DaciaBastler
Dacianer.de Team
- Fahrzeug
- Dacia Logan Limousine 1.4 MPI 55 kW (75 PS)
- Baujahr
- 2010
Meldepflichtig sind sie durch Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister. Der Vorschlag des VDE ist, sie im Zuge einer europäischen Harmonisierung, genehmigungsfrei durch den Netzbetreiber bis zur Bagatellgrenze von zukünftig 800Wp (derzeit 600Wp) zu halten. Diese Grenze wird als nicht-netzrelevant gesetzt. Ausnahme, der Netzbetreiber stellt eine schädliche Netzrückwirkung durch den verwendeten Wechselrichter fest. Wie ich vorher schon schrieb, ist das ausgeschlossen, wenn der Wechselrichter den VDE-Normen VDE AR-N 4100, VDE AR-N 4105 entspricht, was alle offiziell in D angebotenen Wechselrichter erfüllen. Nur dann ist eine Ablehnung durch den Netzbetreiber möglich, praktisch aber so gut wie ausgeschlossen. Erfüllen Balkonkraftwerke dies, kann der Netzbetreiber sie nicht ablehnen. Macht er es dennoch ist er ein Fall für eine Meldung an die Bundesnetzagentur.Auf den ersten sechs Seiten von 27 lese ich, das alle PV-Anlagen auch Balkonraftwerke Melde und Genehmigungspflichtig sein sollen
Übrigens, in der "Photovoltaikstrategie 2023" des BMWK steht, dass "Steckersolaranlagen" entbürokratisiert werden sollen und nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister erfolgen soll. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Somit ist eine separate Genehmigung seitens des Netzbetreibers nicht erforderlich. Er kann sie, wie auch schon derzeit, nicht ablehnen.