EU-Import: Was muss man beachten?

Würde gerne die Versicherung wechseln, aber dann verliere ich den Schadenfreiheitsrabatt, den ich nur wegen Rabattschutz habe. Meine Ex hatte vor drei Jahren einen Spiegel abgefahren. Sehr ärgerlich.
 
Würde gerne die Versicherung wechseln, aber dann verliere ich den Schadenfreiheitsrabatt, den ich nur wegen Rabattschutz habe. Meine Ex hatte vor drei Jahren einen Spiegel abgefahren. Sehr ärgerlich.
Du solltest dich mal bei den einschlägigen Versicherungen informieren. Vor allem bei der HUK.
Wenn es wirklich nur-der Spiegel war und du bei der neuen Versicherung auch den Rabattschutz buchst, solltest du mit deiner alten SF-Klasse eingestuft werden . Man muss nur mit den Leuten persönlich (Aug in Aug) reden.
 
Würde gerne die Versicherung wechseln, aber dann verliere ich den Schadenfreiheitsrabatt, den ich nur wegen Rabattschutz habe. Meine Ex hatte vor drei Jahren einen Spiegel abgefahren. Sehr ärgerlich.
Versicherungswechsel währe bei Kündigung bis 31.10. noch zum 01.01. möglich gewesen oder bei Neuzulassung. Ich kenne aber keine Versicherung, die die SF nicht vom Vorvertrag (egal von welcher Versicherung) übernommen hätte/hat. :think:
 
Versicherungswechsel währe bei Kündigung bis 31.10. noch zum 01.01. möglich gewesen oder bei Neuzulassung. Ich kenne aber keine Versicherung, die die SF nicht vom Vorvertrag übernommen hätte/hat. :think:
Er hat aber die günstige SF-Einstufung nur noch, weil er einen Rabattschutz hat. Die Versicherungen melden i.d.R. aber die SF-Einstufung ohne Rabattschutz weiter.
 
Er hat aber die günstige SF-Einstufung nur noch, weil er einen Rabattschutz hat. Die Versicherungen melden i.d.R. aber die SF-Einstufung ohne Rabattschutz weiter.
die neue SF-Einstufung kann sich bei einer anderen Versicherung dennoch rechnen. Bei meiner Versicherung (Debeka), und da gibt es sicher auch Andere, kann ich mich bis Jahresende entscheiden ob ich so einen Schaden wie den Außenspiegel nicht lieber selbst begleiche. da gibt es dann auch keine Rückstufung.
 
Er hat aber die günstige SF-Einstufung nur noch, weil er einen Rabattschutz hat. Die Versicherungen melden i.d.R. aber die SF-Einstufung ohne Rabattschutz weiter.

Wenn die Versicherung gemein ist und nach einem Schadensfall direkt kündigt, hat man dann mit dem Rabattschutz nichts gewonnen?
 
So sieht das übrigens aus, wenn man seinen Dacia bei MyRenault mit der FIN angemeldet hat. Dann muss man sich auch nicht mehr diese seltsamen Diskussionen zur Garantie und zu den Wartungen antun.;)
 

Anhänge

  • Bildschirmfoto 2018-11-03 um 14.32.47.png
    Bildschirmfoto 2018-11-03 um 14.32.47.png
    40,8 KB · Aufrufe: 55
Versicherungswechsel währe bei Kündigung bis 31.10. noch zum 01.01. möglich gewesen oder bei Neuzulassung. Ich kenne aber keine Versicherung, die die SF nicht vom Vorvertrag (egal von welcher Versicherung) übernommen hätte/hat. :think:
Nein, die Kündigung kann bis zum 30.11 erfolgen. Gruß Daniel
 
Bei mir war es nur der Außenspiegel. Den habe ich selber getauscht. Die Gegenseite hat sich ein Gefälligkeitsgutachten besorgt als wäre ihr Wagen ein Totalschaden. War ziemlich teuer. Selbst zahlen keine Option.

Vor einiger Zeit haben manche Gesellschaften bei Abschluss von rabattschutz auch den besseren Schadensfreiheitsrabatt übernommen, mittlerweile aber nicht mehr. Keine Chance.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.827
Beiträge
1.056.405
Mitglieder
73.495
Neuestes Mitglied
new_mud
Zurück