Sandero / Sandero Stepway Preiserhöhungen

  • Ersteller Ersteller ByeBye 68253
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Bitte was haben die letzten Beiträge mit einer Preiserhöhung zu tun? Ich glaube, ihr seid im Faden verrutscht.
 
ich persönlich wäre auch angefressen, wenn das einfach weggelassen würde, zumal ich mir extra deswegen schon ein neues Handy mit Android 12 gekauft habe, was AA Wireless nativ unterstützt.

Es gibt da ja verschiedene Möglichkeiten seitens des Herstellers, das Problem in Absprache mit dem Kunden anzugehen:
- wenn ich es nicht benötige, dann Preisnachlass
- wenn ich es benötige und es ein Kaufgrund gewesen ist, dann eben Nachrüstung innerhalb einer bestimmten Frist

Was in dem Fall nicht geht, einfach weglassen ohne Kompensation.
Es geht nicht darum das man sich darüber ärgert wenn es Fakt ist. Es ist das Hätte hätte Fahrradkette und darüber aufregen
 
@Unknown_us3r_LE
du willst es einfach nicht lesen, dass es schon Leute gibt, die das Problem haben, oder?
Das habe ich jetzt zweimal geschrieben und du beharrst weiter drauf, es wäre gemutmaßt. Was erwartest du davon?
 
Ich reg mich ja nicht drüber auf, da ich mein Auto noch nicht habe. Werde ja sehen, was dann Phase ist ;)
 
Ich bin heute bei eine. Händler gewesen der hatte 4 stepway comfort alle ab 17000 einer war dabei der hatte volle Hütte für fast 19000
Wahnsinn wie die Preise gestiegen sind
 
19.000?! Wow. Das ist ordentlich. Das kostet mein Jogger Extreme+ (zzgl. 900 Überführung)
 
@Unknown_us3r_LE
du willst es einfach nicht lesen, dass es schon Leute gibt, die das Problem haben, oder?
Das habe ich jetzt zweimal geschrieben und du beharrst weiter drauf, es wäre gemutmaßt. Was erwartest du davon?
Ich habe das gelesen stell dir vor. Diese Tatsache muss doch aber nicht auf dein Auto zutreffen. Das weißt du erst wenn du es hast.
 
Klar, die bauen bestimmt im Wechsel mit und ohne Wifi ein :)
 
OT on:
Komme gerade von Lidl, die 4er Haushaltsrollen für 1,49 €
kosten jetzt 1,99 € das sind mal eben 34% Aufschlag.
Bei einem 15.000der Dacia wären das gut 5.000,-€
OT off.
 
@Texas,
2. BeweislastNach § 363 BGB muss der deutsche Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorlag.Auch im UN-Kaufrecht muss der Käufer beweisen, dass die Sache mangelhaft ist und dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
3. Sachmängela) Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn die Ware:
  1. nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht,
  2. sich nicht zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung eignet,
  3. sie sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit besitzt, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann
  4. falsch beschrieben oder beworben wurde
  5. die Montage unsachgemäß durchgeführt wurde oder die Montageanleitung mangelhaft war
  6. eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde
b) Im deutschen Recht ist die Mangelhaftigkeit der Ware im Zweifel aus Sicht des Käufers zu beurteilen.
a) Nach Art. 35 CISG hat der Verkäufer die Ware in Menge, Qualität, Art und Verpackung zu liefern, die den Anforderungen des Vertrages entspricht:
  1. Die Vertragspartner können eine abweichende Beschaffenheit vertraglich vereinbaren. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, dann muss die Ware:
  2. sich für den Zweck eignen, für den Sachen gleicher Art gewöhnlich gebraucht werden oder
  3. sich für einen von den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck eignen und
  4. mit der vorgelegten Probe oder dem Muster übereinstimmen und
  5. in der üblichen oder in der für Erhaltung und Schutz der Ware angemessenen Weise verpackt sein.
Der entscheidende Unterschied ist also die Übereinstimmung mit einer Probe/einem Muster und die Verpackung.
b) Im UN-Kaufrecht wird für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit zum Teil auf die Sicht des Verkäufers abgestellt, zumindest soweit es sich um die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen handelt, die im Land des Käufers gelten, denn diese muss der Verkäufer nicht kennen.

Da zum Zeitpunkt, Mitte 2021, beim MediaNav im Gegensatz zum Media Display auf die Möglichkeit von Wireless AA und AC hingewiesen wurde, hätte der Verkäufer mindestens explizit darauf hinweisen müssen, dass es nicht (mehr) verfügbar ist, da ich davon ausgehen konnte, dass es geht. Das gilt auch, wenn die Funktion nicht ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt wurde, sondern nur das vorhanden sein des MediaNav in der Comfort-Ausstattung festgeschrieben ist.
Persönliche Sicht:
Gekauft, bevor Meldungen über das Fehlen der Eigenschaft allgemein die Runde machten, siehe oben.
Danach im Kaufvertrag, Funktion schriftlich zusichern lassen.
Anders z.B. beim Gastankvolumen, da diese immer mit 40L(32 L netto) angegeben war, hätte ich Pech gehabt, wenn ich mich auf die Angaben Dritter verlassen hätte, auch wenn diese tatsächlich den größeren Tank im Auto hätten.
Grüße
Earn
 
Zuletzt bearbeitet:
Und am Ende kannst du vom Kaufvertrag zurück treten - herzlichen Glückwunsch, aber es hilft halt auch nicht.
 
Und am Ende kannst du vom Kaufvertrag zurück treten - herzlichen Glückwunsch, aber es hilft halt auch nicht.
Man muss beide Seiten sehen. Ein Verkäufer kann nicht zaubern. Wenn es etwas nicht mehr gibt, kann er es auch nicht verkaufen. Und wenn sich seine Einkaufspreise erhöht haben, muss er auch höhere Verkaufspreise nehmen dürfen. Der Käufer muss vom Vertrag zurücktreten können, wenn die Sache sein Budget übersteigt oder ihm in veränderter Form nicht mehr nutzt.

Aber das ist ja auch alles so geregelt.
 
Absolut. Der Verkäufer kann hier am wenigsten was für, aber ist halt an der Front.

Ist blöd, dass es das nicht mehr gibt, aber so ist’s halt. Kaufvertrag zurücktreten bringt ja nichts für mich und der Hunderter Preisminderung… dann will ich lieber den ersten Ölwechsel nach 15tkm für umme.
 
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