Und den willst Du dann ordentlich verhauen, um Dir die Wartezeit zu vertreiben?
ciao
volker
Tja, heute war ich dann doch kurz davor, ich war nämlich zum Besuch beim Händler.
Der Händler besteht auf beiderseitige Einhaltung des Vertrages.
Er sagt, er liefert das Fahrzeug, sobald es für ihn verfügbar ist.
Und wenn das innerhalb von 24 Monaten oder aber auch am Ende von 24 Monaten ist, so ist das noch immer innerhalb der "unverbindlichen Lieferfrist".
Umgekehrt sagt er ganz klar, habe ich die Pflicht, das Fahrzeug innerhalb dieser unverbindlichen Lieferfrist auch abzunehmen, dafür sei die Bestellung schließlich verbindlich.
Rechtlich mag er da auf der sicheren Seite sein, das will ich gar nicht abstreiten.
Unfassbar ist es trotzdem, denn ich werde ihm ja nicht in zwei Jahren ein Fahrzeug abnehmen können, was ja vier Wochen nach der Bestellung schon technische und optische Veränderungen erfahren hat.
Denn was bekomme ich dann?
Ein technisch zwei Jahre altes Neufahrzeug?
Ein aktuelles Fahrzeug mit technischen Änderungen (z.b. wegfall sechster Gang und wireless Carplay)?
Überhaupt noch ein LPG-Fahrzeug, oder dann doch nur noch einen Benziner?
Für mich wird das im Ergebnis wahrscheinlich in einem Rechtsstreit enden, ich werde am Montag einen Fachanwalt für Vertragsrecht mit der Klärung direkt mit Brühl beauftragen.