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So ist es auch bei uns. Wenn der die Daten von Bezug und der Einspeißung ermittelt hat, bekomme ich eine E-Mail von unserem Netzbetreiber.Sollte in D auch so sein. Bis zum Zähler oder Übergabepunkt ist sache des Netzbetreibers.
Das ist interessant, rechtlich aber irrelevant. Der kann nicht nach Gusto eigene Grenzen festsetzen.Unser Netzbetreiber duldet Balkonkraftwerke bis max. 400 Wp
Der nutzt keine Internetverbindung, sondern deinen Stromanschluß.Nein wenn es wie beschrieben ist dann ist alles ok, ich würde keinen zugang zu meiner Internetverbindung gewähren darum ging es mir.
Das ist interessant, rechtlich aber irrelevant. Der kann nicht nach Gusto eigene Grenzen festsetzen.
Dann mache dich mal schlau. Jeder der Energie erzeugt, darf diese selbst nutzen. Das sind Inselanlagen. Nutzt du aber das Netz, das nicht dein Eigentum ist, hat er die Hohheit über sein Eigentum im gesetzlichen Rahmen.
Und schon wieder hat er mit verlaub keine Ahnung...
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Naja, dein Internetprovider hat auch Zugang zu deinem Internetanschluss und sogar zu deinem internen Netzwerk (LAN).Nein wenn es wie beschrieben ist dann ist alles ok, ich würde keinen zugang zu meiner Internetverbindung gewähren darum ging es mir.
richtig und andere auch. Er weis es halt nicht und hat keine Ahnung.Naja, dein Internetprovider hat auch Zugang zu deinem Internetanschluss und sogar zu deinem internen Netzwerk (LAN).
Zum ersten Punkt, das stimmt pauschal nicht, denn bei einer bereits bestehenden PV-Anlage kommt es auf den Vertrag und die noch laufende Förderung an. Hast Du eine staatliche Förderung mit Vergütung einer Volleinspeisung und auch einen entsprechenden Vertrag, dann nutzt Du die erzeugte Energie nicht selbst und hast andererseits 100% Netzbezug.Jeder der Energie erzeugt, darf diese selbst nutzen. Das sind Inselanlagen
Ah ja. Trotzdem darf der "Netzbetreiber" nicht einfach die gesetzliche Bagatellgrenze von derzeit 600W einfach so unbeachtet lassen und einen selbst gewählten Wert ansetzen. Das würde nur gehen, wenn er nachweisen kann, dass höhere Leistungen eine schädliche Netzrückwirkung haben. Bei Wechselrichtern, die der Norm VDE AR-N 4100, bzw. VDE AR-N 4105 entsprechen und das sind so gut wie alle, ist das ausgeschlossen. In diesem Fall wäre bei Ablehnung Dein Netzbetreiber ein Fall für eine Meldung an die Bundesnetzagentur.Ich habe Zugang weil ich eine Mitspracherecht im Geschätsbereich von unserem Netzbetreiber habe. ( Aufsichtsratmitglied )
Und was hat das nun mit PV zu tun? Genau, nichts. Der Dienstherr jedes THWler ist der Bundesinnenminister. Hat das nun etwas mit PV zu tun? Nein! Und als ehrenamtlicher Richter bist und bleibst Du ein juristischer Laie. Auch das hat wieder mit dem Thema PV rein gar nichts zu tun.Zudem bin ich vom Bundespräsident berufen worden an das örtliche Verwaltungsgericht als Ehrenamtlicher Richter.
Mich beschleicht der Verdacht, dass Du ebenfalls wenig Ahnung über Netzbetreiber hast. Stattdessen aber viel Meinung. Die großen überregionalen Übertragungsnetzbetreiber wie 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW sind ebenso wie Niederspannungsnetzbetreiber, wie z.B. Eon, u.a. mit der Tochter Bayernwerk oder auch EnBW, rein privatrechtlich organisierte Unternehmen, die insofern nur an die öffentliche Hand Gewinne ausschütten, wenn diese Aktienanteile hält. Ansonsten wird nichts dorthin ausgeschüttet. Bei einigen kommunalen Netzbetreibern ist das anders. Aber es sind dann kommunale Gelder.Mich beschleicht der Verdacht das du kein Funken Hintergrundinformationen hast wie die Netzbetreiber in deren Aufgabengebiet, getragen von der öffendlichen Hand, arbeiten, und den Gewinn anteilig an die öffendliche Hand ausschütten.
Und wieder falsch. Niemand hat legal ohne ein explizites Einverständnis Zugriff auf Dein persönliches Netzwerk. Mit eigenem Modem (Routerzwang gibt es nicht mehr) und Firewall nicht mal der Provider, denn dort ist die Schnittstelle zur Fremdverwaltung (TR-069) standardmäßig ausgeschaltet. Sogar bei vom Provider gestellter Hardware kannst Du diese Schnittstelle ausschalten. Ob bei Dir diese Fernwartungsschnittstelle offen ist, kannst Du selbst testen. Darüber hinaus kannst Du noch die Einstellungsseiten Deiner Hardware so einstellen, dass ein Zugriff von außen nicht möglich ist. Also auch diese Sicherheitslücke kannst Du schließen.Wenn ein Messstellenbetreiber, der nicht der gleiche sein muss wie der Netzbetreiber, die Zählerstände via Powerline, also über das Stromnetz abfrägt, dann nutzt er sein eigenes Netzwerk und greift nicht auf Deines zurück. Du hast allerdings auch keinen Zugriff auf das Netzwerk des Messstellenbetreibers. In diesem Fall bist Du es, der keine Ahnung hat. Merke, zeige niemals mit dem Finger auf andere, denn dann zeigen drei Finger Deiner Hand auf Dich.richtig und andere auch. Er weis es halt nicht und hat keine Ahnung.
Und wieder falsch. Niemand hat legal ohne ein explizites Einverständnis Zugriff auf Dein persönliches Netzwerk. Mit eigenem Modem (Routerzwang gibt es nicht mehr) und Firewall nicht mal der Provider, denn dort ist die Schnittstelle zur Fremdverwaltung (TR-069) standardmäßig ausgeschaltet. Sogar bei vom Provider gestellter Hardware kannst Du diese Schnittstelle ausschalten.
Ist in DE nicht anders.mehr aber die grosse Mehrheit der Kunden verwenden für den Internet-Zugang den proprietären Router des jeweiligen Providers
Das ist Unsinn.Und auf beides hat der Provider uneingeschränkten Zugang.
Man hat ja überall so seine Favoriten, der hier schießt den Vogel ab.@Rostfinger
Bei solchen kruden Beiträgen fällt es mir schwer, dich noch ernst zu nehmen.