Hau, ich habe Recht gesprochen! [DashCam-Nutzung]

Mal was anderes: welche Dashcam ist denn so zu empfehlen ??
gibts was günstiges, das auch was taugt ?
evtl Netzunabhängig ( mit Batterie )



Ich hab mich damals von http://www.dashcamtest,de leiten lassen und bin so eigentlich sehr zufrieden. Eine Kamera nur mit Batterie? Höchstens diese Helmkamera, nur die Laufzeit ist auch nicht sehr groß im Verhältnis zu meiner und mit 64 GB Karte und Dauerstrom
Im Test: iTracker GS6000-A7 mit 64GB Unterstützung! - dashcamtest.de
Den Einbau und die Stromversorgung hab ich alles hier im Forum schon mal geschrieben.
Ich bin noch beim knobeln und will sie zusammen mit einem Navi von Medion in der Mitte der Ablage unmittelbar an der Frontscheibe platzieren. nur im Moment hab ich keine Zeit und andere Probleme. Doch schreib mir mal eine PM dann kann ich dir mal meine Variante vorstellen. Bis zur Umsetzung dauert es noch ein paar Wochen.

Gruß Frank aus Mecklenburg
 
Hier im übrigen noch ein Gerichtsurteil das anschaulich begründet, weswegen Aufzeichnungen per Dashcam gestattet sind.

Daraus Auszug / Zitat:

- Interesse an Beweissicherung wiegte schwerer als Interesse an informationelle Selbstbestimmung

- Die Zulässigkeit der Aufnahmen habe sich nach Ansicht des Amtsgerichts daraus ergeben, dass das Interesse des Tatopfers an der Anfertigung der Aufzeichnung zum Zwecke der Beweissicherung das Interesse des Angeklagten an der Unverletzlichkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwog.

- Es sei zu beachten, dass die kurze, anlassbezogene Aufzeichnung nur die Fahrzeuge, jedoch nicht die Insassen abbildete. Es seien nur Vorgänge erfasst worden, die sich im öffentlichen Straßenverkehr ereigneten. Der Eingriff in das Recht des Angeklagten sei daher nur gering gewesen. Das Interesse des Tatopfers an einem effektiven Rechtsschutz sei demgegenüber hoch gewesen.

- Späterer Missbrauch der Aufzeichnung unerheblich

ZITATENDE

Klar, daß sich ein Unfallverursacher hinter dem Fadenscheinigkeitsargument des Datenschutzes in Bezug auf seine Person beruft - und sich mit einem Antrag auf "Nichtzulässigkeit dieses Beweismittels" aus der Klemme retten möchte.

Ich selbst habe mir diesen Artikel gerade ausgedruckt und er wird ab sofort im Handschuhfach vom MCV und vom Bus seinen Stammplatz haben.

Sollte dann einmal ein Herr Oberförster im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Dashcam beanstanden, dann brauche ich nur ins Handschufach greifen und ........ :badgrin:
 
Zuletzt bearbeitet:
meines Wissens nach sind die Dashcams in Deutschland verboten, was ich sehr schade finde, weil die für den Autofahrer (Inhaber) sehr nützlich sein können, wenn es darum geht sein Recht zu beweisen :)
 
OT im OT

In Amerika würde man mir solange aus Notwehr in den Rücken schießen, bis man endlich meine Beine trifft, auf die man verzweifelt zielt. :D
 
meines Wissens nach sind die Dashcams in Deutschland verboten, was ich sehr schade finde, weil die für den Autofahrer (Inhaber) sehr nützlich sein können, wenn es darum geht sein Recht zu beweisen :)

Wissen ist Macht, nichts wissen ist manchmal besser.

Wieso verboten, wer erzählt denn so einen Schwachsinn. Was verboten ist, ist, die Filmchen gesetzeswidrig zu missbrauchen. Wenn es der Beweisführung dient, dann ist ein jeder Richter dankbar, denn er muß ja RECHT sprechen.
 
meines Wissens nach sind die Dashcams in Deutschland verboten, was ich sehr schade finde, weil die für den Autofahrer (Inhaber) sehr nützlich sein können, wenn es darum geht sein Recht zu beweisen :)

Zwischen "die Nutzung ist verboten" und "die Aufzeichnung ist nicht gerichtsverwertbar" besteht ein riesen Unterschied.
Niemand verbietet dir, eine Cam zu benutzen. Für den gedachten Zweck sind die Aufzeichnungen aber nicht immer verwertbar. Es gibt Gerichtsurteile die in gegensätzliche Richtungen weisen.
 
Zwischen "die Nutzung ist verboten" und "die Aufzeichnung ist nicht gerichtsverwertbar" besteht ein riesen Unterschied.
Niemand verbietet dir, eine Cam zu benutzen. Für den gedachten Zweck sind die Aufzeichnungen aber nicht immer verwertbar. Es gibt Gerichtsurteile die in gegensätzliche Richtungen weisen.

Vor Gericht wird immer entschieden, wessen Rechte überwiegen. Wenn jemand drängelt oder riskant fährt, überwiegt meist dessen Recht auf, na nennen wir es mal Datenschutz. Sollte es zu einem Unfall kommen, womöglich mit Verletzten oder Toten, überwiegt die Frage der Beweissicherung zur Aufklärung. Es ist also nicht nur entscheidend, wer wann wielange aufgenommen hat, sondern auch was die Folge der gefilmten Verstöße ist.


Gruß
MadGyver
 
Eine Farce das Ganze. Du als Schütze -A...h darfst keine Cam laufen lassen, um dich im Bedarfsfall zu wehren, was auch sicherlich eine abschreckende Wirkung hätte, wenn "verkehr-unkompatible" Gestalten eine vor den Bug geschossen bekommen - aber nein, Datenschutz.......

(wer mal die Medien verfolgt)

...währen staatliche Institutionen sich einen Dreck darum kümmern. Und die Enstscheidungstäger der Poltik wieder von nix gewußt haben wollen...

Hier wird "Recht" mit so ungleichen Maßstäben gemessen, dagegen sind Centimeter und Fuß eineiige Zwillinge....:angry:
 
Das Recht ist das Recht der herrschenden Klasse...

Zur Zeit ist es ein fallbezogenes Urteil, so wie jedes Urteil...... Jedes Gericht kann bei gleicher Sachlage anders urteilen....
Wie immer gibt es keine klare gesetzliche Regelung... Somit ist es immer auslegbar und die Juristen haben immer was zu tun....
 
Probleme "können" nur dann auftauchen, wenn man die Videoaufzeichnungen im Net einstellt, so wie es viele mit ihren Urlaubstouren, Unfall- oder kritischen Verkehrssituationen machen.

Wenn aber einer seine Cam in einem ewigen Loop laufen läßt, der bei voller SD-Card alles alte wieder überschreibt und löscht, dann wird auch keine alte Sau danach krähen.

In solch einem Fall läuft die Cam ja nur, um im Bedarfsfall den Loop zu stoppen und die Momente der Unfallsituation herauspicken zu können.

Aber auch was zum Thema Urlaubstouren.
Als Neuling auf dem Mobbedsektor hab ich mich auch etwas mit den sog. "Gruppenfahrten" befasst.

Da stehen hunderte von GoPro-Clips im Net, davon auch massig aus dem deutschsprachigen Raum und das ganze mit z.T. schon jahrealten Clips.

Und noch nie ist mir irgendwo zu Ohren gekommen, daß da irgendwo eine Prozess- oder Abmahnwelle rollt.
Und von einer solchen hätte man schon längst hören müssen, wenn es auch nur zum Bruchteil so wäre, wie es von vielen Gegnern ständig und überall propagiert wird.
 
Die einmalige Zulassung der Daten des Dashcam ist noch kein Grundsatzurteil und somit nicht grundsätzlich erlaubt bzw. vor Gericht verwertbar.

Ich persönlich halte von diesen Cams überhaupt nichts. Es ist nicht gewährleistet, daß nur diese s.g. Loops aufgenommen werden. Somit ist es definitiv ein Verstoß gegen den Datenschutz und meiner persönlichen Informationen.

Wenn das alles nicht so schlimm ist, warum sind hier nur Bilder von Autos erlaubt, deren Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden? Passiert doch nix!
 
Es ist eigentlich ganz einfach, solange es um öffentlichen Raum geht.

Betrieb: erlaubt
Loop-Aufnahme: erlaubt
Anlassbezogene Aufnahme: erlaubt
Daueraufnahme: erlaubt
Aufnahme während der Fahrt: erlaubt
Aufnahme aus abgestelltem Fahrzeug (ohne Fahrer): verboten
Veröffentlichung: verboten
Ausnahme bei Veröffentlichung: Weder Fahrzeuge noch Personen sind erkennbar oder alle erkennbaren Personen haben eine Freigabe erteilt, dann ist die Veröffentlichung erlaubt. Das ist aber wirklich selten der Fall.

Verwendbarkeit vor Gericht: Abwägung durch den Richter

Urteile: Geben nur den jeweiligen Einzelfall wieder. Bei Anzeige von Verstößen als Belastungsbeweis meist keine Zulassung, zur Unfallaufklärung meist Zulassung, als Entlastungsbeweis im Rahmen der Verteidigung meist Zulassung. Gegensätzliche Entscheidungen wird es immer wieder geben.

Da ich nicht vorhabe, Videos zu veröffentlichen oder Verkehrsrowdys und Chaoten anzuzeigen, mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen um Gerichtsverwertbarkeit. Wenn mir aber jemand in die Karre fährt (z.B. an der roten Ampel zurücksetzt und sagt, ich wäre ihm reingefahren), kann ich davon ausgehen, dass die meisten Richter im Zuge der Wahrheitsfindung das Video zur Verteidigung zulassen. Und genau in diesem Fall werde ich dem Gericht die Aufnahme (also meine "Urlaubsdokumentation" oder mein "Videofahrtenbuch") gern zukommen lassen.


Gruß
MadGyver
 
Datenschutz oder Täterschutz

Die einmalige Zulassung der Daten des Dashcam ist noch kein Grundsatzurteil und somit nicht grundsätzlich erlaubt bzw. vor Gericht verwertbar.

Ich persönlich halte von diesen Cams überhaupt nichts. Es ist nicht gewährleistet, daß nur diese s.g. Loops aufgenommen werden. Somit ist es definitiv ein Verstoß gegen den Datenschutz und meiner persönlichen Informationen.

Wenn das alles nicht so schlimm ist, warum sind hier nur Bilder von Autos erlaubt, deren Kennzeichen unkenntlich gemacht wurden? Passiert doch nix!

Wenn ich das Wort Datenschutz höre kommt es mir an!
An jeder Ecke hängt eine Webcam oder irgend welche Überwachungskameras. An vielen Haustüren ist eine Klingelanlage mit Kamera und ob sie nur an geht wenn Jemand klingelt?
Datenschutz, wir regen uns über solche Kleinigkeiten auf, schaut mal bei Facebook W-App usw. rein was da so im Netz herum geistert...
Das ist auch oft Ausdruck der hohen geistig kulturellen Entwicklung der Menschen... alle freuen sich und Keiner denkt darüber nach. Um so perverser um so schöner!
Außerdem Datenschutz in Papierform, ich arbeite in einem Entsorgungsunternehmen. Ich hab beim aufräumen schon mal ein ganzes Leben von der Geburtsurkunde bis zum Erbschein an der Straße gefunden. Es lag da frei zugänglich tagelang herum weil die Erben zu faul waren es wenigstens in die Papiertonne zu werfen.
Papiertonne und Papierkörbe voll mit Kontoauszügen, Krankenscheinen, Rechnungen und sogar Scheidungsunterlagen. Und was sonst das Herz begehrt. Kataloge mit Adresse, Kundennummer usw. Wer sucht der findet Möglichkeiten. Und selbst von dem großen Dienstleister mit dem A hab ich schon ganze Akten gesehen, weil sie einen Schreibtisch nicht leer gemacht hatten.

Aber das Problem mit der Dashcam, wer bekommt es mit wenn "lustige" Leute mit dem Handy durch die Stadt laufen?
Wer soll geschützt werden wenn es zu einem Unfall kommt wo ich doch eigentlich unschuldig bin???? Ist wahrscheinlich auch eine Geldfrage wo sich plötzlich eine rote Ampel in Grün umwandelt und ich plötzlich der Depp bin.

Wer hat wen die Vorfahrt genommen??? Da kommen dann die ""Experten"" und begutachten nach uneingenommener Sicht auf die Dinge oder wo mehr raus springt. Anders herum zwar vereidigt aber der Versicherung unterstellt.
Ich lasse meine Kamera im Auto und nehme meine Fahrten als Fahrtenbuch auf. Im Moment hab ich auch nur 8 GB drin so das sie schnell überschrieben wird.
Ich wünsche Keinem etwas Schlechtes, nur wenn es wirklich mal dazu kommt würde sich so manch ein "Datenschützer" doch wünschen er hätte einen eindeutigen Beweis und müsste sich nicht nur mit ein-zweideutigen Indizien rechtfertigen die ihm dann von der Gegenseite im Mund herum gedreht werden, weil er keine Zeugen (Seltenheitswert) oder Fahrerflucht usw.
Recht haben und auch bekommen sind zwei Seiten in unserem Rechtsstaat.
Und außerdem ist das Recht auch eine Frage des Geldes.
Meine Meinung!

Gruß Frank aus Mecklenburg
 
Selbstverständlich darf ich das und es war sogar dieser Tage in den Nachrichten, daß hier entsprechend richterlich entschieden wurde.

Wer privates filmt, oder fotografiert, muß nicht die Anwesenden um Erlaubnis fragen.
Sofort wäre sonst jeder Urlauber der am Urlaubsort filmt oder knipst, von irgendwelchen Anwälten umzingelt, die irgendeinen Müll von Privatsphäre labern.

Nein, knipsen und filmen darf jeder alles und sooft er mag, nur ......... er darf es nicht veröffentlichen!!!

Und dazu habe ich auch absolut kein Bedürfnis, dient die Dashcam doch lediglich der Momentsicherung und wird wenn die Speicherkarte voll ist, gelöscht und neu beschrieben.

Und im Falle eines Unfalles mit strittiger Stellungnahme meines Unfallgegners vor Ort, wird die Speicherkarte den vor Ort anwesenden grünen oder blauen zur Beweissicherung übergeben.

Hallo Helmut,

diesen Rat würde ich niemandem geben, denn auf Deiner abgegebenen Speicherkarte war in diesem Falle überhaupt nichts lesbar, rein gar nichts. Weil nämlich die Bullen dies nicht zulassen werden, vor allem, dass Sie diese Beweise selbst nicht ermitteln konnten oder aus persönlichen Gründen gar nicht wollten.
Ich habe meine 13 Aufnahmen (Ende Mai)auf Papier kopiert vorerst dem RU (Rechtsumdreher) gegeben. Andernfalls ich von den gesponserten Bullen in die Sch..... geritten worden wäre. Der Staat (Staatsanwaltschaft)musste meine RU-Rechnung (1300.-) bezahlen, anstelle dass ich eine Beschädigung vom Fahrer/Raser selbst verursacht 2000.- +800.- Strafkosten + Gerichtskosten, etc. bezahlen hätte müssen, der weder hinten noch vorne Nummernschilder angebracht hatte. Hoffentlich haben die 2 Bullen einen Anschiss gekriegt, denn meine Fotoaufnahmen 1/2 Stunde danach geknipst, zeigten einiges, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung dieses Bullenspiel klar dargelegt hätten. Wir haben deshalb immer eine normale Canon-Zoom Digikamera im Auto um im Notfall eben Beweisfotos zu knipsen.
 
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