Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

In beiden Parlamenten der EU wurde beschlosssen das alle Mitgliedsländer in der EU dem Steuersatz für PV-Anlagen reduzieren müssen. Und das wird noch in diesem Sommer hier so geschehen. Beide zuständigen Minister unterhalten sich zur Zeit darüber weil das noch in diesem Sommerpaket umgesetzt werden soll.

Im Wirtschaftsministerium sagen die Buschtrommel, das der Steuersatz 0 % betragen soll um die Schaffung erneuerbaren Energien schneller zu beschleunigen.
 
Steuersatz für PV-Anlagen reduzieren müssen
Na ob das so förderlich ist.
Wenn, dann nur, wenn die Vorsteuer aus den Herstellungs- / Baukosten weiterhin abzugsfähig bleibt.
An sonsten bringt das energiepolitisch wenig bis gar nichts.

Warum komme ich zu diesem Schluß.

Die Kleinanlagen bis 10 oder 20 KW sind ja ganz nett, aber bringen verhältnismässig wenig. Die sind tatsächlich eher etwas für den überwiegenden Selbstverbrauch geeignet.
Hier kann (neben der einkommensteuerlichen Sonderbehandlung "Liebhaberei" bei Anlagen bis 10 KW) auch eine Besteuerung als Kleinunternehmer beantragt werden. Voraussetzung Jahresumsatz maximal 22.000 €.
Kleinunternehmerregelung bedeutet: Man muss keine Umsatzsteuer auf seine Vergütung durch den Abnehmer berechnen und auch nichts abführen. Bekommt diese aber eben auch nicht vom Abnehmer bezahlt.

Und 22.000 € Umsatz aus Einspeisevergütung muss man dann erst einmal produzieren.
So viel Umsatz lässt sich nur mit größeren Anlagen erzielen. Hier ist dann die abzugfähige Vorsteuer in der Regel ein wichtiger Teilbestandteil der Finanzierung der Herstellungs- / Baukosten. Also fällt die Kleinunternehmerregelung in solchen Fällen schon aus praktischen Gründen flach.

Bislang sieht das Umsatzsteuerrecht in Deutschland vor, dass bei der Erzielung steuerfreier Umsätze (was ja nach dem, was die Buschtrommeln von sich geben sollen, so ist) in der Regel (Ausnahmen steuerfreie Ausfuhren und bestimmte andere Umsätze) kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Also Fazit: Wenn steuerfrei, dann muss die Vorsteuer weiterhin abzugsfähig bleiben, weil sonst ein wichtiger Anreiz zum Bau verloren geht.
 
In beiden Parlamenten der EU wurde beschlosssen das alle Mitgliedsländer in der EU dem Steuersatz für PV-Anlagen reduzieren müssen.
QUELLE?! ...lass mich bitte nicht dumm sterben...

EU-seitig handelt es sich wohl um eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG. Aus Zitaten die ich gefunden hab geht es dabei um Anhang III, 10c. Aktuell ist online nur eine alte Version verfügbar:
L_2006347DE.01000101.xml

Aaaaber: Überschrift Anhang 3
VERZEICHNIS DER LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN, AUF DIE ERMÄSSIGTE MWST-SÄTZE GEMÄSS ARTIKEL 98 ANGEWANDT WERDEN KÖNNEN

Und das wird noch in diesem Sommer hier so geschehen.
In dem Gesetzentwurf ist dazu gar nix zu lesen: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Und in der Eröffnungsbilanz von Beginn des Jahres find ich auch nix.
Eröffnungsbilanz Klimaschutz

Aus meiner Warte ist es höchst gewagt da von gelegten Eiern zu sprechen...

Und 22.000 € Umsatz aus Einspeisevergütung muss man dann erst einmal produzieren.
Das wird auch relevant wenn man noch andere Nebeneinkünfte neben der PV hat. Bei mehreren (steuerpflichtigen) Unternehmen wird zur Bewertung der Umsatz zusammen genommen.


mfg JAU
 
Grundsätzlich sieht eine Gutschrift bei Regelbesteuerung so aus:

Einspeisevergütung 1000 €
zzgl 19% USt 190 €
Auszahlungsbetrag 1190 €

Die 190 € Umsatzsteuer sind an das Finanzamt abzuführen (ggf. nach Abzug von Vorsteuerbeträgen, die von anderen Unternehmen an den Betreiber im Zusammenhang mit der PV Anlage ausgewiesen wurden)

Bei Kleinunternehmerregelung
Einspeisevergütung 1000 €
Steuerfrei nach § 19 Abs. 1 UStG
Auszahlungsbetrag 1000 €
Es muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, allerdings kann auch keine Vorsteuer verrechnet werden.
 
@JAU

dein verlinkter Artikel ist vom 06.04.2022 aus dem Wirtschaftsministerium.

In der gleichen Woche kam aber erst grünes Licht aus Brüssel mit neuen Vorgaben. An diesen wird zur Zeit
gearbeitet, wie die umgesetzt werden können. Das soll noch in diesem Jahr im "Sommerpaket" dingfest gemacht werden. Weiterhin wird dann auch bekannt gegeben wie es mit der Inovationsprämie für E-Fahrzeuge weitergeht.
Auch da muss das der EU vorgelegt werden, damit alle EU-Länder in etwa gleich behandelt werden.

Ich habe die neue Vorgabe der EU von April 2022 auch noch nicht gefunden.
 
Das wird auch relevant wenn man noch andere Nebeneinkünfte neben der PV hat. Bei mehreren (steuerpflichtigen) Unternehmen wird zur Bewertung der Umsatz zusammen genommen.
Korrekt.
Dazu gehören selbst Garagenvermietungen an Leute, die keine Mieter sind.
 
Zwischenmeldung:

Wir haben noch etwas aufgerüstet und der Speicher hat jetzt 15 kw. Aktuell ist es voll geladen. Trotzdem wurde noch eingespeißt und der Zähler für den Strombezug steht immer noch still.

Heute den 22.04.2022 folgende Werte ermittelt:
1. Der Geschirrspüler hat gelaufen 2,5 Stunden
2. Die Waschmaschine 1,8 Stunden
3. Stahlbauarbeiten mit Flex, Bohrmaschine usw.
4. Schutzgasschweißgerät war im Einsatz
5. Kompressor hat zwei mal den Druckspeicher gefüllt
6. zuzüglich der kleinen Verbraucher im Haushalt ( Kühlschrank, Kaffemaschine, Toaster, Fernseher, PC-Anlage
Beleuchtung usw.

Vom Dach kamen 38 kw
Der Speicher hatte über Nacht den Haushalt versorgt.
In den Speicher kamen 2,1 kw
Eigenverbrauch tagsüber waren 19,9 kw
Eingespeißt wurden 12 kw und kein Strom aus dem Netz gezogen.

Also 19,9 kw verbraucht ohne Berechnung vom Versorger.
12 kw eingespeißt gegen Bezahlung und 15 kw schlummern im Speicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meldung :

In dem Zeitraum vom 29.04.2022 bis zum 20.05.2022
wurden 3 kw aus dem Netz gezogen a. 0,21 €. Eingespeißt wurden 8.574 kw die mit 85,74 € vergütet wurden.
 
Wie sind deine/eure Arbeitszeiten?
Wann wurden die 3kw gezogen?
Wie hoch war die Gesamterzeugung der Anlage?
Dein Energieversorger kann sich sehr freuen über die 10 Jahre für 9cent pro kWh.
 
Wie sind deine/eure Arbeitszeiten?
Wann wurden die 3kw gezogen?
Wie hoch war die Gesamterzeugung der Anlage?
Dein Energieversorger kann sich sehr freuen über die 10 Jahre für 9cent pro kWh.

unsere Arbeitszeiten sind unterschiedlich. Wann die 3 kw gezogen wurden juckt uns nicht. Was die Anlage bringt in der Gesamterzeugung auch nicht. Natürlich zahlt unser Energieversorger freudig pro kw 9,33 Cent. Der hat vor vielen Jahren schon auf Wind und Sonnenstrom umgestellt. Er baut das sogar noch aus um unabhängig zu werden. Kauft er an der Strombörse muss er pro kw CO2 Abgaben zahlen.
 
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