Sohnemann hat Probleme beim Anschnallen

Gurtschloßverlängerung: einfach welche kaufen die eine TÜV/GS Zulassung haben. Wo ist das Problem? Für hinten reicht das. :D
 
Gurtschloßverlängerung: einfach welche kaufen die eine TÜV/GS Zulassung haben. Wo ist das Problem? Für hinten reicht das. :D
ganz so einfach ist das offenbar (legal) nicht zu machen.
Die Dinger brauchen wohl eine ECE Kennung und müssen auch noch eingetragen werden:
Gurtverlängerung - Motointegrator

Ob die Infos der Seite noch 100% so aktuell sind konnte ich auf die Schnelle nicht prüfen. Die reden z.B. vom Fahrzeugschein, aber den gibt es mit der Bezeichnung gar nicht mehr. Trotz allem würde ich mal sachkundige Auskunft bei einer Prüforganisation einholen, bevor man sich Ärger einhandelt.
 
Ob die Infos der Seite noch 100% so aktuell sind konnte ich auf die Schnelle nicht prüfen. Die reden z.B. vom Fahrzeugschein, aber den gibt es mit der Bezeichnung gar nicht mehr.
Der Artikel ist vom August 2022.
Und auch wenn "Fahrzeugschein" nicht mehr die offizielle Bezeichnung ist, werden den Begriff wohl weiter mehr Leute benutzen als "Zulassungsbescheinigung Teil I".

Und guck mal, was ganz klein in Klammern auf der 1. Seite steht...
;)
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In dem verlinkten Artikel ist von "Einbau" die Rede – die Gurtverlängerungen, um die es hier geht, werden aber doch gar nicht eingebaut, sondern je nach Nutzungssituation bei Bedarf hier oder da dazwischen gesteckt. Deswegen kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass man so etwas überhaupt eingetragen bekommen könnte?
Wenn da für die Zulässigkeit der Verwendung etwas erforderlich ist, dann doch eher so etwas wie die "ABE", aber die müsste doch dann speziell auf das konkrete Modell von Gurtschloss und -Schnalle zugeschnitten sein?
"Bei Entdeckung erlischt die Betriebserlaubnis" kann ich mir mangels Einbau nicht vorstellen, die unzulässige Verwendung ist doch eher vergleichbar damit, sich gar nicht anzuschnallen oder den Gurt falsch anzulegen, da erlischt ja auch keine Betriebserlaubnis. Mal ganz abgesehen davon, dass die Betriebserlaubnis nicht durch die Entdeckung, sondern durch den Einbau der Gurtverlängerung erlöschen würde ...

Der Artikel ist aber auch sonst suspekt:

"Eine Gurtverlängerung ist dann legal, wenn sie von einem Sachverständigen für den Straßenverkehr geprüft und in den KFZ-Schein eingetragen wurde. Wichtig ist die Vorlage einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)"
Wenn eine ABE vorliegt, muss man eben nichts prüfen lassen, und in den "KFZ-Schein" muss auch ein vom Sachverständigen abgenommener Einbau nicht eingetragen werden, es genügt die entsprechende Bestätigung mitzuführen bis der Schein das nächste Mal ohnehin bei der Zulassungsstelle erneuert wird.

An anderer Stelle dann: "Damit Ihre Gurtverlängerung legal ist, müssen Sie diese nach dem Umbau in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Ausschließlich dann ist alles vorschriftsmäßig und Sie sind mit gültiger ABE unterwegs." Eine Eintragung ist eben gerade keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ...

Einer geht noch: "... Fachwerkstatt. Diese kann Gurtverlängerungen einbauen, die ein TÜV- oder DEKRA-Zeichen aufweisen." Ja nee is klar, wenn da ein TÜV-Zeichen drauf ist ...

Im dazugehörigen Teileshop (Link rechts oben auf der Seite) gibt es übrigens keine Gurtverlängerungen :D

Dass mich aber interessiert, werde ich mir die Mühe machen und mal beim tüv nachfragen
Da bin ich wirklich gespannt auf die Antwort!
 
Entscheidend ist, dass Gurt und Schloss sicherheitsrelevante Bauteile sind. Da gibt es etliche Normen und Vorschriften zur Belastbarkeit und anderen Dingen, bis hin zu Form und Farbe des Auslöseknopfes. So ohne weiteres darf daran nichts manipuliert werden, gleich welcher Art.
 
Ich habe im Lodgy und im Twingo diese Gurtschlossverlängerungen, da man dann auch mit heruntergeklapter Armlehne sich bequem anschnallen kann. Die sind sogar montiert, wenn die Fahrzeuge zur HU vorgeführt werden. Bisher hat kein Prüfingenieur die HU-Plakette verweigert oder irgendetwas gegen die Gurtschlossverlängerungen gesagt.
 
Da sage ich: Glück gehabt.
Aber das ist kein Beweis dafür, dass es richtig oder sicher ist ;)
 
Hab ich auch nicht behauptet. Aber den TÜV interessiert es aus eigener Erfahrung überhaupt nicht.
Natürlich ist die Benutzung eigenverantwortlich.
 
@elchi07 - was Sie schreiben ist ihre persönliche Erfahrung, aber nicht allgemeingültig
Eine einfache Anfrage in einer Suchmaschine: HU Sicherheitsgurt widerlegt ihre Aussage.
Des Weiteren findet man, ohne sich anstregen zu müssen, diverse Checklisten zur HU - Sicherheitsgurte sind dort überall benannt.
Da die Gurtschloßverlängerungen, welche bei A... oder E... vertrieben werden, fast alle aus Fernost stammen, haben sie keinerlei Prüfzertifikate geschweige eine EC oder EG-Betriebserlaubnis. Gurtschloßverlängerungen zur erlaubten Nutzung wurden u.a. von der Firma Petri und Lehr im Bereich Behindertenumbau verwendet. Dort dann aber nicht als einfache Einsteckverlängerung, sondern als verlängertes Gurtschloß mit Befestigung am original Haltepunkt. Selbstverständlich wurde dieses Bauteil geprüft und entsprechend nach Verbau in den Fzg.papieren eingetragen.
 

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Danke @seppo_do die Halter waren die Rätsels Lösung. Er hat keine Probleme mehr
 
Hi.
Meine kleine hat das gleiche Problem. Hab’s so gelöst….
Sitzbank hochgeklappt und mit Styroporresten und Kabelbindern die Anschnaller zum „Stehen“ gebracht. So verschwinden sie nicht mehr in der Versenkung.
Funktioniert wunderbar und mein Töchterle ist happy :wub:
 

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