Zum Thema was darfst Du fahren:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Quelle:
BMDV - Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Zum Thema 100 km/h und Anhänger:
1) Allgemeines
Generell gilt nach §18 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gespanne aus Kraftfahrzeug und Anhänger Tempo 80 km/h.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen aber Gespanne laut der
9. Ausnahmeverordnung zur StVO
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- auf Autobahnen
-
- und auf Kraftfahrstraßen
Tempo 100 km/h fahren.
ACHTUNG: Diese Regelung gilt also nicht auf Landstraßen, hier gilt nach wie vor Tempo 80 km/h
2) Allgemeine Voraussetzungen Zugfahrzeug
Das Zugfahrzeug muß beschrieben sein als:
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- PKW
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- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
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- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
Das Zugfahrzeug muß mit einem automatischen Blockierverhinderer (zB. ABS bzw. ABV) ausgestattet sein.
3) Allgemeine Voraussetzungen Anhänger
Der Anhänger muß:
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- Generell für eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h geeignet sein
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- tatsächlich so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, wobei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
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- Die Anhänger-Bereifung darf nicht älter als 6 Jahre sein !
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- Die Bereifung muß mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4) Masseverhältniss
Die Zulässige Gesamtmasse des Anhänger darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges multipiziert mit einem Faktor X
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X
Für den Faktor X gibt es dabei verschieden Möglichkeiten:
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,3
bei Anhänger ohne Bremse und bei Anhänger mit Bremse ohne Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,1
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,2
bei Anhänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlingerkupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger
wobei erfüllt sein muß:
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug
• Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Zul. Anhängelast gebremst Zugfahrzeug
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 0,8
bei Wohnanhänger mit Radstoßdämpfer
Zul. Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug x Faktor 1,0
bei Wohnahänger mit Bremse und Radstoßdämpfer
und mindestens eine der beiden Voraussetzungen:
• Anhänger mit Antischlinger-Kupplung
• Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem für Anhänger
5) Eintragung im Fahrzeugschein und 100 km/h Plakette
A) Neufahrzeug Erstzulassung:
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- Bei der Anmeldung des Anhänger auf der Zulassungsbehörde wird die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung in den Fahrzeugschein des Anhängers eingetragen
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- Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Herstellers über die 100 km/h Fahigkeit nach der 9. Ausnahmeverordnung.
Dafür gibt es 3 alternative Möglichkeiten, von denen eine erfüllt sein muß:
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- Bescheingung des Herstellers in der COC
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- Bescheinigung des Herstellers in einem extra Dokument
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- Bescheinigung des Herstellers verschlüsselt in der EG-Typgenehmigung (dies ist nicht sofort ersichtlich, fragen Sie hier den Händler oder Hersteller)

Nachträgliche Änderung des Anhängers:
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- Hier ist zwingend ein Gutachten durch eine Technische Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA, usw.) erforderlich !
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- In dem Fahrzeugschein des Anhängers wird auf der Zulassungsbehörde die 100 km/h Fahigkeit des Anhängers nach der 9. Ausnahmeverordnung eingetragen, bzw. ein neuer Fahrzegschein erstellt.
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- Sie erhalten die 100 km/h Plakette. ACHTUNG: Nur die mit einem Dienstsiegel der Behörde ausgestattete Plakette ist gültig !
C) Anbringung der 100 km/h Plakette:
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- Die 100km/h Plakette muß deutlich sichtbar an der Rückseite des Anhängers angebracht werden.
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- Erst jetzt können sie die 100 km/h nutzen !
Wichtiger Hinweis
Natürlich kann auch ein 100 km/h Anhänger an verschiedenen Zugfahrzeugen mit 100 km/h gefahren werden, solange die Kombination die Voraussetzungen erfüllt. Dafür ist der Fahrzeugführer verantwortlich !
Ist die Kombination nicht 100 km/h geeignet, darf man den 100 km/h Anhänger natürlich trotzdem fahren, aber eben nur mit 80 km/h.
Beispiele
Beispiel 1
Zugfahrzeug:
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- Anhängelast gebremst: 1600 kg
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- Leermasse: 1380 kg
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- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
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- ungebremst / gebremst: gebremst
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- Radstoßdämpfer ? ja
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- Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
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- Wohnanhänger ? nein
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- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
-
- Faktor X: 1,1
-
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1380 kg x 1,1 = 1518 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 2
Zugfahrzeug:
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- Anhängelast ungebremst: 650 kg
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- Leermasse: 1750 kg
-
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
-
- ungebremst / gebremst: ungebremst
-
- Radstoßdämpfer ? nein
-
- Zul. Gesamtmasse: 750 kg
-
- Wohnanhänger ? nein
-
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
-
- Faktor X: 0,3
-
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1750 kg x 0,3 = 525 kg ► nicht ok
Ergebnis:
Die Leermasse des Zugfahrzeuges reicht nicht aus.
Der Anhänger muß auf 525 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter
Anhänger-Begriffe)
Beispiel 3
Zugfahrzeug:
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- Anhängelast gebremst: 2500 kg
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- Leermasse: 2150 kg
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- Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
-
- ungebremst / gebremst: gebremst
-
- Radstoßdämpfer ? ja
-
- Zul. Gesamtmasse: 2500 kg
-
- Wohnanhänger ? nein
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- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
-
- Faktor X: 1,2
-
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
2150 kg x 1,2 = 2580 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 4
Zugfahrzeug:
-
- Anhängelast gebremst: 2000 kg
-
- Leermasse: 1850 kg
-
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
-
- ungebremst / gebremst: gebremst
-
- Radstoßdämpfer ? ja
-
- Zul. Gesamtmasse: 1800 kg
-
- Wohnanhänger ? ja
-
- Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
-
- Faktor X: 1,0
-
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1800 kg x 1,0 = 1800 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet
Beispiel 5
Zugfahrzeug:
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- Anhängelast gebremst: 1300 kg
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- Leermasse: 1380 kg
-
- Fahrd. Stab. System ? nein
Anhänger:
-
- ungebremst / gebremst: gebremst
-
- Radstoßdämpfer ? ja
-
- Zul. Gesamtmasse: 1500 kg
-
- Wohnanhänger ? nein
-
- Antischlinger-Kupplung ? nein
Berechnung:
-
- Faktor X: 1,1
-
- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1380 kg x 1,1 = 1580 kg ► ok
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ABER Zul. Gesamtmasse Anhänger > Anhängelast Zugfahrzeug ► nicht ok
Ergebnis:
Kombination ist nicht für 100 km/h geeignet.
Der Anhänger muß auf 1300 kg abgelastet werden.
(Ablastung siehe unter
Anhänger-Begriffe)
Beispiel 6
Zugfahrzeug:
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- Anhängelast gebremst: 2000 kg
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- Leermasse: 1750 kg
-
- Fahrd. Stab. System ? ja
Anhänger:
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- ungebremst / gebremst: gebremst
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- Radstoßdämpfer ? ja
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- Zul. Gesamtmasse: 2000 kg
-
- Wohnanhänger ? nein
-
- Antischlinger-Kupplung ? ja
Berechnung:
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- Faktor X: 1,2
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- Leermasse Zugfahrzeug x Faktor X größer oder gleich Zul. Gesamtgewicht Anhänger ?
1750 kg x 1,2 = 2100 kg ► ok
Ergebnis:
Kombination ist für 100 km/h geeignet.
Quelle:
100 km/h Regelung