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Der Ertrag im Winter ist gelinde gesagt ein Witz!
Eine möglichst lange Laufzeit mit Sonne von früh bis spät rechnet sich im normalen Fall immer mehr.
 

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Eine möglichst lange Laufzeit mit Sonne von früh bis spät rechnet sich im normalen Fall immer mehr.
Meinst du? ;)
Das ist ja unbestritten und logisch, dass es eigentlich nicht mehr erwähnt werden muss. :showa:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gleich kommt wieder ein Eidgenössischer Erguss in dem die Universität Zürich das genaue Gegenteil studiert hat und zwar in einem Alpental das nur ein paar Stunden Sonne am Tag abbekommt.
 
Wenn es um die Wirtschaftlichkeit ganz sicher.
Wer natürlich rein aus Nächstenliebe handelt, bitte es stehe dir frei.
Genauso steht es mir frei, die Sache wirtschaftlich zu betrachten
 
Wenn es um die Wirtschaftlichkeit ganz sicher.
Wer natürlich rein aus Nächstenliebe handelt, bitte es stehe dir frei.
Genauso steht es mir frei, die Sache wirtschaftlich zu betrachten

Was ist dein Problem?
Wirtschaftlich geht es um bestenfalls um Pfennigbeträge.

Ich zitiere mich mal selbst:

Na und?
  • Wenn das Balkon-Dingens die Grundlast (tagsüber) abdekt, werde ich zufrieden sein.
  • Wenn ich dann die Spitzenverbraucher (Wasch-, Spülmaschine) nur noch in der Mittagszeit benutze kommt noch ein kleines Sahnehäubchen dazu.
  • Wenn dann noch etwas übrigbleibt, verschenke ich es halt.
Ich bin noch kein Spießbürger, der die Reste seiner Kirsch-Ernte im Misthaufen untergräbt, damit der Nachbar sie nicht holt.
 
Ein geringerer Ertrag kann wirtschaftlich nie sinnvoller sein.
Ich denke die Betrachtung hakelt etwas weil Ertrag, im Fall BKW, nicht mit "Einkünften" (in Form vermiedenen Bezugs) gleichgesetzt werden kann.

Die Frage ist halt ob man, von den 30% mehr Ertrag übers Jahr, weniger als 5% direkt verbrauchen kann (vorausgesetzt die 5% im Winter können vollständig genutzt werden).

Wirtschaftlich geht es um bestenfalls um Pfennigbeträge.
Im besten Fall 15€/a eingesparter Bezug.
Wobei ich auch arge Zweifel hab das dieser Fall in der Praxis eintritt.

Am Balkon schon, da sollte man sich an die vertikale Montage halten. Dazu gibt es auch gute YT Videos vom Laudeley, der erklärt warum.
BKW an Geländern und Windlasten sind schon ohne 30° Winkel ein Thema. Bei der Auslegung wird auch einkalkuliert wie groß die Fläche/nicht-Fläche des Sichtschutzes ist. Wer sich Paneele anbaut sollte auf weitere Lasten, wie z.B. Blumenkästen, vielleicht verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein geringerer Ertrag kann wirtschaftlich nie sinnvoller sein.
Das ist unlogisch.
Wenn man im Sommer 30% weniger Strom produziert den man eh verschenken müsste, dafür aber im Winter 10% mehr Strom produzieren kann, den man dann auch selbst brauchen kann, so hat man finanziell gesehen einen höheren Ertrag, obwohl man übers Jahr gesehen weniger Strom produziert.
 
Beim Thema fehlender NA-Schutz ist der erste Reseller konkret geworden und tauscht alle Geräte der Modellreihe gegen andere (auf 600W gedrosselte 800er) aus:
RelaisGate: Anker tauscht 600-Watt-Wechselrichter aus
Anker schreibt dazu: "Wir haben kürzlich festgestellt, dass bei einigen Exemplaren des MI60-Wechselrichters (600 Watt) ein Bauteil nicht mit einer bestimmten Sicherheitsvorschrift für den deutschen Markt konform ist". Oder präziser formuliert, das nach VDE-AR-N 4105 vorgeschriebene NA-Schutz-Relais fehlt einigen Geräten. Der Hersteller ergänzt, "obwohl diese Produkte in allen anderen Märkten sicherheitskonform" seien, nehme er einen uneingeschränkten Austausch vor. Die Aussage widerspricht der VDE-Einschätzung, der zufolge das Relais auch in anderen Ländern Grundvoraussetzung sei.

Die erwähnte VDE-Einschätzung:
DeyeGate: VDE sieht Voraussetzungen für Betriebserlaubnis nicht mehr erfüllt
Der Verein sieht die Grundlagen für die Betriebserlaubnis als nicht mehr als gegeben an, wenn das verwendete Zertifikat nach VDE-AR-N 4105 ungültig ist.

Laut VDE ist davon auszugehen, "dass bei einer Bestätigung durch die BNetzA betroffene Erzeugereinheiten unverzüglich außer Betrieb gesetzt und zurückgerufen werden müssen".
der VDE weiter:
Deye gibt in seiner Stellungnahme an, dass lediglich Geräte, die in Deutschland und Österreich verkauft wurden, für ein kostenloses externes Relais qualifiziert seien. Das impliziert, dass das Problem lediglich Deutschland und Österreich betreffe. Das ist dem VDE zufolge nicht richtig: "Das Relais ist auch in anderen Ländern Grundvoraussetzung". Die Aufgabe des Kuppelschalters sei die Trennung der Erzeugereinheit oder Erzeugeranlage vom Stromnetz, nicht die "Abschaltung". Damit sei stets eine galvanisch isolierte Trennung gemeint, wodurch Halbleiter oder sogenannte "Solid State Relais" ausgeschlossen seien.
Auf die Leistung der Geräte und die verbauten Trafos wird auch Bezug genommen:
In den Diskussionen um die fehlenden Relais kamen Beiträge auf, dass das NA-Schutz-Relais nur für "große" Anlagen sinnvoll und zwingend seien, kleinere Anlagen würden das eher nicht benötigen. Auch hier hat der VDE einen ganz klaren Standpunkt: "Sicherheitsregeln sind nicht beliebig und müssen unabhängig von der Größe eines Erzeugers gelten. Es sollte zudem beachtet werden, dass kleine Erzeuger (generell Trafogeräte) in der Regel jetzt schon nur ein einziges Trennrelais anstelle von zwei haben. Auf das zweite Relais wurde hier bereits verzichtet, weil der integrierte Transformator eine galvanische Trennung sicherstellen kann".

Solch ein Trafo könne aber etwa durch einen Isolationsfehler die Trennwirkung verlieren. Daher sei die Einfehlersicherheit, bei der ein einzeln auftretender Fehler noch keine fatalen Folgen haben darf, bei kleinen wie bei großen Anlagen wichtig.

Was die Sache etwas kompliziert macht ist der Umstand der Deye im Formular für das geplante Nachrüstrelais andere Modelle benennt als die von Holger Laudeley monierten Geräte.
DeyeGate: Fehlendes Relais hat weitreichendere Folgen
In dem Antragsformular zur Zusendung der externen Relais-Box SUN-MI-RELAY-01 nennt Deye nur die Nachfolgegeräte SUN-M60G3-EU-Q0, SUN-M70G3-EU-Q0 und SUN-M80G3-EU-Q0 als betroffen.
In dem Artikel wird noch erwähnt:
So liegen uns bislang auch noch keine Berichte von konkret ergangenen Betriebsverboten vor. Laudeley zufolge planen die Netzbetreiber zudem keine Kontrollen und schätzen die Gefahr als gering ein.
 
Die Bundesnetzagentur hat Deye aufgefordert mit den Kunden in Kontakt zu treten. Es gibt eine entsprechende, offizielle Aufforderung von Deye:

Aktuelle Information zum Mikro-Wechselrichter DEYE SUN600G3-EU-230: Vorübergehende behördlich angeordnete Netztrennung
Bis zum Vorliegen dieses geforderten Zertifikats sollten die Wechselrichter nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorübergehend vom Netz genommen werden, worum wir unsere Kunden ausdrücklich bitten.

Etwas schwammiger formuliert als das was die BNA gestern über ihre Sprecher verlauten lies.
Und bislang nur für dieses eine Modell, es ist aber nicht zu erwarten das es dabei bleibt. Anstoß genauer hinzuschauen war ein 300er. Und auch größere Modelle sowie der Nachfolger scheinen, ausgehend von Äußerunges Deyes (!), betroffen zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immerhin empfehlen Deye und die BNA das, was ich schon lange geschrieben habe:

"Bis zum Vorliegen dieses geforderten Zertifikats sollten die Wechselrichter nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorübergehend vom Netz genommen werden, worum wir unsere Kunden ausdrücklich bitten."

Dafür braucht es allerdings keine solche Aufforderung sondern lediglich gesunden Menschenverstand und etwas technische Fachkenntnisse.
 
Und wie erreichst du die Menschen die weder über das eine noch das andere verfügen ?
 
Und wie erreichst du die Menschen die weder über das eine noch das andere verfügen ?

Die sollten auch keine Balkonanlage selbst montieren sondern das vom Fachgeschäft erledigen lassen. Dann werden sie von diesem gemäss Info von Deye resp. der BNA informiert, was zu tun ist.
 
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