Duster 13
Mitglied Diamant
- Fahrzeug
- Dacia Duster 1.6 16V 4x4 (105 PS)
- Baujahr
- 2014
Das ist so nicht ganz richtig....Jetzt driftet es noch mehr ab ...
... und Nein, das stimmt natürlich nicht, weil die währungsrechtliche Annahmepflicht über die zivilrechtliche Vertragshoheit abgelehnt werden kann. Dazu gibt es sogar Urteile, daher bitte richtig informieren.
Daher ist klar zu sagen: der Händler muss kein Bargeld annehmen, wenn er dies nicht möchte und vertraglich, zum Beispiel in seinen AGB, geregelt hat!
Auch Steuern, Rundfunkgebühren, Abfallgebühren, Bussgelder etc. sind ja nur noch in den seltensten Fällen mit Bargeld bezahlbar!
In jedem Fall gibt es die Möglichkeit geld BAR bei der Bank auf das Konto des Empfängers einzuzahlen.
Das gilt natürlich auch für Abfallgebühren, Bussgelder usw.
Damit ist dem Anspruch BAR zahlen zu wollen genüge getan.
Will der Autohändler also partout kein Bargeld annehmen bliebe diese Möglichkeit.