Steuersatz für PV-Anlagen reduzieren müssen
Na ob das so förderlich ist.
Wenn, dann nur, wenn die Vorsteuer aus den Herstellungs- / Baukosten weiterhin abzugsfähig bleibt.
An sonsten bringt das energiepolitisch wenig bis gar nichts.
Warum komme ich zu diesem Schluß.
Die Kleinanlagen bis 10 oder 20 KW sind ja ganz nett, aber bringen verhältnismässig wenig. Die sind tatsächlich eher etwas für den überwiegenden Selbstverbrauch geeignet.
Hier kann (neben der einkommensteuerlichen Sonderbehandlung "Liebhaberei" bei Anlagen bis 10 KW) auch eine Besteuerung als Kleinunternehmer beantragt werden. Voraussetzung Jahresumsatz maximal 22.000 €.
Kleinunternehmerregelung bedeutet: Man muss keine Umsatzsteuer auf seine Vergütung durch den Abnehmer berechnen und auch nichts abführen. Bekommt diese aber eben auch nicht vom Abnehmer bezahlt.
Und 22.000 € Umsatz aus Einspeisevergütung muss man dann erst einmal produzieren.
So viel Umsatz lässt sich nur mit größeren Anlagen erzielen. Hier ist dann die abzugfähige Vorsteuer in der Regel ein wichtiger Teilbestandteil der Finanzierung der Herstellungs- / Baukosten. Also fällt die Kleinunternehmerregelung in solchen Fällen schon aus praktischen Gründen flach.
Bislang sieht das Umsatzsteuerrecht in Deutschland vor, dass bei der Erzielung steuerfreier Umsätze (was ja nach dem, was die Buschtrommeln von sich geben sollen, so ist) in der Regel (Ausnahmen steuerfreie Ausfuhren und bestimmte andere Umsätze) kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Also Fazit: Wenn steuerfrei, dann muss die Vorsteuer weiterhin abzugsfähig bleiben, weil sonst ein wichtiger Anreiz zum Bau verloren geht.