der Schaden des TE kann die Struktur schwächen. Und auch wenn dieser Schaden wegen der Dichtung nicht gleich erkannt wurde, ist es immer noch ein "verdeckter" Mangel.
Wenn ich mir die Bilder so ansehe, schaut`s sogar so aus als wenn die Versiegelung ( Lack ) Risse/Brüche aufweist, in die Feuchtigkeit eindringen kann und für verfrühte Rostbildung sorgen wird.
 
Nein, ich habe nicht alle Beiträge gelesen, aber ich würde wie vielfach vorgeschlagen dem Händler auf den Geist gehen und das Wort "Rechtsanwalt" einige male fallen lassen, das soll schon oft Wunder bewirkt haben.

Gruß DECO
 
Nein, ich habe nicht alle Beiträge gelesen, aber ich würde wie vielfach vorgeschlagen dem Händler auf den Geist gehen und das Wort "Rechtsanwalt" einige male fallen lassen, das soll schon oft Wunder bewirkt haben.

Dann solltest du mal alles lesen. Es gab schon eine Gerichtsverhandlung,.
Da brauchst du nicht mehr das Wort Rechtsanwalt einige male fallen lassen.
 
Also, allein die Aussagen hier.... seitens des Händlers - das ist normal....oder einiger Mitglieder, die wohl ähnlich ticken und denken,(was ist das Problem, muß man als Händler auf den Knien rutschen...) man muß sich sowas bieten lassen und sollte nicht so genau schauen bei dem Preis..... da sträuben sich mir gerade die Haare.
Wenn man ein neues Fahrzeug kauft - und wenn es noch so preiswert ist - hat man das Recht auf eine 100 prozentige Ware und sollte keine versteckten Mängel oder solche "kleinen Werksfehler" untergejubelt bekommen. Ich wäre nach einer solchen Haltung des Händlers sofort auf Dacia Deutschland zugegangen. Ich finde es voll in Ordnung, den vor den Kadi zu ziehen. Ich sehe das als Betrug am Kunden, ein Mißgeschick so notdürftig zu flicken und das Auto dem Kunden zum vollen Preis zu berechnen.
 
Ich hab´s vor Jahren schon mal gesagt: Nur weil man Dacia fährt muss man nicht demütig oder gar devot sein....

Mich stimmt es nur traurig für den TE, das er mit seinen berechtigten Ansprüchen beim Händler so kaltschnäuzig
aufgelaufen ist. Jetzt muss er - der TE - seine Zeit und Nerven investieren, um ein FZG zu haben, das eigentlich beim
Kauf 1A dastehen hätte müssen.....

Am Ende wird (hoffentlich!) alles gut! Nur der Weg bis dahin ist manchmal (leider) shitty! :cool:<_<
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage des Händlers, ist absoluter Schwachsinn! Das zeigt aber die Einstellung verschiedener Händler, Ware verkaufen und Geld verdienen. Reklamationen? Sind nicht einkalkuliert und werden, mit den fadenscheinigsten Erlärungsversuchen abgewimelt.
 
Kopf hoch Noah, eventuell wenn der Händler nicht pariert -> Dacia direkt anschreiben. mit den Fotos - eventuell div. Aufnahmen auf div. Winkeln machen damit man es besser erkennt. Bist nicht der erste und der letzte der mit einem Neuwagen und einem "tollen Händler" konfrontiert wird. Hatte selbiges Problem - bei mir waren es 2 Dellen im Kotflügel die mir als "ab Werk" verkauft wurden. Nachdem ich dann Radau gemacht hab inkl. Dacia Kundendienst - ging es auf einmal, und die Dellen waren "doch nicht ab Werk". Die Einstellung mancher will ich hier nicht mehr kommentieren - es gibt genug Threads, und User die offenkundig den User / Kunden , immer als "nervös, spießig, etc." - sehen und bevormunden. Kommt von den zu vielen Soaps, Serien, mit irgendwelchen TV Statisten - die so ein Bild darstellen im Fernsehen - das sich diese Bevormundung eingebürgert hat. Erst ist der Kunde immer pingelig, ein Händler unseriös - wie soll man zu so einer frivolen Annahme nur kommen... (sark. off). Ein Austausch über Erfahrung mit Händlern, oder Mängeln ist wichtig in einem Forum - das es "Licht aus Welt ist total in Ordnung" Meinungen gibt - tja die Solls geben. Wirst etwas Rennerei haben, aber am Ende weist du was Sache ist - und Obs geht, oder nicht geht. Auch wenn es kein "wesentlicher Mangel" sein könnte, es sieht einfach nur sch... aus. Ein leichter Kratzer bei einem Neuwagen ist auch "kein wesentlicher Mangel" - aber eben ein Optischer, und den kann man sehr wohl beanstanden (oder zumindest versuchen). Mfg Cody
 
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