nurmalso
Mitglied Bronze
- Fahrzeug
- Dacia Dokker 1.2 TCe 115 + Dacia Logan MCV II, 0.9 TCe 90
- Baujahr
- 2018
Hallo wf,
magst Du uns die Geschäftsbedingungen zeigen, aus denen Deine Erläuterungen hervorgehen?
Scheinbar ist doch keiner der Forenuser informiert worden, dass die Lieferzeit sich auf Grund von außergewöhnlichen Umständen verlängert. Und das wäre (bei Anwendung der "üblichen" Bedingungen) eine der möglichen Voraussetzungen um die Frist zu verlängern.
Ich möchte Dich nicht angreifen, aber Dein Post klingt so selbstbewusst, dass rechtlich unbedarfte User annehmen müssen Du wärst Rechtsanwalt.
magst Du uns die Geschäftsbedingungen zeigen, aus denen Deine Erläuterungen hervorgehen?
Scheinbar ist doch keiner der Forenuser informiert worden, dass die Lieferzeit sich auf Grund von außergewöhnlichen Umständen verlängert. Und das wäre (bei Anwendung der "üblichen" Bedingungen) eine der möglichen Voraussetzungen um die Frist zu verlängern.
Ich möchte Dich nicht angreifen, aber Dein Post klingt so selbstbewusst, dass rechtlich unbedarfte User annehmen müssen Du wärst Rechtsanwalt.
Und, erklärst Du uns welche?
Die Pflichten nach Annahme des Vertrages des Verkäufer erkläre ich mal:
Lieferung zum unverbindlich vereinbarten Liefertermin, macht er dies nicht gilt folgende Rechtslage:
+ er hat bis zu 6 Wochen nach Ablauf des ULT Zeit das Fahrzeug zu liefern
+ erst nach diesen Wochen kann der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und ihn aoffordern, das Fahrzeug binnen einer Zeit x zu liefern, gleichzeitig kann man vom kauf zurücktreten, falls dieser Termin erfolglos verstreicht!
ABER
Liegt der Lieferverzug nicht am Verkäufer, sondern beim Hersteller und damit unverschuldet beim Verkäufer, gibt es eine schadfreie Zeit von 6 Monaten! Diese Spanne folgt vor den 6 Wochen Lieferverzug, erst nach Ablauf dieser zeit bestehen rechtliche Möglichkeiten zur schadfreien Vertragsauflösung, also dem Rücktritt.
Nun erkläre uns bitte die Käuferrechte, die dies aushebeln dürfen?
Und bevor hier wieder der Einspruch kommt: gehe zum ADAC-Anwalt, dies trifft natürlich nur zu, wenn verträge ordnungsgemäss abgeschlossen sind und den rechtlichen Bestimmungen erfolgen!
Und noch ein ABER:
bisher haben hier fast alle Verkäufer auf Kulanz die Verträge schadfrei storniert, nur ist das eben kein Käuferrecht, sondern die Kulanz des Händlers, weil es diesem sicher auch oft peinlich ist, wie das derzeit so läuft.