Mich kotzt das nur noch an. Der Wagen ruckelf und normales fahren ist nicht mehr möglich. Leistung hat er auch keine mehr.
ich kann dich verstehen mit dem Ärger und Frust den du hast. Hatte ich auch vor ca. 12 Jahren. Es war kein Dacia
aber ein Neufahrzeug. Zum Händler gefahren und einen schriftlichen Auftrag erteilt die Mängel abzustellen. Nach drei Tagen konnte ich mein Fahrzeug abhohlen. Schon nach 10 Kilometer die Gleichen Probleme. Ich bin sofort zu einem KFZ-Sachverständigen gefahren und diesen um Rat gebeten. Er bescheinigte mir schriftlich für 50 € das die von mir angezeigten Mängel IMMER noch vorhanden sind. Also habe ich die Karre wieder zu dem Händler gebracht und ihm die Papiere auf den Tisch gelegt. Der war sprachlos und stammelte " er könne nichts machen ". Ich habe erst gar nicht gefagt warum und weshalb. Mein Fahrzeug habe ich da einfach stehen gelassen. Am Folgetag bin ich zu unserem Anwalt mit den Unterlagen. In meinem Beisein hat dieser mit dem Händler telefoniert.
Ich hörte mit wie er rumgeeiert ist und versuchte zu erklären warum er so gehandelt hat. Mein Anwalt setzte einen Brief auf an den Händler. Drei Tage später kam der Anruf von meinem Anwalt mit der Mitteilung das ich mir bei der Vertragswerkstatt ein kostenloses Leihfahrzeug abhohlen kann was ich auch tat.
Die Zeit verging. Nach ca. 6 Wochen meldete sich die Werkstatt bei meinem Anwalt das ich mein Fahrzeug abhohlen kann. Bei der Abholung und Rückgabe des kostenlosen Ersatzfahrzeuges legte ich dem Händler ein Schriftstück vor wo er bestätigen möchte das die Mängel behoben wurde. Das lehnte er ab. Er bestätigte mir, das er dieses Schriftstück erhalten hat.
Er legte mir eine Rechnung vor über Motoroel, Oelfilter,Zündkerzen und Dichtmaterial. Diese habe ich nicht bezahlt weil eh kein Oelwechsel und sonstiges anstand. Nach ca. 180 km Fahrstrecke traten die gleichen Mängel auf. Ich nahm einen Pannendienst in Anspruch der mein Fahrzeug zu dem Händler verbrachte. Ich informierte meinen Anwalt über die Sachlage.
Urplötzlich waren die fix und gaben mir erneut ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Fünf Tage später kam ein Anruf
von meinem Anwalt. Abholung ist angesagt. Habe ich gemacht mit einem neuen Motor. Ich bekam bei der Abholung ein Schriftstück das nach 1.000 km ein Werkstattbesuch von Nöten sei und diese Kosten übernommen werden.
Die Urlaubsreise stand an. Am Urlaubsort brachte ich mein Fahrzeug zu einem Vertragshändler. Also ok dachte ich denn auf der Rückreise verabschiedete sich das Schaltgetriebe. Der Pannendienst schaffte das Fahrzeug in die Werkstatt und ich informierte meinen Anwalt. Urplötzlich wurde der Kaufvertrag gewandelt dergestallt, das ich ohne einen Cent rausrücken sollte ein Neufahrzeug aus deren Hause bekommen kann. Das habe ich gemacht und ein Neufahrzeug bei einem anderen Fahrzeughersteller in Zahlung gegeben.
Auf Kosten bin ich nicht sitzengeblieben. Die Rechnung von meinem Anwalt haben die auch beglichen.
Mein Fazit:
geht doch einfach den Weg des geringsten Wiederstandes. Lasst Euch doch nicht vertrösten und lauft doch nicht irgendwelchen ja und oder so hin oder her nach. Hier gibt es im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) ganz klare Vorgaben. Für mich ist der Inhaber/Geschäftsführer mein Ansprechpartner mit dem ich einen Vertrag abgeschlossen habe. Es liegt mir fern mich selbst schlau zu machen warum er den Vertragsgegenstand und aus welchen Gründen auch immer NICHT vertragsgemäß erfüllen kann.