Änderung Garantiebedingungen (Grauimport)

Inspektion

Wie bereits angemerkt, Fahrzeug vor Ort bei einem DACIA Händler melden. Nach Eingabe der Fahrgestellnummer wurde für meinen Logan pick-up 1,5 dCi 63 kW aus Polen (August 2009) folgende Wartungstermine ermittelt:
Vorgeschriebene Inspektion alle 20000 km bzw alle 2 Jahre. Keine weiteren Durchsichten erforderlich. Empfohlen wurde vom Werkstattmeister Ölwechsel und Filter nach den ersten 3000 km.
 
Empfohlen wurde vom Werkstattmeister Ölwechsel und Filter nach den ersten 3000 km.

Da scheiden sich die Geister. Normalerweise eigentlich nicht nötig, aber selbst ich lasse bei meinem Diesel aller 10 TKM das Öl wechseln.
Nur würde ich das nicht in einer Fachwerkstatt machen lassen, wo der Liter regelmäßig zw. 10 und 18 € kostet, natürlich ohne Arbeitskosten. Und natürlich nur das gute Öl aus dem 500 Liter-Fass.

strzepp
 
Jo, die Werkstatt ist dafür vorhanden.
Wartung Gasanlage geht nach Plan, ist der gleiche wie in Deutschland.

Wenn deine Werkstatt schon in der Lage sein sollte deine Gasanlage auszulesen,würde mich mal interessieren ,ob bei dir diese Firmware oder jetzt eine aktuellere auf dem Gassteuergerät aufgespielt ist .

Auf der rumänischen Daciawebseite konnte ich keinen Hinweis finden ,das die Garantie bis zum 18. Monat ohne Kilometerbegrenzung ist.
Auf dieser Seite stehen seit der Veränderung der Garantiezeit in Rumänien (etwa Mitte 2008 ) von 18 Monaten auf 3 Jahre folgende Garantien:

Standartgarantie 3 Jahre/100000 km
1 Jahr erweiterte Garantie 4 Jahre /120000 km (mit Aufpreis)
2 Jahre erweiterte Garantie 5 Jahre/ 120000 km (mit Aufpreis)

Der Meister hatte heute erstmalig diese Garantiebedingungen in Deutsch in der Hand.
Ist es vielleicht möglich eine Kopie davon zu bekommen ?
 
Hallo, zum Thema Serviceplan ( Eigenimport PL- MCV) kann ich auch noch etwas von meiner Anfrage Grauimport an Dacia Deutschland vom 26.06.09 beisteuern:
Frage: "... Unterscheiden sich die vorgeschriebenen Wartungs- / Serviceintervalle in Europa ( natürlich speziell BRD / PL)? Dies wäre wichtig, falls es zum Garantiefall kommt...."
Antwortmail Dacia ( 29.06.09)
"... Bezüglich der Angaben zu den Wartungsintervallen möchten wir Sie bitten, uns die Fahrgestellnummer des Dacia Logan MCV mitzuteilen, sobald Ihnen diese vorliegt. Wir werden Ihnen daraufhin den Serviceplan für Ihren Dacia Logan MCV zukommen lassen...."
Das werde ich direkt auch mal antesten, habe gestern schon die CoC bekommen ( allerdings will die freundliche Zulassungsstelle in MS wirklich erst noch mit "eigenen Augen" die Fahrzeugidentnr. am Wagen sehen, bevor ich endgültgige Nummernschilder bekomme- so muß ich mir zur Abholung freundlicherweise erst noch Kurzzeitkennzeichen holen :angry: ! ) ...sorry fürs Abschweifen
Gruß Uli
 
Hallo, zum Thema Serviceplan ( Eigenimport PL- MCV) kann ich auch noch etwas von meiner Anfrage Grauimport an Dacia Deutschland vom 26.06.09 beisteuern:
Frage: "... Unterscheiden sich die vorgeschriebenen Wartungs- / Serviceintervalle in Europa ( natürlich speziell BRD / PL)? Dies wäre wichtig, falls es zum Garantiefall kommt...."
Antwortmail Dacia ( 29.06.09)
"... Bezüglich der Angaben zu den Wartungsintervallen möchten wir Sie bitten, uns die Fahrgestellnummer des Dacia Logan MCV mitzuteilen, sobald Ihnen diese vorliegt. Wir werden Ihnen daraufhin den Serviceplan für Ihren Dacia Logan MCV zukommen lassen...."
Das werde ich direkt auch mal antesten, habe gestern schon die CoC bekommen ( allerdings will die freundliche Zulassungsstelle in MS wirklich erst noch mit "eigenen Augen" die Fahrzeugidentnr. am Wagen sehen, bevor ich endgültgige Nummernschilder bekomme- so muß ich mir zur Abholung freundlicherweise erst noch Kurzzeitkennzeichen holen :angry: ! ) ...sorry fürs Abschweifen
Gruß Uli
Laß die Zulassung über einen Zulassungsservice machen; dies kostet weniger als ein Kurzzeitkennzeichen! (Wenn der Service gut ist macht er gleich noch das Formular für das Finanzamt mit)
Der Service brauch das Auto nicht vorführen!
mfG
Lothar
 
so muß ich mir zur Abholung freundlicherweise erst noch Kurzzeitkennzeichen holen :angry: ! ) ...sorry fürs Abschweifen
Gruß Uli

Hallo Uli,

Wenn es nicht weit weg ist, kannst Du auch ohne Nummernschilder vom Händler bis zur Zulassung fahren. Du solltest aber auf alle Fälle die Versicherungsbestätigung und alle Bescheinigungen dabei haben. Das gilt nur an dem Tag, an dem Du das Fahrzeug zulassen willst..

Antwortmail Dacia ( 29.06.09)

Vllt. für alle anderen betroffenen, Veröffentliche doch mal bitte Deine Anfrage an DACIA, dann können wir abschreiben :). Wenn eine Musteranfrage mit anschließender ordentlicher Antwort da ist, brauch sich der Rest nicht unbedingt alles nochmal aus den Fingern saugen, inkl. subjektiver Fehler. Eventuell auch gleich die Adresse dazu. Also nicht Deine, außer Du willst dann auf die Anfragen selbst antworten :D.

strzepp
 
Hallo Uli,

Wenn es nicht weit weg ist, kannst Du auch ohne Nummernschilder vom Händler bis zur Zulassung fahren. Du solltest aber auf alle Fälle die Versicherungsbestätigung und alle Bescheinigungen dabei haben. Das gilt nur an dem Tag, an dem Du das Fahrzeug zulassen willst..


Ich denke das die Grünen Dir für diese Aktion den Ars.. soweit aufreißen das Du den MCV ohne rangieren darin parken kannst! Ohne Kennzeichen fahren heißt einfach und schlicht beim erwischen: LÖHNEN und fröhlich sein!:angry:
MfG
Lothar
 
Ich denke das die Grünen Dir für diese Aktion den Ars.. soweit aufreißen das Du den MCV ohne rangieren darin parken kannst! Ohne Kennzeichen fahren heißt einfach und schlicht beim erwischen: LÖHNEN und fröhlich sein!:angry:

§ 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl :D


strzepp
 
§ 10 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung



Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl :D


strzepp

Richtig! Erst Kennzeichen holen und dann zum Abstempeln fahren!
Dies gilt am Tag der Ausstellung,- Poblem: wenn die Kiste noch im Ausland steht und abgeholt werden muß!:angry:
Hab ich selbst durchgezogen:rolleyes:
mfG
Lothar
 
Richtig! Erst Kennzeichen holen und dann zum Abstempeln fahren!
Dies gilt am Tag der Ausstellung,- Poblem: wenn die Kiste noch im Ausland steht und abgeholt werden muß!:angry:
Hab ich selbst durchgezogen:rolleyes:
mfG
Lothar

dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks

strzepp schrieb:
Wenn es nicht weit weg ist, kannst Du auch ohne Nummernschilder vom Händler bis zur Zulassung fahren.

Alles was weiter weg ist, ist dann eine Überführungsfahrt und wird im § 16 FZV behandelt.

Richtig! Erst Kennzeichen holen und dann zum Abstempeln fahren!

Gesetze in reiner Form sind schwer verständlich. Erst im Zulassungsverfahren wird das Kennzeichen zugeteilt. Der Satz "zur Anbringung der Stempelplakette" bezieht sich nicht auf das Kennzeichenschild, sondern die Ausstellung der Urkunde an sich, die das Kennzeichenschild durch die Stempelplakette erlangt. Das Kennzeichen wird im Zulassungsverfahren zugeteilt.

Alles was sich dann auf "Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung" usw. bezieht, kann auch mit den alten "entstempelten" Kennzeichen durchgeführt werden, wenn diese einmal auf das Fahrzeug zugelassen waren.

strzepp
 
Zuletzt bearbeitet:
ist nur komisch das es dann noch extra in meinem kauvertrag vermerkt war.
ja die zeit scheint es gegeben zu haben anfang 2008 noch

Wolf

Hallo Wolf,

ich habe in Berlin im Januar 2008 meinen MCV letztlich leider beim Direktimporteur mit 5Jahres-Garnantie bestellen müssen.
Den Preis von 400,-€ für Garantieverlängerung hat er damals wohl gewürfelt, war auf meine Anfrage nicht vorbereitet!
Ebenso brachte die gewünschte AHK mit Dauerstrom den Verkäufer, na ja... Die Recherche in Teltow ergab:
mein MCV Lauréate Ambition aus RO hat die 3Jahres Vollgarantie bis 100.000km. Den Rest (-5J/100.000km bei %Staffel)
macht die Allianzversicherung. Besser und billiger die Garantieverlängerung von Dacia.de...

LG
Bernhard
 
Wenn deine Werkstatt schon in der Lage sein sollte deine Gasanlage auszulesen,würde mich mal interessieren ,ob bei dir diese Firmware oder jetzt eine aktuellere auf dem Gassteuergerät aufgespielt ist .

*Kratz*. Meine Frage war nur, ob sie die Wartungsarbeiten an der Gasanlage durchführen dürfen/können. Was dazu alles gehört, da bin ich überfragt. Ich habe noch ein paar Kilometer vor mir, bevor ich auf Gasbetrieb umstelle.

Auf der rumänischen Daciawebseite konnte ich keinen Hinweis finden ,das die Garantie bis zum 18. Monat ohne Kilometerbegrenzung ist.
...
Ist es vielleicht möglich eine Kopie davon zu bekommen ?

Müsste ich nächste Woche mal mit Fragen, da ich es nur zur Kenntnis genommen habe, da es mich nicht direkt betrifft (mit den 18 Monaten).

strzepp
 
Danke für Eure Tips! Leider steht der Wagen in Slubice / PL , so daß mir die 500km ohne Nummernschild doch zu suspekt sind. Also werde ich ihn nächste Woche mit den Kurzzeitkennzeichen abholen ...
Meine Mailanfrage mit FIN an Dacia.de bzgl. Serviceplan ist jetzt in der Bearbeitung. Wenn die Antwort vorliegt, werde ich die Daten bzw. Mail für die 68PS- Diesel-Laura hier bereitstellen.
Schönen Abend noch
Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
so habe im orginalen garantieheft geschaut und da ist meine garantie 3 Jahre bzw 100.000km auf rumänisch.

Im Wartungsheft ist mir aufgefallen das die Wartungsintervalle in Rumänien wohl anders sind und ich erst nach 20.000 zur Wartung müsste. Werde mal morgen zu meinem Dacia Vertragshändler gehen und mir einen Wartungsplan mitgeben lassen.
 
Wie versprochen hier die Antwortmail von Dacia.de vom 19.10.09 auf meine Anfrage vom 16.10.09 bzgl. Service-/Wartungsplan 68 PS Diesel MCV Laura aus Polen

Anfrage: "Sehr geehrter Herr XXX,
danke für Ihre bisherigen Antworten.
Ich habe jetzt die Fahrgestellnummer meines Wagens erhalten und würde
mich über die Zusendung eines Wartungs- / Serviceplans ( und auch ggf. weiterer über dieses Kfz bei ihnen gespeicherten Informationen) freuen:
Dacia Logan MCV Laureate, 68PS Diesel, 5-Sitzer ( Kfz steht noch beim polnischen Renault & Dacia Vertragshändler DA-KO, Slubice und wartet auf Abholung)
Nr. lt. COC: UU1KSDEKJ420XXXXX ..."

Antwort: "....Gern teilen wir Ihnen die Wartungsintervalle Ihres Dacia Logan MCV mit der Fahrgestellnummer UU1KSDEKJ420XXXXX mit.

KLIMAKREISLAUF (FALLS VORHANDEN) 3 Jahre KONTROLLE & REINIGUNG
SERVICE-INSPEKTION 10.000 km 1 Jahr
REINLUFTFILTER 20.000 km 2 Jahre AUSTAUSCH
WARTUNGSDIAGNOSE STANDARD 20.000 km 2 Jahre
MOTORÖL 20.000 km 2 Jahre ÖLWECHSEL
MOTORÖLFILTER 20.000 km 2 Jahre AUSTAUSCH
DIESELKRAFTSTOFFFILTER 40.000 km AUSTAUSCH
LUFTFILTER MOTOR 60.000 km 4 Jahre AUSTAUSCH
WARTUNGSDIAGNOSE GROSS 60.000 km 6 Jahre
KÜHLFLÜSSIGKEIT 120.000 km 4 Jahre ÖLWECHSEL
BREMSFLÜSSIGKEIT 120.000 km 4 Jahre ÖLWECHSEL
AGGREGATE-ANTRIEBSRIEMEN & ROLLEN 160.000 km 6 Jahre AUSTAUSCH
STEUERZAHNRIEMEN & ROLLEN (SOWEIT VORHANDEN) 160.000 km 6 Jahre AUSTAUSCH

Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung...."

Gruß
Uli
 
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