Photovoltaik- Technik / Erfahrungen / Planungen / Empfehlungen / Fragen zur Umsetzung / Diskussion

Es nervt aber tierisch, wenn hier immer und immer wieder mit doch beachtenswerter Ausdauer, jedesmal von neuem User "verbessert" werden,
Mich beeindruckt die Ausdauer mit welcher die eben gleichen Fehler wiederholt werden.

Rechne das doch einfach mal für den Kollegen mit der 200 km Tagesleistung mal vor.
Geschätzter Verbrauch des E-Auto 15kWh/100km. Macht bei 200km Fahrleistung 30kWh Speicherkapazität.
Ungefähr 7,7kWh Speicherempfehlung je 10kWp PV für Haushalte. Macht bei 30kWh Speicher eine PV von ca. 40kWp.
1kWp benötigt ca 6m² Fläche. Macht 240m² PV. Über den Daumen gepeilt >16k€, der Speicher kostet nochmal so viel!

Nicht berücksichtigt sind Entlade-, Lade- und Kapazitätsverluste durch Alterung.
Z.B. ist nach 8000 Vollzyklen bei einem guten Hausspeicher noch 80% der ursprünglichen Kapazität zu erwarten.

Theoretische wären 40MWh/a Ertrag zu erwarten. Das entspräche einer Fahrleistung von 260tkm im Jahr.

Realität:
Meine 12,8kWp bringen wegen West-Ausrichtung ca. 11,4MWh/a. Das wären 76tkm/a Reichweite. Klingt als würde es für 200km Pendler genügen...
Im Dezember hab ich aber nur 0,9% des Ertrags. Da reicht der ganze Monat für gerade mal 650km...

Und nun bitte nicht falsch verstehen. Ich empfehle eine Solaranlage ausdrücklich, sofern das finanziell drin ist.
Da bin ich ganz dabei.
 
Ein Speicher lohnt sich finanziell vorallem dann, wenn er täglich den größtmöglichen Ladehub macht.

Eine PV Anlage lohnt sich am ehesten mit dem höchsten Eigenverbrauch.

Da dürfte die 80/20 Lösung der beste Mittelweg sein.

80% Autarkie mit 20% des Geldes für 100% Autarkie
 
Nach 6 Jahren PV-Anlage und 4 Jahren Speicher und 4 Jahren E-Fahrzeug mit 62.000 km Fahrleistung sind wir in der Gewinnzone. PV-Strom Einspeisevergütung abzüglich Netzbezug zuzüglich E-Fahrzeug laden ergibt am Jahresende ein Plus von 200 €.

Die Erbsten zählen wir immer nach einer Jahresabrechnung.
 
Nach 6 Jahren PV-Anlage und 4 Jahren Speicher und 4 Jahren E-Fahrzeug mit 62.000 km Fahrleistung sind wir in der Gewinnzone. PV-Strom Einspeisevergütung abzüglich Netzbezug zuzüglich E-Fahrzeug laden ergibt am Jahresende ein Plus von 200 €.

Die Erbsten zählen wir immer nach einer Jahresabrechnung.
So kann man den Gewinn aber wohl kaum berechnen.
Der dickste Posten an Kosten - nämlich die jährlichen Kapitalkosten - bleiben so völlig unberücksichtigt, dazu kommen lfd. Jahres-Kosten, wie mögliche Wartung und Instandhaltung, zumindest aber die übliche PV-Versicherung.
 
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So kann man den Gewinn aber wohl kaum berechnen.
Der dickste Posten an Kosten - nämlich die jährlichen Kapitalkosten - bleiben so völlig unberücksichtigt, dazu kommen lfd. Jahres-Kosten, wie mögliche Wartung und Instandhaltung, zumindest aber die übliche PV-Versicherung.
Unser PV-Anlage und der Speicher wurde von den Rücklagen bezahlt. Zu der Zeit gab es keine nennenswerte Kapitalzinsen. Laufende Kosten für Wartung und Instandhaltung sind nicht angefallen. PV-Versicherung ist in der Haus/Hof-Versicherung enthalten. Für die PV-Anlage haben wir noch 14 Jahre Garantie und für den Speicher noch 8 Jahre Garantie.

Der sehr große "Gewinn" bezieht sich auf die 62.000 km Fahrleistung die wir keinem Mineraloelkonzern gezahlt haben. Auf unserer Urlaubsreise mit unserem E-Fahrzeug sind wir lächelnt an Tankstellen vorbeibefahren die bis zu 1,89,9 € pro Liter aufgerufen haben. Und da standen Verbrenner an um den edlen Saft zu bezahlen.

Bei der Erbsenzählerrei am Jahresende fallen keine KFZ-Steuern an. Die THG-Quote ist eingerechnet.
 
"Der Gesetzentwurf zu neuen Regeln für Balkonkraftwerke befindet sich aktuell in der Abstimmung. Die Entscheidung zu den Lockerungen soll aber noch vor der Sommerpause des Bundestags getroffen werden, also noch vor dem 7. Juli 2023. Gelten sollen die Regeln dann ab dem 1. Januar 2024, wenn es bei den Informationen bleibt, die durchgesickert sind. Ab dann wären laut aktuellen Informationen 800er-Wechselrichter und Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt erlaubt. Anmelden müsst ihr das bei Netzbetreiber dann nicht mehr. Das wäre eine echte Erleichterung."

Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt: Neues Gesetz macht es möglich

So eine Anlage mit 2.000 Watt an einem 800-Watt-Wechselrichter mit 4 Eingängen schwebt mir vor, die macht bei der Lage unseres Balkones Sinn. Ich bin gespannt, ob das neue Gesetz dass dann auch wirklich vorsieht.

Es wäre zu schön, denn genau auf diese Meldung habe ich gewartet.
 
Widerspricht sich noch einiges in den Berichten. Die einen schreiben von "ohne Anmeldung" die anderen von "Zähler darf übergangsweise rückwärts drehen" und die dritten von "muß nach wie vor angemeldet werden". So ganz ohne Anmeldung, gäbe es aber keine Übergangsfrist und der Zähler würde rückwärts drehen, bis der Netzbetreiber ihn von sich aus irgendwann mal tauscht. Ich persönlich rechne daher nicht mit dem Wegfall der Anmeldungspflicht.

Positiv wäre alles aber schon, denn bislang war eine Anmeldung auch immer die indirekte Aufforderung für einen Zählertausch.
 
Unser PV-Anlage und der Speicher wurde von den Rücklagen bezahlt. Zu der Zeit gab es keine nennenswerte Kapitalzinsen. Laufende Kosten für Wartung und Instandhaltung sind nicht angefallen. PV-Versicherung ist in der Haus/Hof-Versicherung enthalten. Für die PV-Anlage haben wir noch 14 Jahre Garantie und für den Speicher noch 8 Jahre Garantie.

Der sehr große "Gewinn" bezieht sich auf die 62.000 km Fahrleistung die wir keinem Mineraloelkonzern gezahlt haben. Auf unserer Urlaubsreise mit unserem E-Fahrzeug sind wir lächelnt an Tankstellen vorbeibefahren die bis zu 1,89,9 € pro Liter aufgerufen haben. Und da standen Verbrenner an um den edlen Saft zu bezahlen.

Bei der Erbsenzählerrei am Jahresende fallen keine KFZ-Steuern an. Die THG-Quote ist eingerechnet.

Naja,das sind erst einmal zwei ganz unterschiedliche Betrachtungsweisen.

Die eine ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung der PV gegenüber dem Strombezug aus dem Netz mit den normalen Strombezugskonditionen.
Die andere ist der Betriebskostenvergleich eines E-Autos ggü. einem Verbrennerauto.
Das muß man schon sauber trennen und vermischen schon gar nicht.

Um die PV-Stromkosten - auch für das E-Auto - besser zu verstehen nun doch ein kurzer Exkurs:

Bei der PV-Wirtschaftlichkeitsrechnung ist es bei mir – mit meinen persönlichen(!) Rahmenbedingungen – so, dass ich mit einem kleinen Minus p.a. heraus komme, wenn man nüchtern, ganz sauber und vollständig rechnet.
Das stört mich nicht weiter, weil ich ein Höchstmaß an Autarkie bekommen habe, die aber in € schwer bzw. nicht bewertbar ist.
Das kleine Minus von 83 € p.a. enstammt dem Vorjahr noch ohne(!) E-Autobetrieb.
Meine PV-Stromerzeugungskosten liegen bei 12 ct/kWh, die Einspeisevergütung nur bei 9,2 ct/kWh (und generiert damit erstmal Verluste), mein selbstverbrauchter PV-Strom kostet mich im Unternehmermodell 17 ct/kWh wg. der Umsatzsteuer on top, mein Strombezug kostet vom Versorger bis 2024 noch relativ günstige 27 ct/kWh.
Das wird sich im Betriebsjahr mit E-Auto verbessern, weil mein Anteil selbst verbrauchten PV-Stromes um ca.40% ansteigt und gleichzeitig die Verluste aus der Einspeisung sich damit verringern.
Dann werde ich mit der PV bereits im leichten Plus liegen.

Ab 2024 mit deutlich erhöhten Strombezugskosten vom Versorger (ich vermute mal 35 ct/kWh) wird die Rechnung sich nochmals verbessern.

Wenn ich dann schlußendlich 2026 in die Kleinunternehmer-Regelung wechseln kann, entfällt auch die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom und dann wird es richtig schön und das für die nächsten 14 Jahre (und die Strompreise möchte ich da gar nicht mehr wissen).

Bei der E-Auto Betrachtung muß ich nicht viel rechnen, die ist – bei meinen Rahmenbedingungen - erwartungsgemäß immer dick im Plus.
Die Stromkosten liegen bei 240 € p.a. bei 10.000 km p.a. und Ladung immer(!) zu Haus und da zu gut 90% über die PV mit o.g. 17 ct/kWh.
Die THG-Quote zahlt mir praktisch mehr als die Versicherung und das Auto ist Kfz-Steuer-frei.
Der vergleichbare Benziner hat Benzinkosten von 1440 € p.a. zuzüglich Steuer/Versicherung von 470 €p.a..
Damit ist das E-Auto unterm Strich 1670 € p.a. günstiger.

Für jemand, der deutlich mehr km fährt, nicht zu Hause laden kann und auch nicht über eine PV, für den sieht die Rechnung schon ganz anders - nämlich schlechter - aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einen schreiben von "...... die anderen von "..... und die dritten von.....
Und alle sind sie Sappelköppe. :silenced:
Zur Zeit wird aufgrund eines anderen Gesetzes auf digitale Zähler umgestellt. Das geschieht unabhängig davon, ob man eine Solar-Anlage hat oder nicht.
Deshalb ist das alles nur "Geschwätz".

Für jemand, der deutlich mehr km fährt, nicht zu Hause laden kann und auch nicht über eine PV, für den sieht die Rechnung schon ganz anders - nämlich schlechter - aus.
Ja ja...
Ich kenne auch jemanden, der jemanden kennt, für den so eine Anlage sich nicht rechnet.
Deshalb müssen alle auf Solaranlagen verzichten. ironie.gif

- - -

Übrigens, sollte ich meine Dachanlage vor dem E-Auto anschaffen. (danach sieht es zur Zeit aus.).
Dann werde ich meinem Nachbarn, der bereits einen E-Flitzer hat, ein Angebot machen:
  • Meine Steckdose im Hof bekommt eine Zeitschaltuhr so dass sie täglich zwischen 10:00 und 16:00 Uhr Strom anbietet. (Im Winter kürzer)
    In dieser Zeit darf er sein Auto bei mir aufladen und soll den Strom mit so einem Messgerät messen. Danach rechnen wir mit 90% meines/seines Netz-Tarifes ab.
Ich bin mir sicher, dass wird sich für uns beide "lohnen".
 
So betreibt halt jeder seine eigene Schönrechnerei, der Eine mehr, der Andere weniger
 
In dieser Zeit darf er sein Auto bei mir aufladen und soll den Strom mit so einem Messgerät messen. Danach rechnen wir mit 90% meines/seines Netz-Tarifes ab.

Wenn das im gegenseitigen Einverständnis so läuft ist ok. Allerdings haben auch dritte bei Abrechnung einen Anspruch auf geeichte Messeinrichtungen.



Was die Balkonkraftwerke betrifft: Es wäre einfacher wenn die Postillen den Gesetzentwurf anständig benennen oder verlinken würden, dann könnte man sich das selbst mal anschauen und wäre nicht auf Info aus dritter Hand angewiesen...
 
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Nach 6 Jahren PV-Anlage und 4 Jahren Speicher und 4 Jahren E-Fahrzeug mit 62.000 km Fahrleistung sind wir in der Gewinnzone. PV-Strom Einspeisevergütung abzüglich Netzbezug zuzüglich E-Fahrzeug laden ergibt am Jahresende ein Plus von 200 €.

Die Erbsten zählen wir immer nach einer Jahresabrechnung.

Hast du den Mehrpreis des E-Mobil gegenüber einem Verbrenner, die Amortisation der gesamten Anlage und den Wegfall der Verzinsung des jetzt gebundenen Kapitals bei deiner Rechnung berücksichtigt?
 
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