Vom Kaufvertrag zurücktreten, Hilfe benötigt!

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Neno

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Dacia Sandero Stepway Extreme+
Hallo Dacianer

Am Samstag habe ich ein Kaufvertrag unterschrieben für einen Sandero Stepway Extreme+ Eco mit LPG der im Autohaus stand. Am Montag rief mich das Autohaus an und meinte das, dass Auto bereits verkauft wurde. Daraufhin wurde ein neuer am Montag bestellt. Am Dienstag bin ich hin um den Vertrag zu unterschreiben. Der Vertrag läuft über die 0% Leasing, die Dacia anbietet.

Am Samstag meinte der Verkäufer das bei einem neu bestellten Auto bis zu 5 Monaten gewartet werden muss.Am Montag am Telefon meinte er 2 Monate! Habe mich nur unwohl gefühlt dort!

Jetzt habe ich ein Autohaus gefunden, wo in einem Monat das Modell verfügbar sein soll.Das wäre absolut super, weil im nächsten Monat für ein halbes Jahr der Streckenabschnitt gesperrt wird für die Bahn wo ich zur Arbeit muss. Dort Angerufen, bestätigte mir der Händler über den Computer das, dass Auto bereits fertig gebaut wurde und sich auf dem Schiff richtung Deutschland befindet!

ist es möglich von meinem Kaufvertrag mit Leasing zurückzutreten und wenn ja, brauche ich Hilfe wie ich eine Mail schreibe um vom Kaufvertrag zurück zu treten. Habe sowas noch nie gemacht und will keinen Fehler machen!

Kann mir hier vielleicht jemand sagen wo es gute Vorlagen gibt oder, hier einen Text Schreiben, den ich einfach übernehmen kann und dem Autohaus per Mail zuschicken kann!

Ihr würdet mir wirklich sehr weiterhelfen, weil ich absolut null Plan von der ganzen Sache habe!
 
Ein Rücktrittrecht vom Kaufvertrag, den du vor Ort im AH geschlossen hast, hast du nicht! Nur wenn das gelieferte Auto einen Mangel hat, oder wenn deine Vertragsbedingungen so etwas zulassen, würde das gehen. Da wir deinen Vertrag nicht kennen können wir da nichts weiter zu sagen.
Da kannst du nur das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und auf eine kulante Einigung hoffen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Ein Rücktrittrecht vom Kaufvertrag, den du vor Ort im AH geschlossen hast, hast du nicht! Nur wenn das gelieferte Auto einen Mangel hat, oder wenn deine Vertragsbedingungen so etwas zulassen, würde das gehen. Da wir deinen Vertrag nicht kennen können wir da nichts weiter zu sagen.
Da kannst du nur das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und auf eine kulante Einigung hoffen.
Ich habe den Autohändler gefragt wo ich das neue Auto kaufen will, da er sich damit ja auskennen muss, ob es möglich ist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er meinte bei Barzahlung gäbe es Probleme, aber bei Finanzierung(Leasing?) gibt es 14 Tage Widerrufsrecht und wäre kein Problem.
 
Nützt aber nix wenn du den Leasingvertrag widerrufst und den Kaufvertrag trotzdem an der Backe hast. Wie logi schon schrieb ist *dein* Vertrag das was du lesen solltest. Der andere Händler hat schließlich auch ein Interesse daran daß du bei ihm was unterschreibst.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Nützt aber nix wenn du den Leasingvertrag widerrufst und den Kaufvertrag trotzdem an der Backe hast. Wie logi schon schrieb ist *dein* Vertrag das was du lesen solltest. Der andere Händler hat schließlich auch ein Interesse daran daß du bei ihm was unterschreibst.
Aber es ist doch ein Koppelvertrag! Schließlich habe ich doch nicht über eine Bank finanziert sondern direkt beim Offiziellen Dacia Händler mit deren Bank und deren Leasing Angebot!
Dann müsste es doch möglich sein, da raus zu kommen ohne Probleme!

Habe den Vertrag gerade nicht vor mir, deshalb frage ich ja hier, Leute die sich damit auskennen!




Das sagt die AutoBild!

Erste Hürde: Der Vertrag​

Wen Sie ein Auto finanzieren, schließen Sie in der Regel zwei Verträge ab: den Kaufvertrag für das Auto und den Kreditvertrag für die Finanzierung. Wenn Sie den Autokredit-Vertrag unabhängig vom Kaufvertrag bei Ihrer Bank abgeschlossen haben, müssen Sie ihn auch dort kündigen und zwar immer schriftlich. Der Kaufvertrag läuft in diesem Fall weiter. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie nur aus der Finanzierung aussteigen wollen, weil Sie eine günstigere Variante gefunden haben oder unerwartet zu Geld gekommen sind, das Fahrzeug wollen Sie aber behalten. Wenn Sie die Finanzierung über den Händler abgeschlossen haben, bei der Autobank oder einer Bank, die mit dem Händler zusammenarbeitet, spricht man von verbundenen Verträgen oder einem Koppelgeschäft. Auch hier haben Sie zwei Verträge. Wenn Sie allerdings einen der beiden kündigen, gilt der andere automatisch auch als gekündigt (§ 358 BGB). Wenn Sie also das Auto behalten wollen, müssen Sie vorher mit dem Händler sprechen und gegebenenfalls einen neuen Vertrag schließen. Einige Händler sind sich allerdings nicht darüber im Klaren, dass der Kaufvertrag als gekündigt gilt, wenn der damit verbundene Kreditvertrag gekündigt wurde. Ein kurzer Hinweis auf das BGB sollte hier reichen. Vorausgesetzt natürlich, dass es sich tatsächlich um verbundene Verträge handelt.
 
...leider weiß niemand exakt was in deinem Vertrag steht und es können somit nur Vermutungen angestellt werden die zu teuren Fehleinschätzungen führen könnten. Ich finde es daher vernünftig besser keine Aussage zu treffen und nicht so lange zu fragen, bis die Antwort der Wunschantwort entspricht.
Wenn es ganz schnell gehen soll: den Verkäufer anrufen und nachfragen wie es aussieht, was er braucht damit gekündigt werden kann. Und dann natürlich im Vertrag lesen....
 
Was mich wundert ist die Tatsache, dass der Händler den Wagen verkauft hat, der sofort verfügbar im Laden stand und den @Neno deshalb ausgesucht hat. Dann sollte er mal nachlesen, ob eben dieser mit VIN darin aufgeführt ist. Nach meiner Auffassung hat der Händler den Vertrag seinerseits ja nicht erfüllt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich wundert ist die Tatsache, dass der Händler den Wagen verkauft hat, der sofort verfügbar im Laden stand und den @Neno deshalb ausgesucht hat. Dann sollte er mal nachlesen, ob eben dieser mit VIN darin aufgeführt ist. Nach meiner Auffassung hat der Händler den Vertrag seinerseits ja nicht erfüllt.
So ist es
Er kann doch nicht einen Kaufvertrag absegnen und unterschreiben lassen und dann am Montag anrufen und sagen, der Wagen sei bereits verkauft
 
Darum wurde ja am Dienstag ein neuer Vertrag unterschrieben.
Das sich die Lieferzeiten verlängern, dafür kann der Händler nichts.
Und der unterschriebene Vertrag vom Wagen im Showroom ?
Was hat der mit Lieferzeiten zu tun ?
Der Vertrag bedeutet also nichts?

Ich zitiere noch mal...
Am Samstag habe ich ein Kaufvertrag unterschrieben für einen Sandero Stepway Extreme+ Eco mit LPG der im Autohaus stand. Am Montag rief mich das Autohaus an und meinte das, dass Auto bereits verkauft wurde.
 
Für den am Samstag bestellten hat der Verkäufer den Vertrag gebrochen, für den Vertrag am Dienstag sieht es dann schlechter aus. Da hilft nur leichter Druck, um da wieder rauszukommen.
 
Eine E-Mail an den Dacia Kundenservice könnte eventuell hilfreich sein. Solche Wildwest Methoden kann sich kein seriöses Unternehmen leisten.
Sollte im Vertrag aber "Zwischenverkauf vorbehalten" stehen, (evtl. wegen negativer Bonitätsprüfung) sieht die Sache für @Neno natürlich anders aus.

Hab gerade den Beitrag in diesem Faden gefunden. Scheint wohl ein größeres Problem zu sein/werden......
"Hilfe und Beratung beim Kauf eines Dacia Sandero Stepway Extreme+"
Sandero III ab 2021 - Hilfe und Beratung beim Kauf eines Dacia Sandero Stepway Extreme+
 
Zuletzt bearbeitet:
Einige Händler sind sich allerdings nicht darüber im Klaren, dass der Kaufvertrag als gekündigt gilt, wenn der damit verbundene Kreditvertrag gekündigt wurde. Ein kurzer Hinweis auf das BGB sollte hier reichen.
Finde die Aussage der Bildzeitung hier sehr fragwürdig. Welcher BGB Paragraph soll das denn sein? Das schreibt man dann der Vollständigkeit mal hin, das BGB ist voll mit Paragraphen.
Bei Kaufvertrag vor Ort gibt es kein Rücktrittrecht, so auch mehrere Quellen die ich recherchiert habe. Das ist kein Fernabsatz, kein Onlinegeschäft.
 
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