Moin,
Was findest denn an dem Artikel aus
Autogas Nachrichten so witzig @LPG-HB?
Anfang der Woche war ich bei meinem Freundlichen, um mir für 2,35 ne neue Abdeckung für ein Scheibenwischerarmgelenk zu holen. Das alte war irgendwie abhanden gekommen. Der Freundliche hatte gerade den DEKRA-Prüfer auf dem Hof. Der Prüfer legte gerade einen MCV still, der in PL mit LPG ausgerüstet worden ist.
Folgendes bekam ich zu hören und zu sehen:
Der MCV war 3 Jahre alt und wurde vor 2 Jahren in PL mit LPG ausgerüstet. Der Gastank wurde mit Kabelbindern auf der Ladefläche befestigt. Die Gasleitung wurde mit Schlauchschellen am Auspuff befestigt. Leider hatte ich keinen Fotoapparat zur Hand.
Prüfer: SO geht das garnicht, das ist im höchsten Masse gefährlich.
Kunde: Aber die Anlage wurde doch eingetragen.
Prüfer: ja, in PL mag das gehen, entspricht aber nicht deutschen Vorschriften.
Kunde (dicht vor der endgültigren Verzweiflung): aber das wurde doch von einer deutschen Sachverständigen-Zentrale eingetragen!!!
Prüfer: die können doch eintragen, was sie wollen. Mich interessiert nur die StZVO und die EU-Richtlinien.
Kunde: (völlig am Ende): aber PL ist doch in der EU!!!
Prüfer: in PL können Sie mit Ihrer Anlage fahren, solange Sie wollen, und ein in PL zugelassenes KFz darf das in D auch. Aber IHR KFz unterliegt den deutschen Zulassungsbestimmungen. Und darum lege ich Ihr Auto still.