springo
Mitglied Bronze
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Tut mir leid, da musst Du mir mal helfen. Ich habe jetzt wirklich keine Lust mal eben 42 Seiten in Beamtendeutsch zu lesen. Ich habe den Punkt 3.2 überflogen und zusätzlich noch die Einleitung. Soweit so gut - das ist der Masterplan wie die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland fördern und steuern will.Und das stimmt nicht. Für Behörden des Bundes gibt es überhaupt keine Möglichkeit für eigeninitiatives Handeln, sondern nur eine globale Fahrkarte, die aus einem anderen Hause stammt: Das ganze ist in der Maßnahme Nr. 32 des Masterplan II geregelt :
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...adeinfrastruktur-2.pdf?__blob=publicationFile
Das ist eines von unzähligen Beispielen, wo die hierzulande heißgeliebte Überbürokratisierung der Modernisierung und somit auch der E-Mobilität schlichtweg nur im Wege steht.
Und wo steht nun genau, dass ein Standort einer Bundesbehörde sich nicht darum kümmern darf, dass die eigenen Mitarbeiter eine Möglichkeit bekommen ihre E-Autos zu laden?