Handbremse: Abstellen des Fahrzeuges, Sichern gegen Wegrollen

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Ich habe 1979 in der Fahrschule gelernt, dass man sich auf die Feststellbremse nicht verlassen und deshalb immer zusätzlich den Gang einlegen soll
Ich auch. Halte ich rückblickend aber für Blödsinn. Warum sollte eine Handbremse, die regelmäßig gewartet und korrekt eingestellt ist, plötzlich versagen? Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört.

Der Spring hätte keine Zulassung vom KBA bekommen wenn er nicht zwei unabhängig von einander
arbeitende Bremssysteme hätte...

Dazu gehört auch die Park-/ Feststell-/ Handbremse.
Der Spring hat ja zwei unabhängige Bremssysteme, nämlich das bekannte Zweikreis-Diagonal-Bremssystem. Die Handbremse gehört da nicht dazu.

Mit Handbremse kannst du auch im Notfall nicht sinnvoll bremsen, weder was die Bremsleistung, noch der Ausschluss der Schleudergefahr bei blockierenden Hinterrädern angeht. Die Handbremse ist eine Feststellbremse und keine Betriebsbremse. Das war so und das bleibt so.

wenn der Spring also keine mechanische Motor-/Getriebearretierung hat, dann ziehe man bitte beim Abstellen die Handbremse und hat damit den Vorschriften Genüge getan. Da muss Dacia auch keine weiteren Techniken einbauen. Werden die auch nicht. Die sparen ja schon an allen Ecken, warum etwas einbauen das nicht notwendig ist?
 
Ich auch. Halte ich rückblickend aber für Blödsinn. Warum sollte eine Handbremse, die regelmäßig gewartet und korrekt eingestellt ist, plötzlich versagen? Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört.
Auch mir wurde Anfang der 80er genau das Gleiche in der Fahrschule beigebracht. Der Grund für diese Redundanz, also das Fahrzeug neben der Handbremse auch mit eingelegtem Gang gegen wegrollen zu sichern, liegt aber weniger an der Gefahr des plötzlichen Versagens der Handbremse als vielmehr an möglichen Bedienungsfehlern. Eine "vergessene" Handbremse oder eine deutlich zu schwach angezogene dürfte auch eher vorkommen als ein plötzliches Versagen.

ciao
volker
 
In Ganderkesee hat es gerade einen PKW auf den Gleisen erwischt. Die Regionalbahn hat den komplett zerlegt. Vom Fahrer fehlte aber jede Spur, zum Glück! Später stellte sich dann heraus, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt friedlich in seinem Bett lag und schlief. Der Wagen hatte sich selbstständig gemacht, da er weder mit Handbremse noch Gang, auf einer leicht abschüssigen Straße abgestellt wurde...

Und genau das unterstützt die Theorie von @Volkerchen !
 
Und genau das unterstützt die Theorie von @Volkerchen !
Jo, mag stimmen. Wobei bei den heutigen kleinvolumigen Downsize-Motoren und der entsprechenden Steigung die Bremswirkung oft nicht mehr vorhanden sein dürfte. Das merkt man ja schon beim Gaswegnehmen, wie wenig die heutigen Motoren noch abbremsen.
 
Da könnte ich jetzt drauf erwidern, dass ich auch noch gelernt habe, bei einem abschüssigen Stellplatz gegen den Kantstein zu lenken, aber lasse es lieber, da gerade kein Bock auf endloses hin und wieder habe ;)
 
Vielleicht dient so ein Unterlegkeil nur dem Gewissen und sorgt für einen ruhigen Schlaf. Ich werde ihn auch nicht immer vorlegen. Aber bestimmt dort, wo die einfach angezogene Feststellbremse nochmal einen Zacken nachgezogen werden muss, um das Auto an 15% Gefälle halten zu können (eine solche Situation war Anlass für diesen Thread).

Danke für alle Beiträge. Ich weiß jetzt, ich habe nichts übersehen. Es bremst tatsächlich nur die Feststellbremse, nichts anderes wie beispielsweise eine mechanische Motor-/Getriebearretierung.
 
gegen den Kantstein zu lenken, aber lasse es lieber, da gerade kein Bock auf endloses hin und wieder habe ;)
Genau, weil ich dann entgegen würde, dass es genügend Strecken OHNE einen Kantstein gibt. Aber das tue ich nicht, denn du hast das ja nicht geschrieben;)

Und was lernen wir daraus: das Leben birgt eben Risiken und Unwägbarkeiten. Deshalb kann man nicht alles doppelt und dreifach absichern. Bei jedem Halt Anker, Unterlegkeil und Seil um die Laterne wickeln ist halt auf Dauer nervig und unpraktikabel.
 
Warum sollte eine Handbremse, die regelmäßig gewartet und korrekt eingestellt ist, plötzlich versagen? Ich habe noch von keinem einzigen Fall gehört.
Ich auch nicht. Und sie müsste ja schlagartig komplett versagen. Man merkt doch beim anziehen, ob sie packt oder nicht.

dann ziehe man bitte beim Abstellen die Handbremse und hat damit den Vorschriften Genüge getan.
Richtig, denn in der Verwaltungsvorschrift zur StVO steht:

[...] Andernfalls ist darauf zu achten, daß jede vorhandene Sicherung verwendet [...]

Und wenn das Getriebe halt keine "P"-Stellung kennt, kann man die auch nicht nutzen und die Handbremse reicht aus.

Vielleicht dient so ein Unterlegkeil nur dem Gewissen und sorgt für einen ruhigen Schlaf.
Wenn ich schlecht schlafe, wenn ich keinen Keil habe, sollte ich das Auto besser verkaufen. Wer schon beim stehenden Fahrzeug Angst hat ,.. was macht der erst im fließenden Verkehr. Ja, es gibt Gelegenheiten (gewerblich) da sind Keile Pflicht, aber ansonsten .. dienen die nur dazu, sich die Klamotten, den Innenraum oder Kofferraum zu versiffen.
 
Vielleicht kriegt der Spring ja ein automatisches Reifenfüllsystem...

Dann kann man beim Parken mal eben fix die Luft aus den Reifen lassen - und spart sich noch den unhandlichen
Unterlegkeil !!!:dance:
:p
 
Vielleicht kriegt der Spring ja ein automatisches Reifenfüllsystem...

Dann kann man beim Parken mal eben fix die Luft aus den Reifen lassen - und spart sich noch den unhandlichen
Unterlegkeil !!!:dance:
:p
der kriegt vier Hubstützen....wo soll der dann noch hin ?
 
Man soll auch aus einer Verwaltungsvorschrift (die übrigens die Verwaltung bindet) aber trotzdem nicht nur einen Halbsatz zitieren, der hat nämlich mit der Bremse absolut nichts zu tun. Hier geht es nur um die Absicherung gegen unbefugte Benutzung:

Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs sich in solcher Nähe des Fahrzeugs aufhält, daß er jederzeit eingreifen kann, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine besondere Maßnahme gegen unbefugte Benutzung nicht getroffen wird. Andernfalls ist darauf zu achten, daß jede vorhandene Sicherung verwendet, insbesondere auch bei abgeschlossenem Lenkradschloß das Fahrzeug selbst abgeschlossen wird; wenn die Fenster einen Spalt offen bleiben oder wenn das Verdeck geöffnet bleibt, ist das nicht zu beanstanden.
 
  • Danke
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Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs sich in solcher Nähe des Fahrzeugs aufhält, daß er jederzeit eingreifen kann, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine besondere Maßnahme gegen unbefugte Benutzung nicht getroffen wird. Andernfalls ist darauf zu achten, daß jede vorhandene Sicherung verwendet, insbesondere auch bei abgeschlossenem Lenkradschloß das Fahrzeug selbst abgeschlossen wird; wenn die Fenster einen Spalt offen bleiben oder wenn das Verdeck geöffnet bleibt, ist das nicht zu beanstanden.
Nö. Genau dieser Absatz wird von den Gerichten herangezogen, wenn es Unfälle gab, bei denen das stehende Fahrzeug nicht korrekt (z.B. ohne Handbremse) gesichert war. Um weiteren OT zur vermieden - zitiere ich den Kram nicht, ist aber bei Google leicht zu finden.

Aber genug OT - wenn kein "P" - dann muss wohl die Handbremse reichen.
 
Wir sind zum Thema "Handbremse" etwas traumatisiert. Meine Frau hat vor Jahren ihrem Dienst-Polo an einem Berg an der Straße abgestellt und war beim Bäcker einkaufen. Als sie zurück kam, war das Auto weg und stand ca.100m entfernt auf der anderen Straßenseite auf einer Wiese. Während des Herunterrollens hat der Polo noch ein Hauptstraßenschild niedergewalzt.

Es ließ sich im Nachhinein nicht mehr klären, ob ein Gang eingelegt war oder nicht. Meine Frau war sich aber sicher, die Handbremse angezogen zu haben. Ihre Arbeitgeberin machte ihr den Vorwurf, die Handbremse nicht angezogen zu haben. Jeder kann bestätigen, dass ein Verlassen des Autos an einer (sehr) stark abschüssigen Strecke OHNE Handbremse bzw. eingelegten Gang unmöglich ist.

Die damalige Chefin hat sich durchgesetzt und wir mussten einen beträchtlichen Teil des Schadens selbst bezahlen. Bitte jetzt keine Diskussionen über die Rechtmäßigkeit - ist Geschichte.

Die Quintessenz aus dieser Story ist folgende: Schon damals sind wir von einer Fehlfunktion der Handbremse bzw. einer falsch eingestellten/verschlissenen Handbremse ausgegangen. Deshalb die Frage an die Spring-Besitzer:

Bei welcher Rastung (zählt mal mit) habt ihr das Gefühl, dass die Handbremse sicher ist? Bei unserem Spring müssen wir ca. bis zur 10 Rastung anziehen. Das ist mir persönlich etwas zu viel. Ich glaube mal gehört oder gelesen zu haben, ab der 3. Rastung muss das Fahrzeug sicher stehen.

Da die Handbremse hier beim Spring eine etwas andere Gewichtung hat - gibt es konstruktive "Anpassungen" oder ist sie absolut konventionell? Hat die Handbremse im Wartungsplan eine andere Gewichtung?

Mic
 
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