Pro und Contra Elektromobilität

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@derpfeffi

Nicht nur dort.

Bei Renault auch noch in diesem Jahr mit dem R5 und wohl ab dem nächsten Jahr auch bei VW mit dem ID2.

Renault macht jetzt ganz aktuell Werbung für die Einstiegsvariante des Clio für 15900 Euro.

Sie haben da schon eine kleinere Variante nachgeschoben, sicher auch weil der R5 mit angesagten 25000 Euro ein starker Konkurrent des Clio aus eigenem Hause sein dürfte.

Und etwas später ist ja noch eine Version des R5 angekündigt für Kunden die gar keine 400km Reichweite benötigen,mit etwas kleinerem Akku die dann bei 20000 Euro angepeilt ist.

Im Kleinwagen Bereich dürfte der aktuelle Clio V sehr wahrscheinlich die letzte Generation darstellen,der läuft noch einige Jahre parallel zum R5 und läuft dann irgendwann aus.

So sieht die Planung bei Volkswagen ja auch aus,den Polo noch einige Zeit in der jetzigen Generation parallel zum ID2 anzubieten und dann auslaufen zu lassen.
 
@Stefanvde

Du weißt doch, das ich im Gegensatz zu Dir, ein schreibfauler Hund bin und den Leuten gerne nur ein paar Brocken zuwerfe, damit diese ihr Gehirn einschalten (sollen / können / müssen / dürfen).
Letzteres klappt mal mehr, mal weniger gut. ;-)

Ja, endlich tut sich etwas im Kleinwagensegment - nur leider übersehen das einige hinter Ihrem Bier am Stammtisch ;-)
 
Liebe Leute, ihr vergesst ALLE, dass diejenigen, wie ich, die im "echten" öffentlichen Dienst (Nicht Stadtwerke etc. , sondern Landesbehörden, Ministrien, Gemeinden, Polizei etc.) arbeiten NIEMALS einfach so privat nutzbare E-Ladestationen am Arbeitsplatz sehen werden...Stichwort "Verbot geldwerter Vorteil", theoretisch ist uns nicht mal das Laden von Handies erlaubt sowie das Betreiben von eigene Kaffeautomaten auch nur geduldet (und muss regelmäßig technisch überprüft werden !)
Hinzu kommt, dass die bauliche Situation inkl. Grundstück infrastruktur vieler öffentlicher Gebäude den nachträglichen Bau von ladestationen FÜR PRIVATE NUTZUNG irgendwo nicht zuläßt und dafür auch in den aktuellen Landes Haushalten 0 Euro für vorgesehen sind. (Geld nur für DIEBSTFAHRZEUGE)

Naja, das mir dem Geldwertenvorteil gilt nicht nur für Behörden, sondern für alle Arbeitnehmer (egal in welcher Form man beschäftigt ist). Mir ging es aber nur um die Möglichkeit des Ladens, bezahlen will ich das schon selber. Ob natürlich die Behörde investieren will oder kann steht natürlich auf ein anderen Blatt Papier, aber das ist in der freien Wirtschaft nicht anders.

BTW: Das mit der eigenen Kaffeemaschine hat einen anderen Grund, da geht es mehr um den Brandschutz...
...eigendlich müsste jede Maschine jährlich geprüft werden und der Untergrund muss Feuerfest sein...
 
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NIEMALS einfach so privat nutzbare E-Ladestationen am Arbeitsplatz sehen werden...Stichwort "Verbot geldwerter Vorteil", theoretisch ist uns nicht mal das Laden von Handies erlaubt sowie das Betreiben von eigene Kaffeautomaten auch nur geduldet (und muss regelmäßig technisch überprüft werden !)
Sorry, das ist Quark. Geldwerter Vorteil wäre es wenn man das Laden kostenlos oder kostenreduziert zur Verfügung stellt. Als Gutverdienende im Öffentlichen Dienst braucht Ihr sowas zum Glück nicht ;). Das ihr sowas nicht am Arbeitsplatz habt liegt eher an fehlendem Engagement der Verantwortlichen und der ständigen Gegenwehr aller Beteiligten (Stichwort: Kampf gegen Windmühlen) - öffentlicher Dienst halt... :(.
Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz unterliegen immer der technischen Aufsicht durch den Arbeitgeber. Das ist nicht nur im öffentl. Dienst so...
 
Ich meine damit auch, dass private Fahrzeuge auch nicht kostenpflichtig geladen werden dürften, da der öffentliche Arbeitgeber NICHT als Dienstleister Kosten Stromkosten auf die öff. Arbeitnehmer umlegen darf.
Anders herum gesprochen: der öff Arbeitgeber darf keine Rechnung für "Dienstleistungen am Arbeitsplatz" an seine Angestellten ausstellen (oder vom Gehalt einziehen etc.)
Entweder es gibt Kaffee auf Behördenkosten (im Haushalt so aufgeführt, das gibt es hier in NDS aber meines Wissens nach gar nicht mehr) oder der Kaffeautomat muss selbst von den Arbeitnehmern bezahlt werden...und nur der Strom dafür ist "geduldet".

BtW:
Unser Behördengebäude ist GEMIETET (wie viele andere auch) , da müßte das mit den E Ladeplätzen eh der Besitzer machen, was er natürlich ohne saftige Mieterhöhung nicht tun würde.

In der Privatwirtschaft kenn jeder seinen Angestellten an Annehmlichkeiten geben, WAS ER WILL.
Wird sogar steuerlich absetztbar sein.
Somit lohnt es sich für private Arbeitgeber so Mitarbeitende zu generieren, die von auswärts mit PKW kommen und keinen Ladeplatz zu Hause haben (in der heutigen Zeit mit angeblich sooo vielen unbesetzten Stellen ggf. ein Argument pro spezifischen Arbeitgeber...)
 
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Ich meine damit auch, dass private Fahrzeuge auch nicht kostenpflichtig geladen werden dürften, da der öffentliche Arbeitgeber NICHT als Dienstleister Kosten Stromkosten auf die öff. Arbeitnehmer umlegen darf.
Soweit verstanden, OK. Aber auch das kann man ändern, wenn die Politik es will - da arbeiten die Mühlen wohl langsam ;-)

In der Privatwirtschaft kenn jeder seinen Angestellten an Annehmlichkeiten geben, WAS ER WILL.
Das muss ich dir widersprechen. Im Monat darf der Arbeitgeber nur bis zu 50 Euro Sachbezüge seinen Arbeitnehmer steuerfrei zukommen lassen. Auch privat genutzte Firmenfahrzeuge ist alles genau geregelt. Das wäre sonst ja auch ein Faß ohne Boden in dem alles verschwinden würde.

Natürlich kann der Arbeitgeber tricksen, aber das ist nicht legal....
 
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Das muss ich dir wieder sprechen. Im Monat darf der Arbeitgeber nur bis zu 50 Euro Sachbezüge seinen Arbeitnehmer steuerfrei zukommen lassen. Auch privat genutzte Firmenfahrzeuge ist alles genau geregelt. Das wäre sonst ja auch ein Faß ohne Boden in dem alles verschwinden würde.

Natürlich kann der Arbeitgeber tricksen, aber das ist nicht legal....

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alles erdenkliche zur Verfügung stellen. Vieles davon kann er auch als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Den geldwerten Vorteil muss der Arbeitnehmer aber eben versteuern - wo ist das Problem?
Auch eine Behörde kann sich dafür einsetzen dass ein E-Säulenanbieter ein paar Säulen auf dem Behördengelände betreibt und direkt mit den Mitarbeitern abrechnet. Wenn die von einer gesicherten Nutzung ausgehen können wären sie ja schön blöd wenn sie es nicht machen würden.
Es liegt am "WOLLEN" - und dann "MACHEN". Beides in Behörden nur schwach ausgeprägt... :(
 
Interessieren und kaufen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Zwei meiner Nachbarn und ich interessieren sich auch seit bald 5 Jahren für ein eAuto, gekauft hat noch keiner eines u.a. deswegen, weil die 7 andern Nachbarn den elektrischen Ausbau der Stellplätze mit ihrem Veto blockieren.
Im Link ist genau aufgeschlüsselt wie viel Prozent bereits eines besitzen und wie viele konkret eine Anschaffung in den nächsten 5 Jahren planen.
Wenn hier schon jemand eine Quelle postet und man da mal wieder (mit eigenen Erfahrungen - sind schließlich die besten Statistiken) dagegen schießen möchte um den deutschen Mieter als Strohmann aufrecht zu erhalten, dann könnte man sich wenigstens die Mühe machen den Link auch anzuklicken und zu lesen was dort steht.
 
  • Danke
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Im Monat darf der Arbeitgeber nur bis zu 50 Euro Sachbezüge seinen Arbeitnehmer steuerfrei zukommen lassen.
Das Thema hatten wir hier auch schon...

https://efahrer.chip.de/e-wissen/e-...ter-vorteil-oder-steuerfreies-geschenk_101402
Wenn Sie das private E-Auto in der Firma kostenlos laden dürfen, hat das einen finanziellen Nutzen. Geldwerte Vorteile für Arbeitnehmer, wie Essensgutscheine, Vergütungen für fossile Treibstoffe und sonstige Sachbezüge müssen Arbeitnehmer versteuern. Für geschenkten oder vergünstigten Strom für das private Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Autos gilt das nicht.

Zudem stellt sich mir die Frage wie es zu solchem Merkblättern kommen kann:
https://lbv.landbw.de/documents/201...2015.pdf/5962ebba-5b16-428a-ae28-6f69db1e6bc1
Erhält die bzw. der Landesbeschäftigte das „JobTicket BW“ jedoch gegenüber dem vergleichbaren Firmen- oder „Jedermann“-Ticket zusätzlich verbilligt (Rabatt), weil das Land seinen Beschäftigten einen zweckgebundenen Zuschuss zum „JobTicketBW“ gewährt, liegt insoweit ein Sachbezug vor, der ebenfalls nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei ist.
Sieht mir aus als könne man auch in Behörden geldwerte Vorteile annehmen und diese bleiben, unter Einhaltung den üblichen Grenzen, steuerfrei.

@gersi liegt demnach doppelt falsch.



Meines Wissens wurde auch in der Privatwirtschaft die Daumenschrauben angesetzt: Betreibt ein Dienstleister Kaffee- und andere Genussautomaten muss der Strom dafür demnächst gemessen und abgerechnet werden. Bisher lief sowas einfach nebenbei mit (für private Elektrogeräte gilt das nicht!).
 
Das Thema hatten wir hier auch schon...

https://efahrer.chip.de/e-wissen/e-...ter-vorteil-oder-steuerfreies-geschenk_101402


Zudem stellt sich mir die Frage wie es zu solchem Merkblättern kommen kann:
https://lbv.landbw.de/documents/201...2015.pdf/5962ebba-5b16-428a-ae28-6f69db1e6bc1

Sieht mir aus als könne man auch in Behörden geldwerte Vorteile annehmen und diese bleiben, unter Einhaltung den üblichen Grenzen, steuerfrei.

@gersi liegt demnach doppelt falsch.



Meines Wissens wurde auch in der Privatwirtschaft die Daumenschrauben angesetzt: Betreibt ein Dienstleister Kaffee- und andere Genussautomaten muss der Strom dafür demnächst gemessen und abgerechnet werden. Bisher lief sowas einfach nebenbei mit (für private Elektrogeräte gilt das nicht!).
Völlig richtig. Ich bin im öffentlichen Dienst und bei uns wurde letztens rechtlich abgeklärt, dass Ladeschränke für E-Bike Akkus aufgestellt werden.
 
@JAU

Bei uns in der Firma hat man es über den Anbieter Charge Point realisiert.

In den Parkhäusern hat der die Infrastruktur installiert, die Parkhäuser liegen außerhalb des geschlossenen Werksgeländes und sind prinzipiell auch öffentlich nutzbar,das war der Deal mit der Stadt,die stellte das Gelände zur Verfügung und der Konzern errichtete die Parkhäuser unter der Bedingung das auch direkte Anwohner mit dort parken können.

An den Ladeplätzen darf man wie allgemein üblich während der Ladezeit stehen,um das mit dem Schichtbetrieb kompatibel zu machen gibt es von der Firma eine spezielle App für die Ladestationen, diese identifiziert einen als Mitarbeiter, dadurch hat man einen recht günstigen Tarif beim Laden und darf während seiner Schichtzeit dort stehen bleiben sofern man geladen hat.

Blockiergebühren fallen erst an wenn man nach Schichtende nicht innerhalb 30 Minuten dort wegfährt.

Abrechnen erfolgt direkt über Charge Point als Dienstleister. ;)
 
Genau das können sie seit der Gesetzesänderung letztes Jahr nicht mehr. Aber das wisst ihr ja sicher, der Grund ist also welcher?
Ach sorry, du bist ja in der Schweiz, da ticken die Uhren ja anders...
Noch ticken sie zumindest hier, leider anders. Ich hoffe, dass sich hier die Schweiz Deutschland als Vorbild nimmt und das Recht auf laden bald umsetzt.
 
Auch eine Behörde kann sich dafür einsetzen dass ein E-Säulenanbieter ein paar Säulen auf dem Behördengelände betreibt und direkt mit den Mitarbeitern abrechnet.

Das kannst du ja mal versuchen jemandem zu erzählen, der in Behörden/Liegenschaften des Bundes ein BEV besitzt; So mein Kumpel beim Bundesforst:

Kritik von Kommunen und Energiewirtschaft: Bund stellt keine Flächen für Ladesäulen bereit

Überhaupt keine Chance. Das komplette Objekt gehört der BImA, die Behörde selbst ist dort nur der Mieter.
 
Das kannst du ja mal versuchen jemandem zu erzählen, der in Behörden/Liegenschaften des Bundes ein BEV besitzt; So mein Kumpel beim Bundesforst:

Kritik von Kommunen und Energiewirtschaft: Bund stellt keine Flächen für Ladesäulen bereit

Überhaupt keine Chance. Das komplette Objekt gehört der BImA, die Behörde selbst ist dort nur der Mieter.
ich habe gesagt das Bundesbehörden das machen können - sie aber offensichtlich nicht wirklich wollen - und am machen scheiterts dann sowieso.

PS: und auch wenn man nur Mieter ist - dann kann man ja mal mit dem Vermieter reden. Und wenn man ein guter Mieter ist, dann hat der Vermieter oft auch Interesse den Mieter möglichst lange zu binden.
 
ich habe gesagt das Bundesbehörden das machen können
Und das stimmt nicht. Für Behörden des Bundes gibt es überhaupt keine Möglichkeit für eigeninitiatives Handeln, sondern nur eine globale Fahrkarte, die aus einem anderen Hause stammt: Das ganze ist in der Maßnahme Nr. 32 des Masterplan II geregelt :

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...adeinfrastruktur-2.pdf?__blob=publicationFile

Das ist eines von unzähligen Beispielen, wo die hierzulande heißgeliebte Überbürokratisierung der Modernisierung und somit auch der E-Mobilität schlichtweg nur im Wege steht.
 
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