Dacia Jogger - Austausch über Bestellung, Bestellverfolgung und Lieferzeiten

Bei mir war auch zwischen FlexEnd und geplanten Baudatum ein Monat. Nun wurde das FlexEnd hochgesetzt, ist aber immernoch in der Vergangenheit... Ich befürchte dann ist das Baudatum auch wieder verschoben. Ich frag Mal nach ...
 
Nein, bei mir auch nicht mehr da.
Und das obwohl der Wagen schon irgendwo beim Händler rumsteht.
 
Und den willst Du dann ordentlich verhauen, um Dir die Wartezeit zu vertreiben? ;)

ciao
volker
Tja, heute war ich dann doch kurz davor, ich war nämlich zum Besuch beim Händler.

Der Händler besteht auf beiderseitige Einhaltung des Vertrages.
Er sagt, er liefert das Fahrzeug, sobald es für ihn verfügbar ist.
Und wenn das innerhalb von 24 Monaten oder aber auch am Ende von 24 Monaten ist, so ist das noch immer innerhalb der "unverbindlichen Lieferfrist".
Umgekehrt sagt er ganz klar, habe ich die Pflicht, das Fahrzeug innerhalb dieser unverbindlichen Lieferfrist auch abzunehmen, dafür sei die Bestellung schließlich verbindlich.
Rechtlich mag er da auf der sicheren Seite sein, das will ich gar nicht abstreiten.
Unfassbar ist es trotzdem, denn ich werde ihm ja nicht in zwei Jahren ein Fahrzeug abnehmen können, was ja vier Wochen nach der Bestellung schon technische und optische Veränderungen erfahren hat.
Denn was bekomme ich dann?
Ein technisch zwei Jahre altes Neufahrzeug?
Ein aktuelles Fahrzeug mit technischen Änderungen (z.b. wegfall sechster Gang und wireless Carplay)?
Überhaupt noch ein LPG-Fahrzeug, oder dann doch nur noch einen Benziner?


Für mich wird das im Ergebnis wahrscheinlich in einem Rechtsstreit enden, ich werde am Montag einen Fachanwalt für Vertragsrecht mit der Klärung direkt mit Brühl beauftragen.
 
Rechtlich mag er da auf der sicheren Seite sein, das will ich gar nicht abstreiten.
Nein, ist er nicht. Wichtig ist, dass du ihn schriftlich und nachweislich in Verzug setzt, das geht ab dem Moment, wo der unverbindliche Liefertermin 6 bis 8 Wochen überzogen ist. Dabei musst du ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Sofern er auch die nicht einhalten kann und dafür keine Gründe nennen kann, die er nicht zu vertreten hat und die bei der Bestellung auch nicht vorhersehbar waren, kannst du vom Vertrag zurücktreten. (Corona, Chipkrise, Ukrainekrieg,... kann er also als Argument vergessen. Sollte morgen der dritte Weltkrieg ausbrechen, kann das natürlich wieder anders aussehen. Aber das wollen wir ja mal nicht hoffen.)

Aber das wird dein Anwalt dir alles erläutern...

Ciao
volker
 
Nein, ist er nicht. Wichtig ist, dass du ihn schriftlich und nachweislich in Verzug setzt, das geht ab dem Moment, wo der unverbindliche Liefertermin 6 bis 8 Wochen überzogen ist.
Tja und da wäre dann wahrscheinlich die Frage, wie man einen "unverbindlichen Liefertermin" definiert, oder ?
Als unverbindlich steht er ja in meiner Bestellung, aber da steht z.b. nicht:

"Wir liefern unverbindlich bis zum 15.11.2022" um mal ein Datum zu nennen.

Oder anders, ich habe am 13.05.2022 bestellt, wann darf ich davon ausgehen, dass "unverbindlich" überschritten wurde ?
 

Anhänge

  • scan.jpg
    scan.jpg
    183,8 KB · Aufrufe: 74
Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nicht gesehen, sowas hätte ich auch nicht unterschrieben. ;)

Bei den Bestellungen, die ich bisher gesehen habe, inklusive meiner eigenen, stand als unverbindlicher Liefertermin entweder die Angabe einer Kalenderwoche oder mindestens eines Monats. Deswegen enthält der Begriff "unverbindlicher Liefertermin" ja auch den Bestandteil "Termin".

Wie das in deinem Fall gehandhabt wird, fragst du am besten deinen Anwalt.

Ciao
volker
 
Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nicht gesehen, sowas hätte ich auch nicht unterschrieben. ;)

Bei den Bestellungen, die ich bisher gesehen habe, inklusive meiner eigenen, stand als unverbindlicher Liefertermin entweder die Angabe einer Kalenderwoche oder mindestens eines Monats. Deswegen enthält der Begriff "unverbindlicher Liefertermin" ja auch den Bestandteil "Termin".

Wie das in deinem Fall gehandhabt wird, fragst du am besten deinen Anwalt.

Ciao
volker
Ja, darauf wird es morgen hinauslaufen müssen
 
Das Problem mit dem Liefertermin ist nicht, dass er unverbindlich ist und keiner weiss, wann er abläuft. Du hast nicht einmal einen Termin und der Kann nicht ablaufen.
So langsam wird diese Methode juristisch interessant. Mal sehen, was der Anwalt sagt.

Dein Autohaus hat ja die Bestellung angenommen, aber trotzdem keinen Termin genannt. Das könnte unwirksam sein, weil zu unbestimmt. (Kein Richter wird Dich zwingen, nach 5 Jahren das Fahrzeug noch abzunehmen. Fragt sich also wo die Grenze zu ziehen ist). Ansonsten müsste man nach "angemessener Wartezeit" (was auch immer hier angemessen ist) das Autohaus per Mahnung in Verzug setzen ....

Ich habe eine Bestellung vom 20.06.22 bisher ohne Bestätigung. Der ist also noch schwebend unwirksam. Auf dem Formular ist die Annahmeerklärung nicht einmal vorgesehen .
 
0
Tja und da wäre dann wahrscheinlich die Frage, wie man einen "unverbindlichen Liefertermin" definiert, oder ?
Als unverbindlich steht er ja in meiner Bestellung, aber da steht z.b. nicht:

"Wir liefern unverbindlich bis zum 15.11.2022" um mal ein Datum zu nennen.

Oder anders, ich habe am 13.05.2022 bestellt, wann darf ich davon ausgehen, dass "unverbindlich" überschritten wurde ?
Bei mir stand auch unverbindlich aber mit Datum. Am 11.1 22 bestellt und am 9.5. 22 geliefert. ICH WUNSCH DIR VIEL ERFOLG.
 

Anhänge

  • IMG_20220707_202609.jpg
    IMG_20220707_202609.jpg
    76,5 KB · Aufrufe: 42
Bei mir steht als Liefertermin auch nur unverbindlich, ohne Datum oder sonstiges.
Ich glaube das ist auch so üblich ich kenne wenige wo drin steht unverbindlich mit einem Datum.
 
Seltsam, ich habe eine schriftliche Bestätigung der Bestellung bekommen, in der auch ein unverbindlicher Liefertermin angegeben war (28.10.2022).
Das scheint ja eher unüblich zu sein nach allem was man hier so liest.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.709
Beiträge
1.053.802
Mitglieder
73.308
Neuestes Mitglied
Leberkäse
Zurück