Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und zögere nicht. Jedoch muss ich dem Verkäufer erstmal die Möglichkeit geben. Die hat er hiermit.
 
Freut euch, dass ihr die Probleme nicht habt. Kein Auto, keine Gewissheit, kein Leihwagen, aufs Auto angewiesen sein jeden Tag. Ihr habt die Videos gesehen und den Sachverhalt. Also die ganze Geschichte. Schon die Erstauslieferung ging nicht ohne Anwalt. Nur soviel dazu.
 
...

....PS: Im Zuge der Gewährleistung steht Dir auch ein Leihfahrzeug oder dessen Kostenersatz zu. Aber auch da sollte Dir der Anwalt weiterhelfen können.

Wie mir eine Mitarbeiterin der Hotline bei Dacia sagte, stellt Dacia im Gewährleistungsfall kein Leihfahrzeug zur Verfügung.
Man kann allenfalls mit der Rechnung des Leihwagens einen Kulanzantrag stellen und auf Erstattung hoffen.
Ich wollte das zuerst auch nicht glauben - ist aber so.
Ich habe in meinem Vertrag auch nix zu diesem Thema gefunden.
Ob man die Kosten dafür in einem Rechtstreit erfolgreich einfordern kann , weiß aber wahrscheinlich der Advokat.
Das Autohaus hat mir in meinem Fall (Lackreparatur) aus Kulanz einen Leihwagen zugestanden.
 
Wie mir eine Mitarbeiterin der Hotline bei Dacia sagte, stellt Dacia im Gewährleistungsfall kein Leihfahrzeug zur Verfügung.
Man kann allenfalls mit der Rechnung des Leihwagens einen Kulanzantrag stellen und auf Erstattung hoffen.
Ich wollte das zuerst auch nicht glauben - ist aber so.
Ich habe in meinem Vertrag auch nix zu diesem Thema gefunden.
Ob man die Kosten dafür in einem Rechtstreit erfolgreich einfordern kann , weiß aber wahrscheinlich der Advokat.
Das Autohaus hat mir in meinem Fall (Lackreparatur) aus Kulanz einen Leihwagen zugestanden.
Gewâhrleistung ist Händlersache, da ist nicht Dacia der Ansprechpartner!
 
Wie mir eine Mitarbeiterin der Hotline bei Dacia sagte, stellt Dacia im Gewährleistungsfall kein Leihfahrzeug zur Verfügung.
Man kann allenfalls mit der Rechnung des Leihwagens einen Kulanzantrag stellen und auf Erstattung hoffen.
Ich wollte das zuerst auch nicht glauben - ist aber so.
Ich habe in meinem Vertrag auch nix zu diesem Thema gefunden.
Ob man die Kosten dafür in einem Rechtstreit erfolgreich einfordern kann , weiß aber wahrscheinlich der Advokat.
Das Autohaus hat mir in meinem Fall (Lackreparatur) aus Kulanz einen Leihwagen zugestanden.
Übrigens, zzt. kostet ein Mietauto in Portugal (Algarve) nur €100/monatlich.
 
Also nochmal. Ich kaufe ein Fahrzeug und stelle fest das dieses Mängel hat. Diese Mängel gebe ich dem Verkäufer bekannt und ihm die Möglichkeit diese zu beseitigen. Ist durch seine Arbeit der Mangel nicht behoben reklamiere ich es und gebe ihm eine weitere Möglichkeit diesen Mangel zu beseitigen. Schafft er es nicht, beauftrage ich einen Anwalt.

Im Fall von Logan Tce lacht sich der Verkäufer erst einen wenn ich den Schrieb hier lese, denn er hat die Inspektion nicht ausgeführt. Da ist das sehr große Loch in der Kloschüssel. Er hatte ja keine Möglichkeit die Mängel zu beseitigen. Er wird auch einer Wandlung nicht zustimmen, sondern seine Fachkenntnisse nutzen den Mangel zu beseitigen. Erst wenn er es nicht schafft, kann über eine Wandlung per Anwalt verhandelt werden.

Der Anwalt welcher 24 Stunden eine Rechtsberatung erteilt (per Internet) ist ein Lohnschreiber und Maulschwätzer.
Die Anwaltskanzlei unserem Vertrauens hat Bürozeiten. Für berufstätige Klienten zweimal die Woche von 18 bis 20 Uhr. Mittwochs läuft das Babbbelband. Zudem muss ich einem Anwalt ein Schriftstück unterschreiben das es in meinem Auftrag meine Interessen in nur dieser Sachlage vertreten darf.
 
Ich habe die Inspektion durchgeführt, nur nicht beim Verkäufer und das muss ich auch nicht dort
 
Und der Verkäufer teilt jetzt mit, das er es prüfen will, um auf einen Sachstand zu kommen. Das wird lustig.
 
Wenn der Verkäufer unwillig ist, wird er sagen, was kann ich dafür, was meine Kollege in der anderen Werkstatt veranstaltet hat. Kleinkrieg an allen Fronten und der Betroffene mitten drin.
 
Wenn der Verkäufer unwillig ist, wird er sagen, was kann ich dafür, was meine Kollege in der anderen Werkstatt veranstaltet hat. Kleinkrieg an allen Fronten und der Betroffene mitten drin.

Das ist er perse ohne hin. Immer schön locker bleiben. Egal was passiert.........eine 24 stündige rundum Rechtsberatung hat er.
 
Eine genaue Grenze wird es da nicht geben.
Die Schmierwirkung ist auch abhängig von der Belastung und der Öltemperatur.
Eine Verdünnung ist in keinem Fall wirklich gut.

Sicher wird es die geben! Nicht umsonst wird die Einmischung von Benzin in Prozent angegeben.
Beim TCE können es zbsp. schnell mal 5% und mehr werden. Das kann dann das 5W30 als Orginalfüllung kaum mehr ausgleichen. Darum sollte man ja auch zumindest den Sicherheitsölwechsel, den die Werkstätten bei 2.500km vorschlagen, auch nutzen! Danach wir meist 5W40 eingefüllt was schmierfähiger ist, auch bei derartigen Benzineinmischungen.
 
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