Allgemeines Tempolimit für Dacia und Renault

Soll das Thema "Allgemeines Tempolimit" auf alle Hersteller erweitert werden?

  • Ja

    Stimmen: 29 60,4%
  • Nein

    Stimmen: 19 39,6%

  • Umfrageteilnehmer
    48
  • Umfrage geschlossen .
Status
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@Omnivor - genau so ist es...

Ich möchte nicht für Fahrwerksqualitäten und Bremsleistungen zahlen, die ich nicht benötige. Ich denke, dann wäre ich bei Dacia auch an die falsche Marke geraten.
..die sind ausgelegt auf die entsprechenden Anforderungen und genau die sind festgelegt von KBA, auch für den 'Karpatenesel'...
 
... die sind ausgelegt auf die entsprechenden Anforderungen und genau die sind festgelegt von KBA, auch für den 'Karpatenesel'...
Mein Auto hat hinten Trommelbremsen. Sehr kostenfreundlich bezüglich Verschleiß und Inspektionen, hält vermutlich ein Autoleben lang und müssen nur alle 80.000 km kontrolliert werden. Ich vermute jetzt einfach mal, bei einem höheren Fahrzeuggewicht und einer höheren Maximalgeschwindigkeit hätten die nicht verbaut werden dürfen.
 
Mein Auto hat hinten Trommelbremsen. Sehr kostenfreundlich bezüglich Verschleiß und Inspektionen, hält vermutlich ein Autoleben lang und müssen nur alle 80.000 km kontrolliert werden. Ich vermute jetzt einfach mal, bei einem höheren Fahrzeuggewicht und einer höheren Maximalgeschwindigkeit hätten die nicht verbaut werden dürfen.

Kann ich Dir nicht sagen, aber kontaktiere deswegen mal das KBA, die können diese Frage sicherlich beantworten.

Frühere LkW hatten auch Trommelbremsen, höheres Gewicht, aber nicht die Geschwindigkeit.....
 
Mein Auto hat hinten Trommelbremsen. Sehr kostenfreundlich bezüglich Verschleiß und Inspektionen, hält vermutlich ein Autoleben lang und müssen nur alle 80.000 km kontrolliert werden. Ich vermute jetzt einfach mal, bei einem höheren Fahrzeuggewicht und einer höheren Maximalgeschwindigkeit hätten die nicht verbaut werden dürfen.
Mein Duster TCe 150 ist schwerer als dein Logan und hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h und hinten Trommelbremsen. Aussage widerlegt.
 
Off topic on
Das KBA hat mit der EU weiten Homologisierung eines rumänischen (bzw. französischen für die die Hersteller 3333 in den Papieren haben) Modells ohnehin Nichts zu tun, sondern die entsprechende Stelle im entsprechenden Land und zwar nach EU-Recht und nicht nach nationalem Recht.
Off topic off
 
Kann Renault/ Dacia gerne machen - wir kaufen ohnehin kein Fahrzig mehr bei denen (aus anderen Gründen). Aber jetzt haben wir sogar einen mehr...
Volvo/Polestar würde uns ebenfalls nicht ins Haus kommen.
Das einzige Fahrzeug das ich bisher hatte und nicht mindestens 200km/h schnell war, war der Dokker im Serientrimm. Selbst der Kleinwagen der Frau schafft 230... und schafft den Sandero mit 90 PS Benziner auf den selben Strecken (zu Arbeit/Einkaufen) um fast einen Liter zu unterbieten. Somit ist Dacia/ Renault für uns erledigt.

Aktuell freue ich mich an Corona, dann sind wenigstens die Autobahnen und Straßen frei, von Sonntagsfahrern - da kann man dann auch mal bei Tage Tempo 280 und mehr fahren.
Und ja, ich lehne jedwede Beschränkung durch Hersteller als auch Regierung oder sonstigen Regulierern kategorisch ab! Ich bezahle beim Hersteller für das Fahrzeug, also bestimme ich auch was gespielt wird, und wenn der Hersteller das nicht will, dann wird entweder das System ausgehebelt (Softwareeingriff) oder ein anderer Hersteller gewählt.
 
Richtig! Da war doch was, dann trage ich mal zur Aufklärung bei, falls es vergessen wurde.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen gilt als reine Empfehlung und verpflichtet Autofahrer nicht, sich an dieses Tempo zu halten. Das heißt im Klartext: Verkehrsteilnehmer sind berechtigt, die Richtgeschwindigkeit zu über- oder unterschreiten. Diese stellt kein Tempolimit dar.11.09.2020
Stimmt - aber nur im Strafrecht! Im Zivilrecht sieht das etwas anders aus. Hier gilt die Gefährdungshaftung. Wer eine Sache in Betrieb nimmt haftet für alle Schäden die daraus entstehen. Unabhängig von der Schuldfrage, und das ist das worauf sich die Versicherungen berufen. Kürzung der Schadensersatzansprüche, Verweigerung der Vollkasko, Kürzung Schadensfreiheitsrabatt usw. und das alles wegen grober Fahrlässigkeit. Also bei Unfall über 130 km/h unabhängig von der Schuldfrage - Mithaftung!!!

Was dem Grund der Geschwindigskeitsbegrenzung betrfft, nun die Sache ist ganz einfach: Geringere Geschwindigkeit = weniger Kraftstoffverbrauch = weniger CO² Ausstoss und damit günstigere Flottenwerte. Die Begrenzung auf 95 gr. CO²/km wird alle Hersteller dazu zwingen auch über Geschwindigkeitsreduzierungen nachzudenken. Zumal das das noch nicht das Ende der Begrenzung ist. Die Nichteinhaltung des Grenzwertes bedeutet Strafzahlungen und zwar für jedes einzelne Fahrzeug.​
 
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Das KBA hat mit der EU weiten Homologisierung eines rumänischen (bzw. französischen für die die Hersteller 3333 in den Papieren haben) Modells ohnehin Nichts zu tun, sondern die entsprechende Stelle im entsprechenden Land und zwar nach EU-Recht und nicht nach nationalem Recht.
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Danke - wer mag kann es bezüglich der Bremsen nachlesen:
Anhang 3 - BREMSPRÜFUNGEN UND WIRKUNG DER BREMSSYSTEME (ab Seite 27):
Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen

[ENDE TRANSFER]
 
Stimmt - aber nur im Strafrecht! Im Zivilrecht sieht das etwas anders aus. Hier gilt die Gefährdungshaftung. Wer eine Sache in Betrieb nimmt haftet für alle Schäden die daraus entstehen. Unabhängig von der Schuldfrage, und das ist das worauf sich die Versicherungen berufen. Kürzung der Schadensersatzansprüche, Verweigerung der Vollkasko, Kürzung Schadensfreiheitsrabatt usw. und das alles wegen grober Fahrlässigkeit. Also bei Unfall über 130 km/h unabhängig von der Schuldfrage - Mithaftung!!!
Dieser Punkt war mir zumindest nicht bekannt, ich habe eben deswegen etwas gegoogelt. Es gibt ein Urteil des einen Gerichtes, dann wieder ein Urteil, das gegenüber dem ersten Urteil etwas anderes urteilt. Also so ganz einfach und pauschal kann man nicht sagen, dass man das wohl nicht sagen, das man ab 130 km/h auf der AB automatisch eine Mitschuld bei einem Unfall hat. Es erhöht sich aber ab zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass man vor Gericht eine Mitschuld zu verantworten hat, wenn man bei Geschwindigkeiten über 130 km/h in einen Unfall verwickelt wird.

Was dem Grund der Geschwindigskeitsbegrenzung betrfft, nun die Sache ist ganz einfach: Geringere Geschwindigkeit = weniger Kraftstoffverbrauch = weniger CO² Ausstoss und damit günstigere Flottenwerte.
Daran dachte ich auch. Es gab dann aber einen Einwand, dass der Flottenverbrauch eines Herstellers nach WLTP gemessen wird, bei dem man keine so hohe Geschwindigkeiten erreicht. Das klingt nachvollziehbar. Unabhängig davon aber ist ein geringerer CO2 Ausstoss natürlich der Umwelt zuliebe wünschenswert.

Wir sind da alle keine Engel, mich eingeschlossen. Ich fahre jetzt einen Duster, also einen SUV. Die Aerodynamik ist zwar nicht ganz mit einer Schrankwand vergleichbar, aber natürlich höher als bei einem Kleinwagen. Dacia hat ziemlich viele Schrankwände im Programm, die Stepway Modelle werden gut verkauft. Der Trend lässt sich ja bei anderen Herstellern auch beobachten. Vor 20 Jahren hat keiner gedacht, dass SUV´s so einen Erfolg haben werden. Die 180 km/h Begrenzung trifft nunmal ja weniger die eher durchschnittlich motorisierten Dacia Fahrzeuge. Es gibt da auf dem Markt ja noch ganz andere Dickschiffe, für die eine Begrenzung auf 180 km/h eine echte Einschränkung wäre. Für Volvo Käufer ist es jedenfalls eine, Volvo ist in der oberen Mittelklasse oder Oberklasse zu Hause. Der typische Volvo Käufer ist aber wohl eher weniger ein Raser, das unterstelle ich jetzt einfach mal.

Ich persönlich finde es jedenfall unnötig, wenn ein 2 oder 2,5 Tonnen Monster über 200 km/h erreicht. Und Sportwagen braucht´s eigentlich nur für die Eisdiele oder Landstraße, nicht für die Autobahn. Und nur am Rande, ich fahre gerne schnell, ich bin kein Schleicher. Ich fuhr in den 90er Jahren einen Alfa Romeo 164 3,0 V6, der schaffte damals stolze 240 km/h. Ein klasse Motor, tolles Fahrzeug. Ich war zumindest manchmal der King der Autobahn. Aber es ist heute eine andere Zeit. Solche Autotypen sollten ins Museum wandern. Statt dessen aber war der Trend der letzten Jahrzehnte, dass immer mehr Autos sogar in der Mittelklasse solche Geschwindigkeiten erreichten.

Hersteller haben eine Gesamtverantwortung gegenüber der Allgemeinheit. Die Leute können nur das kaufen, was angeboten wird. Schön, dass es in den höheren Etagen von einem Autohersteller jetzt mal ein mutiger und vernünftiger Gedanke mit der 180 km/h Drosselung gefasst wird, viele Autokäufer sind nämlich alles andere als vernünftig. Denn was man hat nutzt man, was man nicht hat, kann man auch nicht nutzen.

(Und by the way, ich hoffe, ich habe jetzt nicht wieder falsch zitiert.)
 
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