Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Das ist leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland bei vielen Netzbetreiber der Fall. es gibt noch Millionn von den schwarzen Dingern wo sich eine Scheibe dreht
Auch die Ferraris-Zähler gibt es mit Rücklaufsperre. Das hat mit der Technik, egal ob analog oder digital nichts zu tun.
Und verrate mir, wie der Sonnenstrom, der nicht ins Netz geht verbraten wird, wenn im Haushalt kein Strombedrarf vorhanden ist. Gemäß deiner Logig.
Das hast Du falsch verstanden. Ein Balkonkraftwerk ist immer mit dem Netz verbunden. Somit wird immer Strom eingespeist. Nur wird bei einem Zähler mit Rücklaufsperre, andere sind in D, anders als im Ausland, in Verbindung mit einem Balkonkraftwerk nicht zulässig, eingespeister Strom nicht erfasst.
 
Ok, damit hat sich auch meine Aussage relativiert. Ohne Rücklaufsperre nur ohne Balkonkraftwerk.
In vielen anderen Ländern ist das net metering üblich und das wäre in meinen Augen nochmal ein Anreiz, vorallem für kleinere Anlagen oder auch für Pendler sich ein Elektroauto zu kaufen.
 
Janein auch ein Balkonraftwerk speißt in das Netz und der Zähler (alte Bauart) zählt rückwärts.
Wie DaciaBastler schon erwähnte ist die Kombination unzulässig!

Das ist auch Teil der Meldefplicht von Balkonkraftwerken, dann kommt nämlich der Messstellen-/Netzbetreiber und tauscht, sofern nicht schon vorhanden, den Zähler gegen einen Rücklaufgesperrten. Und ... tadaa! ... die Rechnung für den Zählertausch geht an dich.


mfg JAU
 
Es handelt sich um PV-Anlagen die Netzbebunden sind.

Janein auch ein Balkonraftwerk speißt in das Netz und der Zähler (alte Bauart) zählt rückwärts. Folgedessen beduppt du deinen Stromlieferrant und erhöhst die Schieflast. Diese muss ausgeglichen werden was Kosten verursacht und auf alle Stromkunden umgelegt wird.

Bezüglich der Neuregelung gibt es noch Fragezeichen. Wir müssen abwarten wie die 2 Ministerien das jetzt umsetzten. Sinn und Zweck ist nach Vorgaben der EU das die EU-Länder ein Werkzeug in Bezug auf Steuerrecht haben unabhängiger von folsielen Stromerzeugungen zu werden. Über den zweiten Teil bezüglich Windkraft habe ich mich noch nicht beschäftigt. Bei dem "Überfliegen" ändert sich dort auch was.
Schieflast durch ein 600W Balkonkraftwerk, jetzt wird es lächerlich. Viele Haushaltsgeräte haben um die 2000W und wenn du einen Wasserkocher einschaltest rufst du auch nicht vorher den Energieversorger an und wahrnst ihn.

Die eingespeiste Energie verbraucht und bezahlt der Nachbar und "Verluste" des Energieversorgers ergeben sich nur rechnerisch aus der Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem Kundenpreis für die Energie.
Da es zwischenzeitig schon Börsenpreise über 30cent gab macht der Energieversorger dann sogar plus.

Letztlich greift nur das Eichgesetz, weil der Zähler danach nicht zulässig ist. In anderen Ländern interessiert es Niemanden und wenn wir mit CO2 weiter kommen wollen, sollte man hier auch bis etwa 3000W das genehmigungsfrei zulassen.
 
?
Wenn du ne PV Anlage nur zum Eigenverbrauch ohne Einspeisung hast, musst du was abdrücken?
Nein, wenn Du eine reine Inselanlage hast, die nicht mit dem Stromnetz verbunden ist, müsst Du natürlich keine EEG-Umlage auf den verbrauchten Strom zahlen. Das hat hier jemand schön beschrieben.
Ist die Grenze hierzu die 10kwp (neu dann 22kwp). Also drunter zahlst du nichts?
Diese Grenze gilt nur für Anlagen die mit dem Netz verbunden sind. Bis Ende 2020 war es so, dass bei Anlagen mit mehr als 10kWp 40% der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom zu zahlen waren. Das wurde zu Beginn 2021 geändert, so dass dies erst ab einer Anlage mit mehr als 30 kWp, bzw. 30 MWh Ertrag pro Jahr erfolgen muss. Daneben gilt aber immer noch die 10 kWp-Grenze. Bei Anlagen, die weniger(!) als 10 kWp haben, müssen seit Juni 2021 die Einnahmen aus der Einspeisevergütung nicht mehr versteuert werden.
 
Nein, wenn Du eine reine Inselanlage hast, die nicht mit dem Stromnetz verbunden ist, müsst Du natürlich keine EEG-Umlage auf den verbrauchten Strom zahlen.
Danke für die Info. Den verlinkten Thread hab ich mal mit einem Lesezeichen versehen und werd bei Gelegenheit mal nachlesen. PV-Kram interessiert mich von der technischen Seite.
 
Eine netzgebundene PV-Anlage ist eine Investion bei aktuellen Strompreisen. Wir haben eine 9,9 kwp Anlage.
Der Bezugspreis aus dem Netz war in 2021 gesichert und auch für das Jahr 2022. Wir zahlen 23,71 Cent. Für 2023 müssen wir schauen und verhandeln.

Heute habe ich mal die Zählerstände notiert und gerechnet. In 5 Monaten haben wir 1.480 kw aus dem Netz bezogen. In dem gleichen Zeitraum haben wir 4.759 kw eingespeißt. Die Vergütung pro kw beträgt 9,44 Cent.
Unter Berücksichtigung das die Zahlen vom 1.12.21 bis 19.04.22 ermittelt wurden im so genannten Winterzeitraum.

Zu beachten ist, das wir in dem Zeitraum ein E-Fahrzeug ausschließlich zu Hause geladen haben. Leider habe ich vergessen wieviel Kilometer wir mit dem gefahren sind. Es dürften ca. 2000 sein. Hinzukommt noch der Nebenerwerbsbetrieb. Der Kompressor, Drehbank, Fräßbank, Ständerbohrmaschine, Beleuchtung usw. sind Stromfresser.

Unter dem Strich ist die Einspeisevergütung höher wie der Bezug aus dem Netz.

Leider kann ich den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage nicht ermitteln. EEG Umlage fällt nicht an. Morgen kommen die Fachleuchte und installieren einen 10 kw Stromspeicher sowie einen anderen Wechselrichter.

Angemerkt: Die Firma welche uns die PV-Anlage montiert hat und Morgen den Speicher montiert, hat alle Schriftlichkeiten in unserem Auftrag erledigt. Wer ein Egenheim hat und beabsichtigt sich ein E-Fahrzeug zuzulegen sollte sich informieren. In Bälde ändert sich da etwas in der Richtung das die Mehrwertsteuer für eine PV-Anlage reduziert wird oder sogar entfällt.
 
In Bälde ändert sich da etwas in der Richtung das die Mehrwertsteuer für eine PV-Anlage reduziert wird oder sogar entfällt.
Also, das "Osterpaket" ist gerade erst in Beratung und muss noch den ganzen Weg der Gesetzgebung gehen. Da kann sich noch viel verändern ehe das fertig ist. Mit Bälde wäre ich auch sehr vorsichtig, das dauert mindestens bis Jahresende!

Und ich glaube du wirfst da auch gewaltig was durcheinander. Von reduzierter Mehrwertsteuer hab ich nämlich nix gelesen (Quelle dazu?).
Falls du Umsatzsteuerpflicht hinaus willst, da hat man seit geraumer Zeit die Wahlfreiheit ob man sie abführt oder nicht (Kleinunternehmerregelung bei Umsatz <25k€) daran ändert sich auch nix.

Was sich eventuell ändern könnte ist die Vereinfachungsregelung, da hab ich aufgeschnappt das erwägt wird sie von derzeit 10kWp zu erhöhen. Wer mit seiner Eigenverbrauchsanlage da reinfällt muss dem Finanzamt nicht nachweisen das sie unrentalel ist und wird direkt als Liebhaber durchgewunken. Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung müssen dann nicht versteuert werden.


mfg JAU
 
Zuletzt bearbeitet:
Ernsthaft? Das glaube ich nicht.
Wenn der Bezug nur 23ct/kWh kostet kann ich mir das schon vorstellen. Der Eigenverbrauch "kostet" verlorene Einspeisevergütung plus Gestehungskosten der Anlage.
Oder anders ausgedrückt: Was nicht als Einspeisevergütung reinkommt und die Anlage tilgt muss man aus eigener Tasche nachschießen.

Wieso man sich unter solchen Vorzeichen dann aber den Eigenverbauch mit einem Akku (Verschleißteil) noch zusätzlich vergoldet versteh ich nicht.

Leider kann ich den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage nicht ermitteln.
Erzeugerzähler, kann ich nur jedem anraten (auch wenn es keiner verlangt).


mfg JAU
 
Der neue Wechselrichter und der Speicher ist montiert und in Betrieb. Aktuell wird der Speicher geladen und der Stromverbrauch von der PV-Anlage gedeckt. Die Steuerrung erkennt, wenn kein Strom vom Dach kommt und schaltet dann automatisch auf den Vorrat im Speicher um. Erst wenn dieser leer ist, wird automatisch auf das Netz umgeschaltet. Jetzt kann ich auch sehen welche Leistung vom Dach kommt, welche Leistung ich selbst verbrauche und wieviel in das Netz geschoben werden.

Später gibt es noch mehr Info.
 
Schade, dass die Materialpreise dieses Jahr so durch die Decke sind. Verfügbarkeit ist auch schlecht.
Wollte bei mir sonst noch 5 Paneele für Warmwasser auf Dach bringen.
 
Mehrwertsteuer Geschichte kommt aus der EU
Ich höre da nur was von möglichem reduzierten (Umsatz-) Steuersatz.
Solange es also in DE keine Ambitionen gibt das umzusetzen kann alles bleiben wie es ist ohne mit der Änderungsrichtlinie in Konflikt zu geraten.
 
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