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Je länger Du hier rumeierst, desdo leichter fällt es der Werkstatt sich rauszureden.
Fahr in eine andere Werkstatt und lass den Schaden begutachten und reparieren.
Sollte sich herausstellen, dass da gepfuscht wurde, dann drückst Du die Kosten der Zahnriemenwerkstatt aufs Auge.
Repariert werden muss ja sowieso.
Können Sie mir bitte mitteilen, ob man zur Demontage der Kühlmittelleitung an der Wasserpumpe an meinem Auto den Klimakompressor demontieren muss?
Antwort der Werkstatt vom Serviceleiter:
Der Kompressor wird gelöst.
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Wie mache ich das Ganze nun rechtssicher? Bisher ist es ja nur eine Vermutung von mir, dass es dadurch passiert ist. Kennt sich jemand aus, wie das juristisch ist? Ich war in der Werkstatt, um es beheben zu lassen, und dort hatte man alle Schuld von sich gewiesen.
Ich habe Angst, dass ich es woanders machen lasse und dann auf den Kosten sitzen bleibe.
Konfrontieren die Werkstatt mit dem was du hast (aber nett und freundlich) und verlange Nachbesserung. Wenn sie sich weigert, Versuche herauszufinden ob sie Mitglied der KFZ Innung sind, dort gibt es eine Schiedsstelle. Dahin würde ich mich als erstes wenden. Wenn du eine Rechtschutz hast, kannst du bei Ablehnung der Nachbesserung durch die Werkstatt auch darüber gehen. Dann wird ein Gutachter sich das ansehen.
Aller wichtigstes Gebot: alles schriftlich reklamieren, damit du Nachweise hast.
Ich war ja sogar schon da, damit der Serviceleiter sich das anschaut. Er hat alles von sich gewiesen und behauptet, an der Klimaanlage wurde nichts gemacht. Hattest Du das gelesen?
Damals wusstest du aber nicht, dass man an der Klima was machen muss, das hast du ja jetzt auch schriftlich. Und wie gesagt, nicht nur mündlich reklamieren, sondern auch schriftlich. D.h. du druckst deine Reklamation zwei Mal aus, eine gibst du ab und auf der zweiten lässt du dir den Eingang bestätigen. Fristsetzung für Nachbesserung (auch auf der Reklamation) innerhalb von 14 Tagen. Wenn sich dann nix rührt, siehe das was ich bereits geschrieben habe.
Hallo Dacianer, habe scheinbar das gleiche Problem.
Steuerzahnriemen gewechselt, zuerst Kühlmittelverlust, angeblich Marder, Thermostat gewechselt, jetzt macht der Klimakompressor Lärm, angeblich Spiel, muß angeblich gewechselt werden.
Kann das mit der Zahnriemenreparatur zusammenhängen?
Da es in meinem anderen Post einen ungläubigen Kommentar bzgl. eines Kostenvoranschlages ohne Steuernummer gab, der diese Werkstatt betrifft, zeige ich diesen in anonymisierter Form. Ich hatte die Werkstatt danach um einen neuen gebeten mit Steuernummer und Adresse, ich habe diesen auch erhalten. Allerdings hatte ich mich auch gewundert, warum der erste so anonym war.
Darauf erhielt ich in Kopie die Antwort der Werkstatt zusammen mit der Bitte, mit telefonisch beim Schiedsgericht zu einem bestimmten Datum / Uhrzeit zu melden.
Die E-Mail des Schiedsgerichtes und die Antwort kann ich nicht zitieren, deshalb hier eine Wiedergabe des Inhaltes:
Die Werkstatt erklärt in der E-Mail, dass der Kunde im März 2024 eine umfangreiche Wartung, einschließlich der Erneuerung des Wasserkühlers, in Auftrag gegeben hätte. Diese Leistungen hätten sie erfüllt. Ihr Kunde hätte daraufhin seine Klimaanlage reklamiert und wöllte dies überprüft haben, ob nicht ein Montage Fehler dafür verantwortlich sei. Der Kunde und er (der Serviceleiter) hätten einen Termin zur Kontrolle vereinbart zur Kontrolle und zur Besprechung seiner Reklamation. Bei dieser Gelegenheit wären Beschädigungen am Kondensator festgestellt, die durch Steinschläge und andere Einflüsse entstanden waren und zu einem Kühlmittelverlust geführt hätten. Diese Punkte wären mit Kunden Kunden detailliert besprochen worden, und es wurde ihm ein Reparaturangebot unterbreitet, das er angenommen hätte. Zudem sei ihm ein Angebot für den Austausch des Außenspiegels gemacht worden.
Die Werkstatt sei aber gerne bereit, diesen Auftrag und die Bestellung auf Wunsch des Kunden zu stornieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Daraufhin habe ich dem Schiedsgericht geantwortet:
Herr (...)s Aussage, ich hätte sein Angebot angenommen, ist nicht korrekt.
Vielmehr teilte ich ihm mit, dass ich sein Angebot überdenken werde und mich bei ihm melden werde.
Die von ihm geforderte Unterschrift auf dem von ihm beschriebenen Auftrag, den er für sich gedanklich wohl bereits als Verkauf verbucht hatte, verweigerte ich mit den Worten, dass ich mir vorgenommen hatte, bei einem Termin, der eigentlich der Reklamation diente, nicht noch etwas von ihm kaufen werde und dass ich zuerst eine Nacht über sein Angebot schlafen werde.
(...)
Ansonsten habe ich nichts mehr inhaltlich hinzugefügt und bin gespannt, was beim Telefonat herauskommt.
Bei dem Telefonat mit der KFZ-Innung wurde mir die E-Mail der Werkstatt zitiert, die mir schon vorlag mit der Aussage, dass ein Steinschlag einen Defekt ausgelöst hätte.
Ich habe daraufhin hingewiesen, dass das eine Behauptung ist, die nicht belegt ist.
In 1,5 Monaten wird eine Schiedskomission einberufen, bei der alle Parteien dabei sein müssen.
Ich möchte die Behauptung der Werkstatt gerne widerlegen. Ich habe gesagt, dass ich das schriftlich darauf hinweisen werde, dass das nur eine Behauptung ist. Aber kann ich selbst noch etwas tun?
Am Ende steht Aussage gegen Aussage und es wird auf einen Vergleich hinauslaufen. Zum Beispiel Ersatzteil zahlst du und die Arbeitszeit geht auf die Werkstatt.
Und hier noch ein Bild.
Die Behauptung, dass ein Steinschlag einen Defekt ausgelöst *hätte* stützen die Bilder meiner Meinung nach nicht. Das ist kein Loch zu sehen von außen. Könnte ich das Ding selbst abmachen, um zu schauen, ob da ein Loch hinter ist?
Der Serviceleiter meinte außerdem, es wäre feucht. Ich habe von Feuchtigkeit nichts gesehen.