Vom Kaufvertrag zurücktreten, Hilfe benötigt!

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Also ich lese hier nirgendwo raus, dass er mit dem ursprünglichen Händler über die Vertragsauflösung gesprochen hat. Nur mit dem zweiten Händler hat er darüber gesprochen, wie er das beim ersten machen könnte. Bevor man hier die Pferde wild macht oder zum Anwalt rennt, sollte man immer erst das Gespräch suchen. Stellt er sich quer, dann kann man natürlich andere Geschütze auffahren.
 
Wenn ich lese wie die Verträge abgeschlossen wurden und wie der TE meint vorgehen zu müssen halte ich das für keine besonders kluge Idee mit dem Händler zu sprechen, dort scheint ja eh keine Zeit für den Kunden zu sein. Fachkundige Beratung und fachkundige Durchführung, alles andere führt zu Folgebeiträgen mit ihrhabtabergesagt/ichhabdochgesagt/bildzeitunghatabergesagt/kotzen/betrug/stümper/heul.
 
Ist das Beispiel unten ausreichend oder sollte man noch etwas hinzufügen?



Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Harald Händler
Musterweg 2
12345 Musterhausen


Musterhausen, den 20.01.2017

Betreff: Widerruf des Kaufvertrages XXXX vom 15.01.2017 / Kundennummer: XXXX

Sehr geehrter Herr Händler,
hiermit nehme ich mein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht in Anspruch.
Ich bitte Sie darum, mir eine Bestätigung darüber, dass dieser Widerruf bei Ihnen eingegangen ist,
zukommen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Was schreibe ich bei Widerruf des Kaufvertrages XXXX?
Schreibe ich da das das Auto Modell?

Und wo finde ich die Kundennummer. Ich sehe nirgends im Vertrag etwas von Kundennummer oder Bestellnummer?
 
Was schreibe ich bei Widerruf des Kaufvertrages XXXX?
Schreibe ich da das das Auto Modell?

Ist die Frage ernst gemeint, Du weisst nicht was Du bei XXXX hinschreiben sollst, bist Du überhaupt geschäftsfähig ?
Und wo finde ich die Kundennummer. Ich sehe nirgends im Vertrag etwas von Kundennummer oder Bestellnummer?

Die Glaskugel sagt, Du hast den Vertrag vor Dir also suche selbst oder wie sollte die Unterstützung aussehen ?

LG Rob
 
Es sind eben nicht nur "Kaufleute" hier vertreten.
Gibt halt Menschen die im Bürokratismus nicht so firm sind
 
Aber wenn ein 'Dacianer' einen Kaufvertrag etc. unterschreibt und danach plötzlich sich etwas anders drunter vorstellt ist das ja 'normal', aber wenn er soweit unfähig ist einen Kaufvertrag zu lesen und die Vertragsnummer/Kundennummer zu finden gibts eigentlich nur 2 Möglichkeiten, es gibt den Vertrag nicht oder ist er Mangels für einen Vertrag nötiger Dinge sowieso nichtig.

Da wir alle den Vertrag nicht kennen (?) und das Dacianer-Forum keine Rechtsberatung ist, sind alle Beiträge mehr oder weniger nur weitere Mutmaßungen und Herumgerudere ohne konkreten Sinn, was ja hier wiederum nicht ganz unbekannt ist. :whistle:

LG Rob
 
Die Kiste war wohl von Anfang an etwas Verfahren, die Worte von @Neno am vergangenen Sonntag.
Bevor es zum Kaufvertrag kam, habe ich den Händler gefragt, ob der Stepway der dort im Autohaus steht, das Modelljahr 2024 ist, den das war mir wichtig.
Ich meine, wenn ich mir schon ein neues Auto kaufe, dann soll es auch das aktuelle Modell 2024 sein!
Er sagte ja.
Danach konnte er das Modell nicht in seinem Computer finden und meinte das, dass Modell wahrscheinlich schon verkauft wurde. Das war ein hin und her, hat die anderen Mitarbeiter befragt und die Akte zum Modell konnte er auch nicht finden. Als ich ihn fragte, ob man mit dem Preis etwas heruntergehen könnte, weil es ja ein Ausstellungsstück ist, und die Leute als Ein- und Aussteigen alles anfassen und drücken usw., und ich mir dachte, wer weiß wie lange der dort schon steht, meinte er, nein das ist ein Neuwagen, und wenn sie wollen, können wir einen neuen bestellen, aber dann bekommen sie die Farbe Moonshine Grey nicht mehr und warten bis zu 5 Monate. Die Farbe hat mir sehr gefallen und trotzdem hat es mich stutzig gemacht, warum es die Farbe nicht mehr zur Auswahl gab. Aber ich dachte mir, es ist das aktuelle Modell, so wie er sagte und stimmte zu.
Ich, für meine Person, würde mich gerne mal mit dem Inhaber des Autohauses über diesen Verkäufer unterhalten. ;)
 
Bei mir steht: Verbindliche Bestellung für neue Kraftfahrzeuge ganz oben im "Kaufvertrag"

Auf der ADAC Website steht, das daraus erst ein Kaufvertrag wird wenn der Verkäufer eine schriftliche Betätigung innerhalb drei Wochen oder zehn Tagen liefert!

Das bedeutet es ist also noch kein Kaufvertrag!

Außerdem steht auf der Website:

Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn Sie ein Widerrufsrecht bei Leasing- und Kreditverträgen haben.

Das habe ich ebenfalls ein Widerrufsrecht bei meinem Darlehn(Leasing Vertrag)!


Außerdem steht auf der ADAC Website:
Eine geänderte Bestätigung ist ein neues Angebot des Verkäufers. Sie können es annehmen oder ablehnen!

Das ist ja passiert, aus dem ersten Kaufvertrag wurde ein zweiter weil das Auto schon verkauft wurde, so mit sind es nicht zwei Kaufverträge(Bestellungen) die ich jetzt an der Backe habe!

Heute gehe ich zum Händler und versuche das vernünftig zu klären.
Es wäre trotzdem interessant zu Wissen wo eine Bestellnummer oder Identifikations Nr. In diesem Bestellvertrag( Kaufvertrag) steht, um beide unterzeichneten Verträge zu vergleichen!
 
@Neno , wenn du schon den ADAC zitierst - bist du ADAC-Mitglied? Dann wende sich an den ADAC bezüglich einer Rechtsberatung. Die ist sogar im Mitgliedsbeitrag enthalten. Dann weißt du, woran du bist und was du machen kannst bzw. solltest. Alternativ zum Rechtsanwalt. Erstberatungen sind nicht so teuer. Und falls du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, kann es sein, dass die Kosten sogar übernommen werden.

Hier im Forum kann dir nicht geholfen werden, da das Forum bzw. die User durch das Forum keine Rechtsberatung tätigen dürfen.

Eigentlich müsste der Thread hier geschlossen werden. Aber du darfst gern berichten, wie es ausgegangen ist. Weitere Diskussionen, wie man dir helfen kann, sind abschließend nicht sicher zielführend.
 
Wenn postalisch eine Vertragskündigung eingereicht werden soll, unbedingt auf die richtige Art des Einschreibens achten! Es gibt zum einen das sog. Einwurfeinschreiben, bei dem der Zusteller das Schreiben in den Postkasten einwirft und bestätigt das selbst getan zu haben und zum anderen gibt es noch das Übergabeeinschreiben, das persönlich übergeben wird. Letzteres ist das Richtige. Aber auch dabei sollte man noch die Option "mit Rückschein" wählen, weil man dann eine Bestätigung zugesandt bekommt, auf dem der Sendungsempfänger den Erhalt durch seine Unterschrift bestätigt hat.
 
Also, ich hatte im AH vor Ort ein Fahrzeug bestellt. Dieses konnte ich noch nach 2 Wochen (am letzten Tag der Frist) problemlos widerrufen. Dafür habe per Fax und E-Mail einen Rücktritt vom Vertrag bei der Renault Bank (AH meinte, dass dort widerrufen werden muss und dass das dann ans AH weitergeleitet wird, da ich die Finanzierung gewählt hatte) und nochmal sicherheitshalber beim AH eingereicht. Der Rücktritt wurde dann auch direkt einige Tage danach per Post bestätigt.
 
Eigentlich müsste der Thread hier geschlossen werden. Aber du darfst gern berichten, wie es ausgegangen ist. Weitere Diskussionen, wie man dir helfen kann, sind abschließend nicht sicher zielführend.

Jetzt hat er sich bei MT angemeldet um die gleichen Fragen zu stellen, irgendwie ist ihm nicht zu helfen.

LG Rob
 
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