Tk / vk
Moin,
tatsächlich gab es da eine Irritation mit der VK. Die telefonische Aussage seitens HUK war falsch in folgendem Punkt: <<wir versichern nicht das Kennzeichen, sondern das Kfz>>
Korrekt ist nun folgende Vorgehensweise: Versicherung anrufen und Code-Nr (oder wie auch immer das heisst) geben lassen für ein Überführungskennzeichen (Gültigkeit: 5 Tage) und dabei gleich angeben, dass man eine VK wünscht. Mit diesem Code zur Zulassungsstelle, Perso mitnehmen und Geld für die Kurzzulassung (15 €) und für das Prägen der Kennzeichen, dann werden die Kennzeichen von der Zulassungsstelle abgestempelt und man bekommt ein Blanko-Formular, in welches man selbst die entsprechenden Kfz-Daten eintragen muss.
Dann ab nach PL, dort das Kfz übernehmen, deutsche Kennzeichen dran und ab nach Hause. Was ich noch nicht endgültig klären konnte ist, ob die deutschen Überführungskennzeichen in PL Gültigkeit haben. Aber sicherheitshalber gibt's vom Händler ja noch die polnischen Export-Kennzeichen.
Zurück in D, wieder die Versicherung anrufen und erneut um einen Code bitten, diesmal zur endgültigen Anmeldung. Unser Landkreis (ist von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich) fordert dann folgendes: Kaufvertrag, CoC, Bescheinigung des Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, welches im Verkaufsland noch nie zugelassen war, und Vorführung des Kfz, um zu prüfen, dass das Kfz und die FIN lt. Papiere übereinstimmt. Dann wird eine Bescheinigung ausgestellt, um die MWSt zahlen zu können und der Brief ausgestellt. Die Zulassung erfolgt gleichzeitig wie üblich.
Für die Versicherung ist zur Berechnung der Prämie von HP / VK der Tag massgebend, an dem das Überführungskennzeichen Gültigkeit hat. Bei einem möglichen Schadensfall interessiert die Versicherung nicht der Schadensort, da das Kfz gültige deutsche Zulassung hat.
Manchmal ist es ein klein wenig kompliziert, aber es findet sich immer ein Weg *s*
Übrigens---hat bei Dir heute alles geklappt @Flor61?