Motorschaden 1,2 Tce jetzt auch bei mir

Heute hat Dacia aus Brühl angerufen, bzw. Renault. Die waren recht komisch. Was meine Wünsche wären usw. als die erwähnte war die aussage, dass ist Sache vom Autohaus nicht die der Kundenhotline. Was ich von der Kundenbetreuung möchte. Als ich Unterstützung sagte kam nur, wir sind nicht weisungsbefugt. kann man alles vergessen. Im Autohaus angerufen ist der Wagen noch nicht einmal angeschaut worden. Steht seit freitag dort.

@Texas nannte das einmal "Servicewüste Deutschland".
Mit solcher Pingpongtaktik demonstriert man Kundennähe.
Anwalt ...........
 
Jetzt mal Klartext:
Gekauft bei Händler A, Inspektionen und Reparaturversuche bei Händler B, Garantieansprüche müssen aber an Händler A gestellt werden, da er das Auto verkauft hat. Dacia selbst hat doch erstmal mit dem Endkunden nichts zu tun, wenn es um die Garantie geht.

Das ist doch ein Himmelfahrtskommando! Der Verkäufer wird sich zurecht querstellen, wenn da noch ein Dritter dran rumgefummelt hat!

In der Garantiezeit sollte man tunlichst händlertreu bleiben, damit man so einen Zirkus nicht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, finde ich jetzt nicht.
Händler A ist gewährleistungspflichtig, falls das Gewährleistungsrecht noch greift.

Ansonsten ist DACIA Garantiegeber.
Dacia delegiert die Garantieabwicklung an sein Händlernetz.
Wenn also Händler B auch ein autorisierter DACIA Vertragshändler ist, kann dieser die Garantieabwicklung mit DACIA durchführen.
Wenn Händler B nicht autorisiert ist, kann der Kunde zu jedem DACIA-Vertragshändler gehen, um seine Garantieansprüche geltend zu machen.
 
Ok, ich dachte, dass die Garantiedelegation verkäuferbezogen ist.
 
Garantie wird nicht delegiert, die wird nur gewährt. Und Gewährleistung kann gar nicht delegiert werden, eigentlich ganz einfach.
 
In Brühl tritt denen wohl schon die Zentrale aus Frankreich auf die Füsse weil der 1.2er Tce öfter für Kosten sorgt?:think:
 
So heute Anruf, Auto repariert aber nicht ganz. Fehler konnte nicht gefunden werden.
Anwalt erklärt den Rücktritt
 
Wie ist das zu verstehen?
Kaufrücktritt, bzw. Rückgabe des Fahrzeuges / Wandlung?
Damit ist die Rückgabe bzw. Rückabwicklung gemeint. Wandlung gibt es nicht. Und das ist jetzt auch der Richtige Weg, zum einen das der Anwalt das macht und auch, dass das Fahrzeug zurück geht und er abzüglich Nutzungspauschale (die sich an den verbrauchten Kilometern orientiert) schadlos aus der Nummer rauskommt. Aufgrund des geringen Listenpreises ist es nicht viel was an Abzügen pro km anfällt.
 
Naja,ob das viel ist hängt von so einigen Parametern ab.;)
 
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