Logan MCV II - Anhängerkupplung

Moinsen,
... so wirklichscheint die MVG auch noch nicht zu passen- der Kupplungkopf ist zu hoch...
Das Problem ist wohl eher, das bei Deinem alten Wohnwagen die Zugkugelkupplung auf gleicher Höhe wie die Deichsel liegt.

Bei neueren Wohnwagen sitzt die ja (meistens) auf der Deichsel - damit ist anhängerseitig schon mal etwas Höhe gewonnen.

193px-Coupling_caravan_car.jpg


Braucht man bei dieser Bauart der Zugkugelkupplung noch mehr Höhe, hilft eventuell ein Distanzstück zur Deichselerhöhung.

Ohne weiter in die Tiefe zu gehen, brauchst Du eher eine Art Höhenausgleich für die Anhängerdeichsel.
 
Jörg,

alte Kamelle kann sein- es hätte ja sein können, dass sich auch bei MVG seit 2014 was geändert hat.

Scheinbar gibt es keinen Hersteller, der es schafft eine passende AHK für einen Stepway zu fertigen. Es müsste doch nur die Aufnahme der steckbaren Kupplung tiefer gesetzt oder der Kupplungkopf verlängert werden.

Kann es sein, das die 35- 42 cm Regelung nur eine Deutsche und der Markt somit zu klein ist?



Mischa,

das Zugrohr meines WoWa ist leider rund, somit passt das Distanzstück zur Deichselerhöhung nicht.

Den Höhenausgleich für die Anhängerdeichsel gibt es leider nur bis 750 kg; ich bräuchte eine für 900 kg.

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Kann es sein, das die 35- 42 cm Regelung nur eine Deutsche und der Markt somit zu klein ist?

In Frankreich gilt die gleiche Regelung,

da die Fahrzeuge ja Europaweit in gleicher Conformität stehen sollen,
gehe ich mal davon aus das es sich um eine europäische Regelung handeln wird.

Man kann mich diesbezüglich aber gerne korrigieren sofern es eine anderweitige
Regelung gint.
 
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... wie bekommt eigentlich ein Hersteller die gültige Zulassung für den Vertrieb von Anhängerkupplungen bzw. AHK´s, die gültige Normen nicht erfüllen?

... letzenendes ist der Fahrzeughalter für die ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Im Schadensfall wären Hertsller wie MVG etc. nicht haftbar zu machen?


... ähnliches gilt bei der Gewichtserhöhungen durch einige Anbieter, die das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und die Anhängelast bei der Montage neu eintragen lassen bzw. das Fahrzeug auflasten.

... dieses ist laut Fahrzeuggutachter und TÜV Prüfer nicht zulässig. Entscheidend sind die Herstellerangaben. Dacia lastet keine Fahrzeuge auf. Im Schadensfall kann das für den Fahrzeughalter sehr teuer werden.
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Zuletzt bearbeitet:
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... wie bekommt eigentlich ein Hersteller die gültige Zulassung für den Vertrieb von Anhängerkupplungen bzw. AHK´s, die gültige Normen nicht erfüllen?

... letzenendes ist der Fahrzeughalter für die ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Im Schadensfall wären Hertsller wie MVG etc. nicht haftbar zu machen?
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Hallo Qualitätsnarr,

demnach kann der Hersteller alles verkaufen?
Obwohl ich explizit für mein Fahrzeug die AHK kaufte und gemäß MVG-Einbauanleitung montiert wurde?
 
Obwohl ich explizit für mein Fahrzeug die AHK kaufte und gemäß MVG-Einbauanleitung montiert wurde?

In erster Linie bist du allein für das von dir gesteuerte Fahrzeug verantwortlich.

Entspricht es nicht den vorgegebenen Vorschriften bist du zuerst Haftbar;
ob du den Schaden dann im Regress geltend machen kannst müsste ggf.
ein entsprechendes Gericht klären.

Oder ich sag es mal anders herum -

fahre ich deinem Wagen hinten drauf, warum auch immer, und deine AHK
ist zu hoch gewesen -

zahlst du den Schaden an beiden Fahrzeugen, da dein Fahrzeug laut Gesetz
" ohne rechtliche Zulassung " unterwegs war und damit gar nicht am Verkehr
hatte teilnehmen dürfen.

Ob du da dann " im Vertrauen auf deine Werkstatt / Hersteller " des Glaubens
warst so " Fahren zu dürfen " spielt vorm Gesetz keine Rolle - du zahlst.

Ob du es dir dann im Regress ( von Werkstatt / Hersteller ) zurück holen kannst ?????
Ich würde das dann zumindest versuchen - frei dem Motto:

Ihr als Profis habts ein - gebaut und solltet wissen ob es erlaubt ist
oder eben nicht. - Sorgfaltspflicht des Handwerksbetriebs / Herstellers.
 
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... ich werde morge einmal MVG anschreiben und mich nach dem `Problem `mit der Kugelkopfhöhe erkundigen. Mir stößt das nach der Aussage des KFZ Sachverständigen am Samstag Morgen auf.(-> letzenendes trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung ....)

... zudem musste ich Nachmittags mit Boot und WoWa die Ausfahrt hoch und runter. Das war sehr umständlich.

... für den WoWa habe ich extra eine `Kugelkopfvertiefung `gefertigt( Bilder stelle ich morgen ein). Mit dieser kann ich den WoWa die Ausfahrt hochziehen. Die Ausfahrt herunter und in die Scheune hinein -> da ist manpower angesagt.

... beim Boot muss ich erst den Motor hochtrimmen und die Lichtleiste voll einschieben, damit diese nicht über den Boden kratzt. Auf der Strasse angekommen, darf ich dann alles wieder zurückbauen- das nervt.
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(-> letzenendes trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung ....)

Hier hat der Kerle vollkommen Recht,

einzige Ausnahme hierbei ist wenn du ein Fahrzeug einer andern Person
sprich eines anderen Halters fährst -

dann bist du mit dem zusammen ( in Gemeinschaft ) Haftbar,
oder umgekehrt - wenn z.B. deine Kinder damit einen Unfall haben
- zahlst du als Halter mit.
 
In erster Linie bist du allein für das von dir gesteuerte Fahrzeug verantwortlich.

Entspricht es nicht den vorgegebenen Vorschriften bist du zuerst Haftbar;
ob du den Schaden dann im Regress geltend machen kannst müsste ggf.
ein entsprechendes Gericht klären.
Armes Deutschland, daran kranken wir....
Der Hersteller kann allen Schrott verkaufen und der kleine Mann soll alles wissen!
 
... hier die Selbstkonstruktion, damit ich die Anhänger die Auffahrt hochziehen kann. Nachricht samt Bilder an MVG ist raus. Ich bin mal gespannt was diese zu ihren zu hohen AHK´s schreiben/ sagen.DSCN8623.JPG DSCN8647.JPG
 
Moinsen,
... Scheinbar gibt es keinen Hersteller, der es schafft eine passende AHK für einen Stepway zu fertigen...
Mindestens einen gibt es ja. Das Problem nicht den Kupplungen für den normalen MCV ist hier im Forum ja schon diverse Male besprochen worden. Es sind halt nicht so viele MCV Stepway unterwegs, das da noch weitere Anbieter etwas fertigen - so eine Prüfung kostet ja schließlich auch Geld.
... das Zugrohr meines WoWa ist leider rund, somit passt das Distanzstück zur Deichselerhöhung nicht...
Das habe ich gesehen, deshalb bezog ich mich bei den Distanzstücken auf die dreieckige Auflage wie im Bild zu sehen.
Ich hatte da auch nicht weiter recherchiert. Dann gibt es das Teil wahrscheinlich nur bis zu Obergrenze für ungebremste Anhänger.
 
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... ich habe gestern Abend eine ausführliche E- Mail mit Photo´s geschrieben. Die Höhe des Kupplungkopfes mit Maßstab, der Wohnwagen, Trailer ... in Schieflage und die selbstgebaute AHK Vertiefungskonstruktion waren auf den Bildern zu sehen.

... in heutigen Telefonat wurde mir gesagt, dass der Kupplungkopf( Mitte) bei max. Fahrzeuggewicht + Anhängelast auf eine Höhe von 42 cm absinkt. Desweiteren wollte man mir nahelegen die Kupplung zu lösen und das Spiel in den Löchern auszunutzen um den Kupplungskopf evtl. noch einmal 10 mm nach unten abzusenken. Auf den Bildern meinte der Techniker festzustellen, dass der Kupplungskopf schräg in Richtung Fahrzeug neigt. Bis dato hat sich noch niemand zu dem hohem Kupplungskopf gemeldet. Man verwies mich an ALKO- dort hätte man sicherlich Höhenausgleichteile. "Was sollen wir machen? Der Kupplungskopf erfüllt die gültige Norm. Eine neue Konstruktion ist zu aufwendig und würde viel Zeit in Anspruch nehmen."

... ich sagte dem guten Mann, dass das Fahrzeug bei max. zulässiger Beladung nicht um 9 bzw. 7 cm absinken wird, um die 42 cm zu erreichen. Beim der erneut erforderlichen TÜV Vorstellung würde ich mit dem 1300 kg Trailer + Familie zum TÜV fahren und mir die Höhe des Gutachters bestätigen lassen. Dann werde ich mich erneut an MVG wenden.

... 9(7) cm - ttttsss - der Wagen senkt sich kaum ab, wenn ich mit Ü 100 kg auf der Trailerdeichsel stehe.
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Alles zurück, bei mir ist es genau so. Kugel schwebt bei exakt 50 cm, setz ich mich mit meinen 95 Kilo auf dien Stoßfänger senkt sich das Ganze um exakt 2 cm.

Ich schätze, dass die Kupplung schlicht und ergreifend nicht für den Stepway konstruiert und geeignet ist, beim „Normalen“ würde es ja genau passen.

In meinem Fall nicht so sehr dramatisch, da ich die Kupplung für den Fahrradträger und ab und an mal für einen Moppedhänger brauche.
Ich werde aber nächste Woche mal die Werkstatt anrufen, die die Kupplung verbaut hat.
 
Ich werde aber nächste Woche mal die Werkstatt anrufen, die die Kupplung verbaut hat.

War es eine Dacia - Xerkstatt ?

Wenn ja dann auf Gewährleistung gehen und Abhilfe verlangen.

In meinem Fall nicht so sehr dramatisch, da ich die Kupplung für den Fahrradträger und ab und an mal für einen Moppedhänger brauche.

Hier stellt sich die Frage ob es sich um eine feste oder um eine abnehmbare Kupplung handelt;

im Falle eines Unfalls ( z.B. wenn dir einer hinten drauf fährt ), kann es dir gut passiern das du den
Schaden bei deinem und dem Unfallgegner seinem Wagen zahlst

- dieses unter der Begründung das du ein Fahrzeug bewegst das eben nicht den Vorschriften entspricht,
und somit nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf.

Auch deine Versicherung zahlt dann nicht - und den Schaden am gegnerischen Fahrzeug musst du dann
deiner Versicherung nach deren eventueller Leistung erstatten.
 
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