Eigentlich KANN da auch nichts von Pflicht stehen, denn weder ein Händler noch ein Hersteller haben die Kompetenz mich als Kunden zu irgend etwas zu verpflichten. Das kann nur eine Behörde oder ein Amt.
Ich denke Dacia D möchte mit dieser Spoftwareaktualisierung einem KBA Rückruf vorgreifen, ist halt immer schlechte Werbung, wenn das KBA zu einem verpflichtenden Update aufruft. Bei den EA189 von VW waren das imho ja Benachrichtigungen, die vom KBA an die Kunden gingen und nicht von VW. Zumindest die finalen Aufrufe kamen vom KBA.
Und zu den Adressen, die Renault offenbar hat: ich möchte wetten, dass sich ein entsprechender Passus in den Kaufverträgen befindet, dass die Namen und Adressen der Käufer zwecks „Kundenbetreuung“ an die Renault D weiter gegeben werden dürfen. Wenn mal jemand einen aktuellen Vertrag im Kleingedruckten studieren mag, dann hätten wir da Klarheit.