Lange Wartezeiten bei Gewährleistung/Garantiearbeiten

Rostfinger

Mitglied Diamant
Fahrzeug
erst Smat forfour, jetzt Skoda Enyaq IV 60
Hallo,

Immer wieder wird hier berichtet dass es lange dauert bis die Vertragswerkstätten oben genannte Fälle abarbeiten können.
Das liegt nicht an dem Händler. Liegt ein Fall an, muss der Händler ohne Hand anzulegen den Fall dokumentieren und dem Gewährleistung/Garantiegeber kundtun. Das macht er auch. Jetzt muss er abwarten wann das von dem Hersteller bearbeitet wird. Die Mitarbeiter bei dem Hersteller schauen sich das genau an und treffen eine Endscheidung. Genau da entstehen die langen Wartezeiten.

Die Kostenübername von dem Hersteller sind an Bedingungen gebunden. Sieht der Techniker da ein Problem, weißt er den Händler an das zu überprüfen, in besonderen Fällen auch mit Anweisungen. Der Händler wird tätig und das Spiel beginnt aufs neue. Die Mitarbeiter der Hersteller werden sich das wieder ansehen und entscheiden.

Fällt das positiv aus bekommt der Händler eine Zusage von dem Hersteller die Arbeiten durchzuführen. Werden jetzt Ersatzteile benötigt, weist der Hersteller ein Zentrallager an diese dem Händler zukommen zu lassen. Also der nächste Engpaß bis die in die Puschen kommen. Ist zufällig das benötigte Ersatzteil dort nicht vorrätig, wird es von der Disposition im Zentrallager geordert.

Diese Arbeitabläufe sind unumstößlich und unter Umständen braucht es Zeit. Auf diese Zeitabläufe hat kein Händler Einfluss.
 
Ohne Hand anzulegen kann kein Händler einen Garantie bzw. Gewährleistungsfall einreichen Rostfinger.....wie soll denn das gehen......:think:
Ich habe selber 1 Jahr lang in einem Fiat Autohaus solche Fälle bearbeitet und bei Fiat eingereicht.
Alle Hersteller haben immer mal wieder mit langen Zeiten zu kämpfen um auch Ersatzteile schnell zu beschaffen.....also nicht nur bei Dacia......trifft alle Hersteller.....weil kein Händler/ Hersteller mehr viel auf Lager hat wie früher.....es müssen Kosten eingespart werden......

LG Thomas
 
Das liegt nicht an dem Händler. Liegt ein Fall an, muss der Händler ohne Hand anzulegen den Fall dokumentieren und dem Gewährleistung/Garantiegeber kundtun.
Der Gewährleistungsgeber ist der Händler! Und da ist einzig und allein der Händler in der Pflicht, und zwar 2 Jahre lang, im ersten Jahr mit der Beweislastumkehr….
Die Garantie greift rechtlich erst, wenn die Gewährleistungspflicht vorbei ist. Erst dann ist der Hersteller in der Pflicht.

Gruß Dieter
 
Der Gewährleistungsgeber ist der Händler! Und da ist einzig und allein der Händler in der Pflicht, und zwar 2 Jahre lang
Die Garantie greift rechtlich erst, wenn die Gewährleistungspflicht vorbei ist. Erst dann ist der Hersteller in der Pflicht.
Alles falsch. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend. Beides hast du ab Kaufdatum. Im Garabtiefall wird alles meistens sofort erledigt oder getauscht. Bei der Gewährleistung wirds da schon komplizierter.
Auch ist für Garantie und Gewährleistung der Hersteller verantwortlich, nicht der Händler. Dieser führt dies nur aus. Ich arbeite seit Jahren bei einem Wohnmobil Händler und mit mehreren Marken und das läuft bei allen gleich ab:
Kunde zeigt Mangel an
Händler dokumentiert Mangel und reicht Garantie beim Hersteller ein
Hersteller entscheidet über Garantieantrag
Bei positivem Bescheid erfolgt Teillieferung und Reparaturfreigabe
Bei negativ wird der Kunde informiert das Reparatur kostenpflichtig ist
Zum Schluss: Händler führt Reparatur aus
 
Ja, beim Wohnmobil ist alles etwas anders…. Da gibts bei Gewährleistung auch kein Ersatzfahrzeug, höchstrichterlich entschieden, da es sich um ein Freizeitfahrzeug handelt. Ich bin auch Wohnmobilkunde, darüber kann man sich schon ärgern….
Nichts desto trotz habe ich als Autokäufer einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit dem Autohersteller. Und wer ist in diesem Fall Haftbar für Mängel? Du solltest die Verfahrensweise bei Wohnmobilen nicht verallgemeinern…. Im übrigen ist das da die rechtliche Regelung... Wenn sich euer Wohnmobilkunde eure Verfahrensweise gefallen lässt....

Gruß Dieter
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was machst Du wenn der Händler nicht mehr da ist( Aufgabe/Pleite).......haften tut immer der Hersteller und der Händler beteiligt sich ab und zu daran(Kulanzleistungen, Hersteller übernimmt 50 % der Kosten und der Händler 10- 50 %).

LG Thomas
 
Na, dann lies Dir mal das hier und das da (etwas verständlicher) durch...

Im Fall einer Pleite wird es schwieriger... Das erleben wir gerade bei vielen Wohnmobil/Wohnwagen Händlern...

Das Gewährleistungsrecht gilt übrigens auch bei Privatverkäufen, allerdings kann der Privatverkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen...

Gruß Dieter
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Fall einer Pleite wird es schwieriger... Das erleben wir gerade bei vielen Wohnmobilhändlern
Jeder Händler freut sich wenn er fremd Kunden bedienen darf, da gibts nämlich mehr Geld für die Garantie Arbeiten. Aber laut deiner These würde das bedeuten, dass ich nur bei meinem Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe, Garantie habe. Allerdings kann ich bei jeder Vertragswerkstatt Garantiearbeiten erledigen lassen
 
Jeder Händler freut sich wenn er fremd Kunden bedienen darf, da gibts nämlich mehr Geld für die Garantie Arbeiten. Aber laut deiner These würde das bedeuten, dass ich nur bei meinem Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe, Garantie habe. Allerdings kann ich bei jeder Vertragswerkstatt Garantiearbeiten erledigen lassen
Du verwechselst gerade Garantie und Gewährleistung...
Aber ich bin jetzt hier raus....

Gruß Dieter
 
Das kenne ich nicht, das ein Händler bei einem fremden Kunden für Garantiearbeiten mehr Geld bekommt.
Bei Garantiearbeiten legt der Hersteller Zeit und auch die Vergütung fest und das ist viel weniger was der Händler sonst verlangen würde(Stundenlohn/Ersatzteilpreise/Arbeitszeit)......

LG Thomas
 
  • Danke
Reaktionen: ssc
im Endeffekt ist doch so das der Kunde der "Leidtragende" ist.
Der Händler kann nur versuchen bis zur Klärung durch den Hersteller die Zeit z.B. mit einem Leihwagen zu überbrücken. Das geht dann aber meist auf Kosten des Händlers, halt als Service. Wir hatten Kunden, die den Leihwagen 3 Monate hatten, bis der Hersteller das Ersatzteil liefern konnte. Bei mir selbst am Toyota war die Rückleuchte durch einen Versicherungsfall defekt, Europaweit kein Ersatzteil zu beschaffen. Nach 4 Wochen hat es mir gereicht und ich habe dem Rep.Betrieb/ Versicherer nachgewiesen das im Oman bei PartSouq 3 Stück on Stock waren. Klar, exorbitante Frachtkosten, war aber nicht mein Problem. Eine Woche später war die neue Rückleuchte da. Geht also. Es sind also manchmal auch Teile irgendwo auf der Welt am Lager, nur es wird nicht danach gesucht, da die Frachtkosten zu hoch sind.
Somit sind wir dann wieder beim Satz Nummer 1 den ich oben geschrieben habe.

Gruss
Steffen
 
Du fängst deinen Beitrag so an und schreibst dann selbst etwas vollkommen falsches:
Auch ist für Garantie und Gewährleistung der Hersteller verantwortlich, nicht der Händler.
Gewährleistung ist Händlersache, da hat der Hersteller nichts mit zu tun, das ist gesetzlich so geregelt!
Autohäuser haben allerdings mit ihren Herstellern Absprachen, so dass z.B. Ersatzteilkosten - auch im Gewährleistungsfall- immer vom Hersteller übernommen werden.
Das ist aber alles unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen des Kunden, die bestehen grundsätzlich gegenüber dem Händler!

Die von @OldStyler verlinkte "Händlergarantie" ist mir noch nicht begegnet:)
 
Stimmt. Garantie ist Sache des Herstellers und die Gewährleistung Sache des Händlers. Auch ich lasse mich gerne belehren :D
 
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