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- Dacia Lodgy 1.5 dCi Twingo III Sce 75 Polo CL Steilheck
Schön wär's. Wir sprechen uns gerne in 5 Jahren wieder und ziehen dann Bilanz.Sprich: es wird mit Hochdruck gearbeitet, das Ergebnis kann man aber erst in fünf Jahren sehen.
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Schön wär's. Wir sprechen uns gerne in 5 Jahren wieder und ziehen dann Bilanz.Sprich: es wird mit Hochdruck gearbeitet, das Ergebnis kann man aber erst in fünf Jahren sehen.
Was soll das?außer bei @Oldy, den nerven solche Gedanken nur.
Diese persönlichen Anfeindungen sind völlig fehl am Platz und wenig zielführend.außer bei @Oldy, den nerven solche Gedanken nur.
Wofür?Gibt es fertige (bezahlbare) Bauteile, um
Ich bin von diesem Balkonkraftwerk überzeugt.Bisher habe ich noch nicht wirklich etwas überzeugendes gefunden.
Balkonanlage.Wofür?
Balkon- oder Dachanlage?
a) möglich, wenn der Wechselrichter das hergibt (App)a) nur xxx Watt einzuspeisen
b) gleichzeitig die nicht benötigte Energie in einen Akku umzuleiten
c) wenn keine Erzeugung von den PV-Modulen kommt, aus dem Akku in 230V Sinus umzuwandeln und nur mit xxx Watt einzuspeisen?
Das wird sich auch nicht so schnell ändern. Wenn ich um 07:00 Uhr auf der Arbeit bin und um 16:00 Uhr nach Hause fahre, dann verbrauche ich außer der Grundlast keinen Strom zuhause.
Das funktioniert nur mit geänderten Arbeitsmodellen. Aber ehrlicherweise habe ich auch keine Lust, nur von zuhause zu arbeiten. Der persönliche Austausch mit den Kollegen ist schon wichtig, auch die soziale Komponente. Was also tun?
Bei den Jusky-Sets waren (auch?) Wechselrichter von Deye dabei. Also genau die was man derzeit (noch) nicht in Betrieb nehmen darf weil der Hersteller den NA-Schutz unvollständig umgesetzt hat.Ich bin von diesem Balkonkraftwerk überzeugt.
Ja. Soweit ich das Überblicke hat jeder größere Wechselrichter die nötigen Eingänge um einen Rundsteuerempfänger anzubinden.Gibt es fertige (bezahlbare) Bauteile, um
a) nur xxx Watt einzuspeisen
Ja. Genau das ist die Aufgabe eines Hybrid-Wechselrichters.b) gleichzeitig die nicht benötigte Energie in einen Akku umzuleiten
Nein. Also, es wäre technisch möglich.c) wenn keine Erzeugung von den PV-Modulen kommt, aus dem Akku in 230V Sinus umzuwandeln und nur mit xxx Watt einzuspeisen?
Meine Waschmaschine könnte das bereits.Ohne Akku muss ich in der Tat mir Gedanken machen, Dinge wie Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine - irgendwie nach einer eventuellen eigenen Stromerzeugung zu takten.
Soweit ich das sehe ist die Vergütung für Regelenergie noch immer zu schlecht. Es rentiert sich für Betreiber nicht den Bezug anzupassen weil Ausfallzeiten nicht kompensiert werden.Unsere Aluminiumhütte (das ist so ziemlich der größte Stromverbraucher im Land) kann technisch gesehen variabel Strom beziehen. Die Verträge sahen aber vor, der Strompreis ist am niedrigsten, wenn kontinuierlich die gleiche Menge bezogen wird. Ich hoffe, dass das mittlerweile geändert wurde.
Das mag teilweise funktionieren. Ich belade also abends oder morgens meine Waschmaschine und laß die dann Mittags, wenn die Sonne hoch steht und Max Strom erzeugt wird starten. Wer entlädt die Maschine dann und packt die Wäsche in den Trockner? Bei uns gehen manchmal zwei bis drei Maschinen nacheinander durch. Leider belädt und entlädt keine APP die Maschine. Unsere Miele ist auch APP steuerbar, passt trotzdem nicht zu unserem derzeitigen Tagesrythmus. Vielleicht wird es besser, wenn meine Frau und ich in Rente sind und das letzte Kind endlich die Kurve gekratzt hat.Mit Smarthomes, Smartgrids und den entsprechenden Gerätschaften kann man den Verbrauch schon teilweise nach der Energieerzeugung ausrichten, ohne dass man zuhause im HomeOffice sein muss.
Bei unseren Hallen geben das die Dachlasten nicht her.Was mich eher wundert, ist der vergleichsweise geringe Anteil an PV auf Gewerbeimmobilien.
Eine Aufteilung klingt für mich nach Bürokratiemonster.Dazu dann die THG Quote für den AG
Das ist auch so ein Fall wo man meinen könnte es werden Hürden herbeigeredet.Wer entlädt die Maschine dann und packt die Wäsche in den Trockner?
"Beim heutigen Stand der Technik darf man sich auf die Funktionstüchtigkeit einer Waschmaschine verlassen (Oberlandesgericht Koblenz, 10 U 1124/99)." In dem Fall hatte sich eine Hausratsversicherung vom Richter kostenpflichtig erklären lassen, dass sie die Schadenregulierung nicht mit der Begründung verweigern darf, der Versicherungsnehmer hätte ihre Wohnung während des Waschgangs nicht verlassen dürfen.Vorallem kann ich, gemäß meiner Hausratversicherung, die Waschmaschine nicht dauerhaft unbeobachtet laufen lassen.
Die schlichte Tatsache, dass jede halbwegs aktuelle Maschine über eine solche Funktion verfügt, sollte den Schluss nahelegen, dass man sie auch nutzen darf.Genau das mache ich jedoch, wenn ich die Maschine tagsüber per Timer laufen lasse.