Logan MCV II - Anhängerkupplung

Wenn ja dann auf Gewährleistung gehen und Abhilfe verlangen.

Moin,

die AHK wird wohl knapp normgerecht sein, von der Höhe.
Die wird bei maximaler Hinterachslast gemessen und nicht bei leerem oder teilbeladenem Fahrzeug.

Da gibt dann wohl auch nichts zu reklamieren.

So, und wenn dann an eine AHK die am oberen Ende der Norm liegt eine Anhänger der am unteren Ende der Norm liegt verwendet wird ist es müheslig beoi größeren Fahrbahnunebenheiten.
Und Anhänger aus DDR Produktion sind sowieso für wesentlich niedriger bauende AHK gedacht, ebenfalls sehr alte Anhänger aus der BRD.
 
Kugel schwebt bei exakt 50 cm, setz ich mich mit meinen 95 Kilo auf dien Stoßfänger senkt sich das Ganze um

Und das ist noch immer wesentlich zu hoch.

75 Kg Stützlast.

Ich finde leider nicht das betreffende Gerichtsurteil,

in dem darüber geurteilt wurde das es eine Schuldzuweisungsumkehr gab
betreffend eines Auffahrunfalls bei dem der auffahrende zuerst die Schuld
( seitens der Polizei ) zugesprochen bekam;

bei dem dann aber anhand des Schadens an seinem Fahrzeug die Werkstatt
dann die Höhe der AHK des anderen Beteiligten als zu hoch bezeichnete
und nach Überprüfung ( durch die Polizei vor Ort ) und eines dann beigezogenen
Gutachters, es sich ergab das dieses Fahrzeug aufgrund der unangepassten Höhe
der AHK rechtswidrig unterwegs war.

Ergebnis war dann das die Schuld an den ging dessen AHK zu hoch war und der
dann den gesamten Schaden zahlen musste.
 
War kein Dacia-Händler, sondern das Autohaus einer anderen Marke. Ich werd mich trotzdem mal an die wenden, mal sehen was dabei rauskommt.
Ist natürlich eine abnehmbare.
 
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.... der WoWa ist ein Westprodukt( VFW 440 ) und die Trailer auch.

.... ein Ost- Anhänger wäre mir lieber gewesen, die liegen von der Gesamtmasse oftmals unter 750 kg, so dass man die Distanzstücke montieren kann.

.... MVG sagt ja, dass sie die Normen beim beladenen Fahrzeug erfüllen.
.... ich kann mir nicht vorstellen, dass der Stepway bei voller Beladung 7 cm in die Knie geht.

.... morgen kann ich meinen Trailer abholen mit dem ich noch einmal zum TÜV muss. Dann wird das Auto voll beladen und neu gemessen. Erfüllt die MVG die Norm nicht -> werden sie zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordet.

.... ich möchte als Fahrzeugführer nicht für etwas haftbar zu machen sein, von dem ich ausging, dass es zertifiziert und zugelassen ist. Wofür gibt dann überhaupt noch Zulassungen/ Zertifikate?



.... mit dem WoWa habe ich eine Testfahrt gemacht. Er hat auch künstl. angelegte Bodenschwellen gemeistert ohne aufzusetzen. Ich dachte mir, dann fahre ich einfach so. Andererseits schaut dass schon recht komisch aus. Das könnte dazu führen, dass ich des öfteren angehalten und kontrolliert werde. Das möchte ich nicht.


Dacia-Alsace könnte Du ggf. noch einmal nach dem Gerichtsurteil schauen. Dieses wäre ein gutes Argument, mit dem ich meine Bedenken bei MVG bekräftigen kann.
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Gibt es eigentlich was neues wegen einer abnehmbaren Anhängerkupplung für den Stepway ? Die für den normalen MCV können ja nicht passen weil der Stepway ja 5 cm höher ist, also der Winkel des Anhängers ja nicht passt !
 
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... ich hatte MVG angeschrieben, Photos im Anhang beigefügt, die Höhe benannt und um eine ordenliche ABE/ Konformitätserklärung gebeten.

... eine ABE oder dergleichen kam nicht. Im Telefonat sagte man mir, dass die Anhängerkupplung die Normen bei voller Beladung erfüllt und der Wagen somit um ca. 75 mm einsinkt. Dem wirdersprach ich schriftl. - 75 mm total unrealistisch.
Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass man sich einen Stepway besorgen würde und die Sachlage prüfe.

.... und nun steht auf der Webseite - Nicht für Logan Stepway - eine Antwort erhielt ich nicht.

... nun werde ich wohl auf einen Wandel und eine Entschädigung, Ersatzleistung ....... oder ich belasse es so. Schließlich gab es keine Rückrufaktion oder eine Nachricht an mich - somit ist entsprich meine AHK noch den Normen. Im Schadensfall ist somit MVG haftbar zu machen.



... es ist schon sehr beschämend für Dacia, dass die ein erhöhtes Fahrzeug bauen- dazu aber keine geeignet AHK anbieten. Normalerweise sollte man Dacia in Regress nehmen. Eine starre AHK- damit würde die Funktione der Parksensoren außer Kraft setzen, für die ich bezahlt habe.
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Was machet Ihr, die ihr eine MVG Kupplung verbaut habt? - wenn sich diese nun nicht mehr zulässig ist?

Ich erhalte bis Ende der kommenden Woche bescheid, was dergeben hat.

Ich hoffe, dass man mir dann ein zulässiges Zertifikat zukommen lassen kann.

Stellt sich heraus, dass auch diese Kupplung nicht passt - sollte man doch hinterfragen, wie die Verkäufer an die Zertifikate kommen.

Einfach zu schreiben - Nicht für Stepway- ist in meinen Augen nicht ausreichend.

Alle bereits verkauften Kupplungen bzw. dessen Besitzer sind öffentlich zu informieren(offizielle Rückrufaktion). Die Eigner sollten einen geeigneten Ersatz erhalten und sämtliche Kosten erstattet werden.

Ich bin mal gespannt, was mir bevorsteht.


Dacia/ Renault Deutschland wird ein ausführliches Schreiben erhalten. Wie kann man seit Jahren ein PKW produzieren für das es keine geignete AHK gibt. Die mittig angebrachten und vorallem bezahlten Parksensoren erlauben keine starre AHK, ohne funktionsuntüchtig zu werden.

Ich hoffe, dass Renault Deutschland mir deutlich entgegenkommt. Wenn nicht, dürfen sie den Logan MVV Stepway wieder zurücknehmen. Schließlich liegt der Kraftstoffverbrauch deutlcih über den Herstellerangaben. (5,5 ltr. statt 3,9 ltr.)

Mehrverbrauch bei Neuwagen: Studie (2017) | autozeitung.de (https://www.autozeitung.de/mehrverbrauch-neuwagen-191974.html) --- Zu hoher Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens – Rücktritt (https://autokaufrecht.info/2012/04/kfz-mangel-bei-ueberschreiten-des-angegebenen-kraftstoffverbrauchs/) ....
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Im Schadensfall ist somit MVG haftbar zu machen.

Falsch, leider total Falsch.

De Facto fährst du mit einem nicht Zulassungsconformen Fahrzeug herum
und bist für den Betrieb des Fahrzeuges voll Haftbar.

Im Schadensfall wird MVG sich dann noch auf euren Schriftverkehr berufen
und das du bewusst so gefahren bist.

Schließlich gab es keine Rückrufaktion oder eine Nachricht an mich - somit ist entsprich meine AHK noch den Normen


Selbst Unwissenheit schützt nicht ( zumal du dein Wissen um der Sache
gegenüber MVG erklärt hast ).
Es entspricht deiner eigenen Aussage nach nicht der Norm und somit bist
du verpflichtet die zugelassene Norm deines Fahrzeuges wieder herzustellen.

Vielmehr ist es so das durch bauliche Veränderung nun nicht mehr der
Conformität der Zulassung entspricht und für den Fall eines Unfalles dir
damit die Alleinschuld auferlegt werden kann aufgrund Betrieb eines
Fahrzeuges mit Betriebsverbot aus unzulässiger Fahrzeugveränderung.

Alle bereits verkauften Kupplungen bzw. dessen Besitzer sind öffentlich zu informieren(offizielle Rückrufaktion). Die Eigner sollten einen geeigneten Ersatz erhalten und sämtliche Kosten erstattet werden.

Da bin ich voll deiner Meinung!!!

Ich wollte auch eine AHK für meinen Stepway - und wenn ich vorher
von dem Dilemma gewusst hätte würde ich ein anderes Fahrzeug
gekauft haben.

und sämtliche Kosten erstattet werden.

Wenn die AHK vorher für den Stepway ausgewiesen sein sollte
steht dir im Rahmen des Gewähleistungsrechts voller Schadens-
ersatz zu incl. der Kosten für Einbau und Ausbau nebst der
Wiederherstellung der Fahrzeugoriginalzustands wie z.B.
Ersatz bei ausgesägter Heckschürze.

Da solltest du den Anwalt deines Vertrauens befragen.

Ach ja so anbei ein netter Gruss unserer Betriebsanwältin,
leider finden wir das Urteil nicht mehr betreffend des Unfallschadens.


Wenn nicht, dürfen sie den Logan MVV Stepway wieder zurücknehmen. Schließlich liegt der Kraftstoffverbrauch deutlcih über den Herstellerangaben.

Denk bitte daran das du dann die bisher von dir gefahrenen Km
als geldwerten Vorteil an Dacia erstatten musst.

Dazu finden sich Rechner im Internet wie viel es ist.
 
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Danke für die ausfürliche Antwort.

Nun muss ich um so mehr hoffen, dass MVG die Zulassung/ das Zertifikat bestätigt. Noch einmal zu Werkstatt - Demontage - Verpackung der Kupplung - neue AHK besorgen - erneuter Werkstattbesuch -> wer zahlt mir diesen Zeitaufwand.

Und was soll ich mit einem PKW anfangen, für das es keine abnehmbare AHK gibt? Was soll ich mit der Dacia Kupplung anfangen, die mir gewünschte und bezahlte Funktionern( Rückfahrsensoren) ausser Kraft setzt?

Ganz ehrlich -> dann weg mit der `Karre`und wieder was Vernünftiges - einen erste Hand BMW 523i mit < 100000 km oder einen anderen günstigen gebrauchten Diesel-Kombi mit wenig km und einer vernünftigen Anhängelast.

Hast Du ggf. einen passenden zuverlässigen Link mit dem geldwerten Vorteil? - ich finde nur etwas im Zusammenhang mit Firmenwagen. Du meinst vermutlich so etwas wie Wertverlustrechner?
.
 
Im Schadensfall ist somit MVG haftbar zu machen.
Falsch, leider total Falsch.

De Facto fährst du mit einem nicht Zulassungsconformen Fahrzeug herum

und bist für den Betrieb des Fahrzeuges voll Haftbar.

Im Schadensfall wird MVG sich dann noch auf euren Schriftverkehr berufen

und das du bewusst so gefahren bist.
Schließlich gab es keine Rückrufaktion oder eine Nachricht an mich - somit ist entsprich meine AHK noch den Normen

Selbst Unwissenheit schützt nicht ( zumal du dein Wissen um der Sache

gegenüber MVG erklärt hast ).

Es entspricht deiner eigenen Aussage nach nicht der Norm und somit bist

du verpflichtet die zugelassene Norm deines Fahrzeuges wieder herzustellen.


Vielmehr ist es so das durch bauliche Veränderung nun nicht mehr der

Conformität der Zulassung entspricht und für den Fall eines Unfalles dir

damit die Alleinschuld auferlegt werden kann aufgrund Betrieb eines

Fahrzeuges mit Betriebsverbot aus unzulässiger Fahrzeugveränderung….

Hallo zusammen,

ist das nicht alles BULLSHIT?

Ein Hersteller/Lieferant kann alles verkaufen, und ich als Endverbraucher muss alle Normen etc. kennen und einhalten? Jeden Schritt muss ich also (am besten) beim einem TÜV/Gutachter/Sachverständigen und Rechtsanwalt absegnen lassen?

Falls dieser einen Fehler begeht stehe ich trotzdem in der ersten Reihe?

Armes Deutschland!
 
ist das nicht alles BULLSHIT?

An für sich ja,

aber leider Realität.


Wertverlustrechner?

Update: Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags (http://www.iww.de/asr/autorecht/autokauf-update-berechnung-der-nutzungsentschaedigung-bei-rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117)

Nun muss ich um so mehr hoffen, dass MVG die Zulassung/ das Zertifikat bestätigt. Noch einmal zu Werkstatt - Demontage - Verpackung der Kupplung - neue AHK besorgen - erneuter Werkstattbesuch -> wer zahlt mir diesen Zeitaufwand.


Gemäss den bisherigen Urteilen zum Gewährleistungsrecht steht MVG da dann wohl in der Haftung,
darauf basierend das sie die Kupplung als Conform angeboten haben.

Kannst diesbezüglich auch googeln unter : Nebenkosten Gewährleistung
 
Moinsen,
Hallo,
ich habe heute mit MVG telefoniert. Eine AHK für den Logan Stepway ist in Vorbereitung.
Gruß, Harald
ein Lichtblick ... mein MCV soll Anfang August kommen und bis Ende Oktober geht's auch noch ohne Haken.

Beim Rameder gibt's zwei Anhängerkupplungen, bei denen der Stepway nicht explizit ausgeschlossen ist. Ich habe dort angefragt, ob die die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Schau'n wir mal.

Edit 1: Bei Westfalia gibt es Stand 16.05.2018 KEINE für den Logan MCV Stepway passende abnehmbare AHK.
Edit 2: Bei Rameder gibt es Stand 18.05.2018 KEINE für den Logan MCV Stepway passende abnehmbare AHK.
 
Zuletzt bearbeitet:

... bei einem Kaufpreis von 15000€ und einer dann aktuellen Laufleistung von 6000 km bei einer zu erwartenden Laufleistung von 200.000 km ist er Verlust doch relativ gering.

... erst einmal kommmende Woche abwarten, was MVG auf den Markt bringt oder bestätigt/ nicht bestätig.
.
 
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