Duster III defekt

Das ist Quatsch, daraus ergibt sich kein Anspruch auf ein Leihfahrzeug.
Das deckt durch einen Sachmangel direkt entstandene Sachschäden ab, aber kein Leihfahrzeug.
 
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Der Link ist zwar interessant aber mittlerweile in Teilen veraltet. Grundsätzlich wird eben der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung aufgezeigt. Garantie ist vertraglich geregelt. Im Rahmen der Garantie bekomme ich (oder auch eben nicht) einen Leihwagen gemäß vertraglicher Regelung. Z.B. max. 3 Tage.

Hier wird aber auf Gewährleistung/Sachmangelhaftung argumentiert. Im Rahmen derer ist der Schuldner erstmal nur zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Das beinhaltet keinen Leihwagen. Schadenersatz neben der Leistung (z.B. Nutzungsausfall) setzt ein Verschulden des Schuldners voraus (bin mir nicht sicher ob dieses einfach durch die Beweislastumkehr in Richtung Beweis durch Verkäufer geht) sowie einen tatsächlich nachzuweisenden Schaden. Ein grundsätzliches Recht auf einen Leihwagen kann man daraus nicht ableiten. Trifft den Verkäufer ein Verschulden am Mangel ist er auch zu Schadenersatz NEBEN der Leistung verpflichtet. Diesen Schaden (z.B. Nutzungsausfall) muss der Gläubiger (Käufer) geltend machen und nachweisen. Z.B. auch Mietwagenkosten um notwendige Fahrten durchzuführen. Eine grundsätzliche Argumentation bezüglich der Mobilität wie oben vorgebracht reicht eben nicht aus bzw. begründet keinen Schaden.
 
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Kurz noch: Hab nicht grundsätzlich mit Mobilität argumentiert, steht auch da, nur bei Notwendigkeit. Und Quatsch ist es auch nicht, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Aber das Recht klageweise durchsetzen bei einer Weigerungshaltung des AH wird unverhältnismäßig teuer erstmal, macht auch keinen Sinn. Man sollte immer freundlich versuchen, ins Gespräch zu gehen, und dann hat man mit den oben genannten Argumenten vielleicht eine bessere Ausgangslage und kann sich so mit dem AH einigen. Muss jeder für sich entscheiden.

Jetzt hoffen wir mal, dass MythDusters Auto schnell repariert ist.
 
@Mickey Mouse
Das steht doch alles in den Garantiebedingungen...
nenne mich paranoid, aber ich klicke nicht auf PDF Dateien "unbekannter Herkunft" (so wie das hier verlinkt ist, ist die Herkunft für mich nicht wirklich nachvollziehbar und per HTTPS "gesichert"!).

ich habe bei Dacia schon einige Zeit verbracht, um genau solche (z.B. Garantie) Informationen zu suchen und bin jämmerlich gescheitert.
bei einem EU Re-Import Händler kann ich z.B. auch die ((nur?) dort) 3 Jahre Standard Garantie auf 4 oder 5 Jahren (mit verschiedenen KM Einschränkungen) erweitern.
dazu hätte ich auch gerne mal "das Kleingedruckte" von Dacia direkt gesehen, ist auf deren Web-Seite aber (für mich!) absolut nicht zu finden.

ich habe mir inzwischen sogar eine "MyDacia ID" angelegt, in der Hoffnung hinter diesem "Datensammel-Trick" würden sie die relevanten Infos "verstecken", aber Pustekuchen, gibt immer noch keinen Download Bereich.

ps.: habe mich jetzt mal getraut in einer Sandbox die PDF Datei zu öffnen. Die gilt für den elektrischen Spring und hat mit dem Duster3 hier gar nichts zu tun :(
 
Oder eben auf Kulanz auch länger kostenfrei. Das ist aber dann eine freiwillige Leistung des Händlers. Beispiel Garantiedefekt, benötigtes Ersatzteil um die Kutsche zum laufen zu bringen kommt aber erst nach 4 Wochen etc. In dem Fall wäre ich dann echt "Dankbar" wenn ich die restlichen 25 Tage des Leihfahrzeugs selbst blechen darf..... ^^
 
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