Qualitätsnarr
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Dacia Logan II, 1.5 dCi 90 Stepway
- Baujahr
- 2017
Und, erklärst Du uns welche?
Die Pflichten nach Annahme des Vertrages des Verkäufer erkläre ich mal:
Lieferung zum unverbindlich vereinbarten Liefertermin, macht er dies nicht gilt folgende Rechtslage:
+ er hat bis zu 6 Wochen nach Ablauf des ULT Zeit das Fahrzeug zu liefern
+ erst nach diesen Wochen kann der Käufer den Verkäufer in Verzug setzen und ihn aoffordern, das Fahrzeug binnen einer Zeit x zu liefern, gleichzeitig kann man vom kauf zurücktreten, falls dieser Termin erfolglos verstreicht!
ABER
Liegt der Lieferverzug nicht am Verkäufer, sondern beim Hersteller und damit unverschuldet beim Verkäufer, gibt es eine schadfreie Zeit von 6 Monaten! Diese Spanne folgt vor den 6 Wochen Lieferverzug, erst nach Ablauf dieser zeit bestehen rechtliche Möglichkeiten zur schadfreien Vertragsauflösung, also dem Rücktritt.
Nun erkläre uns bitte die Käuferrechte, die dies aushebeln dürfen?
Und bevor hier wieder der Einspruch kommt: gehe zum ADAC-Anwalt, dies trifft natürlich nur zu, wenn verträge ordnungsgemäss abgeschlossen sind und den rechtlichen Bestimmungen erfolgen!
Und noch ein ABER:
bisher haben hier fast alle Verkäufer auf Kulanz die Verträge schadfrei storniert, nur ist das eben kein Käuferrecht, sondern die Kulanz des Händlers, weil es diesem sicher auch oft peinlich ist, wie das derzeit so läuft.
.... die Bedingungen standen bereits in diesem Thread und die kann man ggf. noch googlen - doppelt wollte ich nicht posten.
... bei unverbindlichen Termin -> 6 Wochen drüber -> First 14 tage setzen und dann zurücktreten. Auch wenn der Hersteller nicht liefert/ der Händler nichts dafür kann, kann der Kunde zurücktreten. Er muss nicht weitere 6 Monate etc. hinnehmen.
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