Mit "andere Baustelle" meinte ich nicht das Zählermodell, sondern, dass es ein separater Einspeisezähler ist. Beim Balkonkraftwerke gibt es keinen separaten Einspeisezähler
Du sagst du kennst bei den eHz nur Zweirichtungszähler, ich sage das ich andere eHz kenne und in freier Wildbahn gesehen habe.
An meinem Beispiel mit dem Erzeugerzähler wird deutlich das mein Messstellenbetreiber ein Interesse daran hat nur die Daten zu zeigen die fürs Geschäftsverhältnis relevant sind. Ob das Einspeisung oder Bezug ist spielt da keine Rolle. Aufwand ist es der Selbe.
Mit Balkonkraftwerken hat das in dem Moment nicht sonderlich viel zu tun.
und der Zweirichtungszähler kann einfach die eingespeiste Energiemenge erfassen und der Energieversorger kann, wenn es so kommen sollte, wie es der VDE befürwortet, einfach vom Gesamtverbrauch pro Jahr, die erzeugte Energiemenge abziehen.
Das hat aber nicht die VDE zu "befürworten" sondern der Gesetzgeber. Da geht es nämlich nicht um Fragen der Elektrotechnik sondern um Steuern und andere Abgaben.
Im übrigen würde man mit einer endgültigen Lösung, wie sie dir vorschwebt, nicht nur die PVler übers Ohr hauen sondern auch jeden Besitzer eines Akkuspeichers f***en. Da wird nämlich eine ordentliche Menge Geld gesetzt um die selbst erzeugte Energie später auch selbst verbrauchen zu können. Also auf Einspeisevergütung verzichtet und Abschreibung in kauf genommen um dafür Bezug zu vermeiden. Das ist kein 1:1 tausch, wenn man es falsch anstellt legt man dabei sogar drauf.
In dem Moment wo man Rückwärtszählen zur Norm erklärt wird das Netz zu einem Bilanz-"Speicher" ohne Invest und ohne Verschleiß. DAS ist keine Lösung!
Zum einen ist das Netz einfach kein Speicher. Und wenn das so kommen würde gäbe es Hassbriefe an Abgeordnete.
Deswegen spricht der VDE auch nur von Duldung. Nicht von einer Regelung oder einem Soll-Zustand wie er dir vorschwebt.
Der VDE tritt hier nur als Vermittler diverser Interessen auf:
- Endkunden die ihre Balkonkraftwerke installieren wollen (und werden),
- Zählerherstellern und
- Messstellenbetreibern die mit dem Rollout nicht hinterher kommen.
Bogen zurück zum 2R-eHz:
Selbst wenn du richtig liegst das im Feld vor allem Zweirichtungszähler installiert werden. In dem Moment wo diese Richtungen getrennt erfasst werden ist er defacto rücklaufgesperrt. Es gibt keine Ambitionen (weder VDE noch sonst wen) diese vorhandene Rücklaufsperrung nachträglich durch Verrechnung aufzuheben.
In Anbetracht der Umstände wie bisher reguliert wurde traue ich mir eine Vorhersage zu: Eine 1:1 Verrechnung wird es nie geben.