michael3
Mitglied Brillant
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV II, 0.9 TCe 90 LPG
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Da hat man hier einen Bezug zu Balkonkraftwerken hergestellt. Es ging um die Erfassung von eingespeisten Überschüssen. Insofern sind wir beim Thema.streitet sogar über Internetanschlüsse und Datensicherheit.
Und der gesetzliche Rahmen sagt 600Wp (bald 800 Wp) und nicht 400 Wp. Was du in deiner Freizeit machst und wer dich zu was berufen hat interessiert mich übrigens nicht. Ich hoffe Angeklagte haben unter deiner speziellen juristischen Sichtweise keine Nachteile in Kauf zu nehmen…Nutzt du aber das Netz, das nicht dein Eigentum ist, hat er die Hohheit über sein Eigentum im gesetzlichen Rahmen.
Ist in DE nicht anders.
Das ist Unsinn.
Nur weil der Provider Zugang zur Firmware des Routers hat (Updates), hat er keinen uneingeschränkten Zugang zu meinem Netzwerk
Das müsste meine Firewall Daueralarm schlagen Und die Freigaben dafür sind ohnehin nicht vergeben.
Die Kommunikation mit Solaranlagen läuft im übrigen normalerweise nicht über das hauseigene Netzwerk, sondern ûber die Stromleitung.
@Rostfinger
Bei solchen kruden Beiträgen fällt es mir schwer, dich noch ernst zu nehmen.
Nur wenn Du das zulässt. Hier gilt dann eine Abwägung zwischen Bequemlichkeit und Netzwerksicherheit. Ich bevorzuge letzteres, weshalb due Schnittstelle TR-069 (siehe oben) bei mir zu ist.Zudem muss der Provider dein LAN auch "mitbenutzen", wenn er z.B. die TV-Set-Top-Box updaten oder troubleshooten muss
Nur wenn Du das zulässt. Hier gilt dann eine Abwägung zwischen Bequemlichkeit und Netzwerksicherheit. Ich bevorzuge letzteres, weshalb due Schnittstelle TR-069 (siehe oben) bei mir zu ist.
PV-Inselanlagen darf jeder betreiben solange diese nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.
Ich bevorzuge letzteres, weshalb due Schnittstelle TR-069 (siehe oben) bei mir zu ist.
Und da die Router direkt am DSL-Anschluss des Providers hängen, kann man auch keine Firewall vorschalten.
Und eben darum ging es ja in den Beiträgen gerade nicht.PV-Inselanlagen darf jeder betreiben solange diese nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.
Hier ging es aber die letzten Seiten nicht um eine Inselanlage, sondern um eine Balkon-PV-Anlage, die an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.PV-Inselanlagen darf jeder betreiben solange diese nicht an das Stromnetz angeschlossen ist. Soviel zu meinen gruden Beiträgen.
@ logi
ein ehrenamtlicher Richter ist kein Einzelrichter der ein Urteil erlassen kann.
Ein Ehrenamtlicher Richter ist kein Schöffe. Die zwei Ehrenamtlicher Richter können die drei Richter nicht überstimmen. Soviel zu der Unkenntnis wie die Verwaltungsgerichte aufgestellt sind.Hier ging es aber die letzten Seiten nicht um eine Inselanlage, sondern um eine Balkon-PV-Anlage, die an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.
Und zum OT:
Ehrenamtliche Richter (Schöffen) können aber einen Berufsrichter überstimmen. Das ist die "Gefahr", die angemerkt wurde. Einfach mal kritische Anmerkungen zulassen.
Und wer ständig prahlt, was er alles kann, kann vielleicht auch fast alles, aber meist nichts davon richtig.
Meinst du?Ein Ehrenamtlicher Richter ist kein Schöffe.
Das hat er doch gar nicht geschrieben.Die zwei Ehrenamtlicher Richter können die drei Richter nicht überstimmen.
Ich werde aus deinen wirren Ausführungen nicht schlau. Magst du da mal drûberlesen und das sortieren?Es rumorte schon lange in Sachen Energiesicherheit was PV-Anlagen betrifft. (ein Balkonkraftwerk ist eine PV-Anlage). Die Referenten im Wirtschaftministerium haben eine Vorlage ausgearbeitet. Da wird alles neu geregelt.
Auf den ersten sechs Seiten von 27 lese ich, das alle PV-Anlagen auch Balkonraftwerke Melde und Genehmigungspflichtig sein sollen. Das Verfahren soll vereinfacht werden. Das wird wirklich Zeit. Was hatten wir einen Papierkrieg überhaupt unsere PV-Anlage an das Netz anzuschließen.