Spring-Terry
Mitglied Silber
- Fahrzeug
- Dacia Spring
- Baujahr
- 2022
Der Dacia Spring lädt nur einphasig, der Renault ZOE dreiphasig. Beide Fahrzeuge werden zu unterschiedlichen Zeiten an ein und derselben 22 kW Wallbox (abgesichert mit 3 x 32 A) geladen.
Als Nicht-Elektriker wollte ich wissen, ob ich mit Konsequenzen zu rechnen habe, wenn ich einen Dacia Spring an meiner 22 kW Wallbox lade (6,4/6,6 kW).
Gestern Abend habe ich mit einem Schulfreund telefoniert, der als Rechtsanwalt tätig ist.
Ergebnis: Mir kann nichts passieren, wenn die Wallbox vom zuständigen Netzbetreiber genehmigt wurde und die Installation von einem zugelassenen Meister-Elektrofachbetrieb durchgeführt wurde und die angeschlossenen Fahrzeuge eine deutsche Typgenehmigung haben. Ich muss noch nicht einmal wissen auf wieviel Phasen das Fahrzeug lädt.
Ein Fehlverhalten in Bezug auf ein Gesetz oder eine Verordnung meinerseits muß letztendlich vor Gericht bewiesen werden. Ein Bußgeldbescheid darf nur von einer Verwaltungsbehörde erstellt werden und auch hier bedarf es des Beweises. Solange es keinen vollstreckbaren Titel gibt, darf ich den Dacia Spring an meiner 22 kW Wallbox mit 6,4 bzw. 6,6 kW laden.
Soviel zur juristischen Perspektive.
Die ganze Diskussion um die (Schieflast-) Ladeprobleme der Elektromobilität wäre nicht notwendig wenn der Gesetzgeber seinerzeit dreiphasige OBC in BEVs vorgeschrieben hätte.
Als Nicht-Elektriker wollte ich wissen, ob ich mit Konsequenzen zu rechnen habe, wenn ich einen Dacia Spring an meiner 22 kW Wallbox lade (6,4/6,6 kW).
Gestern Abend habe ich mit einem Schulfreund telefoniert, der als Rechtsanwalt tätig ist.
Ergebnis: Mir kann nichts passieren, wenn die Wallbox vom zuständigen Netzbetreiber genehmigt wurde und die Installation von einem zugelassenen Meister-Elektrofachbetrieb durchgeführt wurde und die angeschlossenen Fahrzeuge eine deutsche Typgenehmigung haben. Ich muss noch nicht einmal wissen auf wieviel Phasen das Fahrzeug lädt.
Ein Fehlverhalten in Bezug auf ein Gesetz oder eine Verordnung meinerseits muß letztendlich vor Gericht bewiesen werden. Ein Bußgeldbescheid darf nur von einer Verwaltungsbehörde erstellt werden und auch hier bedarf es des Beweises. Solange es keinen vollstreckbaren Titel gibt, darf ich den Dacia Spring an meiner 22 kW Wallbox mit 6,4 bzw. 6,6 kW laden.
Soviel zur juristischen Perspektive.
Die ganze Diskussion um die (Schieflast-) Ladeprobleme der Elektromobilität wäre nicht notwendig wenn der Gesetzgeber seinerzeit dreiphasige OBC in BEVs vorgeschrieben hätte.