Turbolader rasselt!

sehe ich auch so, bin aber auf Erleuchtung vorbereitet :D
 
müsste der Verkäufer expliziet einen Fehler anerkennen, das macht er aber in den seltensten Fällen,
das braucht nicht explizit erfolgen, das macht er imho allein schon durch die Annahme der Garantiereparatur. Anderenfalls würde der Kunde mit einer Abrechnung der Leistung bedrängt werden müssen.
Aber in beiden Fällen muss er, wie du richtig ausführst, 12 Monate auf Arbeitsleistung und 24 Monate auf Teile Gewährleistung erbringen. Und Camel schrieb wohl 6 Monate, weil der Kunde in der Praxis danach eh derjenige in der ungünstigen Position ist. Ob auf deren Belegen sechs Monate stand oder nicht tut doch hier nix zur Sache.
Und ja, wir brauchen das nicht weiter diskutieren, wie es wirklich läuft erfährt man im Worst Case vor Gericht.
 
Nein, das macht er damit eben genau nicht, siehe dazu die Rechtssprechung!
Bitte lies dazu sicher hunderte Stellungnahmen von Anwälte, welche alle im Netz zu finden sind!
aha..
da finde ich aber durchaus andere Aussagen, zum Beispiel
Gewährleistung nach Reparaturen (https://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-nach-Reparaturen--f3134.html)

Wie du selber vorher schon schriebst - ob wir uns hier seitenweise Zitate um die Ohren hauen oder in Hamburg rauscht die Linde: der einzelne Fall wird im Zweifel immer noch vor Gericht entschieden, von daher können wir das hier gerne beenden.
 
Nunja


was für eine Antwort eines Scheidungsanwaltes.
tja, wenn einem die Antwort nicht gefällt ist halt der Autor nicht kompetent genug ;)

Ich denke grundsätzliche Vertragsfragen und die Auslegung des BGB darf man jedem Anwalt zutrauen. Schließlich bist DU nun gar kein Anwalt und hast trotzdem oft hier Antworten parat.
Und auch wenn die Bude, in der er arbeitet auf Scheidungsrecht spezialisiert ist, was weißt du denn was der vorher schon gemacht hat und worauf der noch geeicht ist? Genau wie ich, nämlich nix...

Am Ende macht auch ein Anwalt nichts anderes als Googeln, nur auf etwas anderem Niveau und mit Zugang zu anderen Quellen. Aber ich wollte das hier schon längst beendet haben - das war also mein letzter Beitrag zum Thema Gewährleistung auf Garantiereparatur.
 
Nunja




Und überall steht letztlich das Gleiche:

Der Verkäufer übernimmt die Kosten im Rahmen von Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ist somit aus dem Schneider!
Wer das umgehen möchte, muß halt selbst handeln und den Verkäufer zu entsprechend schriftlichen Aussagen drängen.

Selbstverständlich bleibt der Klageweg, bzw. vorab die Schlichtung als Recht für den Verbraucher offen, Ausgang jedoch leider Ungewiss ...
Zu dem anderen Kram will ich mich mangels Kenntnis nicht äußern,- aber der Satz
"Der Verkäufer übernimmt die Kosten im Rahmen von Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - hat mich auch schon öfter tangiert.
War mir letztlich egal,- ob er das rechtlich,- (Ohne Grauzone und/oder vereinzelten Urteilen würde niemand auch nur einen Cent zahlen) von ihm anerkannt wird oder nicht,- Hauptsache ich bleibe nicht auf den Kosten sitzen ....
Der Ton macht die Musik,- und wenn man sich bei Reklamtionsschreiben jedweder Art vorher im Netz zu bestehenden Urteilen schlau gemacht hat - und die auch aufführt - freundlich bestimmt,- kann man diesen Satz zur gütlichen Einigung im Einzelfall öfter lesen !

Glück Auf
Nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, bei 80.000 km Laufleistung trat ein sehr lautes Rasseln bei 2.500 bis 3000 Umdrehungen auf.
Mich würde interessieren, ob das Turborasseln vielleicht doch zum Steuerketteschlagen mutiert ist. Ob uns der TE noch aufklären wird? Bislang glänzt er ja mit Abwesenheit.
 
Nein, nicht umsonst schreibe ich, wenn es denn meiner Meinung nach nötig ist, sich an einen Fachanwalt zu wenden, denn es ist in vielen Bereichen enorm wichtig auf einen spezialisierten Anwalt für das Prblem zu treffen.
Na ja, Logi glaubt vielleicht, in seiner friesisch geprägten Einfachheit, daß ein Familienrechtsanwalt auch im Vertragsrecht ausreichend firm ist; dem ist mitunter nicht so...
 
Na ja, Logi glaubt vielleicht, in seiner friesisch geprägten Einfachheit, daß ein Familienrechtsanwalt auch im Vertragsrecht ausreichend firm ist; dem ist mitunter nicht so...
Was willst du denn jetzt von mir? Gehts dir noch gut, oder warum pisst du mich an? Ich glaube wer einfacher geprägt ist und wer nicht muss sich erst noch herausstellen. Bis dahin einfach mal unqualifizierte Sprüche bleiben lassen...
BTW ich bin Hanseat und kein Ostfriese, ein Beleg für deine einfach gestrickte Denkweise
 
  • Danke
Reaktionen: DMC
Verstehe nicht ganz das Problem. Für mich ist es absolut logisch, dass eine z.B. 3 jährigen Werksgarantie unabhängig von der eventuell geleisteten Reparatur nach genau drei Jahren endet. Aus einem ganz einfachen Grund: Ich zahle im Falle einer Reparatur diese gar nicht. Warum sollte ich dann den Anspruch auf eine erneute Garantie bzw. Garantieverlängerung haben?
Und da ich nichts erwerbe, sondern nur der Verkäufer seiner Pflicht nachkommt erhalte ich auch keine "neuen" Ansprüche... vollkommen logisch.
 
na ja, reparaturen sollten aber schon sachgemäß ausgeführt werden.
das auto fällt ja auch nicht nach drei jahren und 100.000km auseinander.
 
Das Auto ist über 40000 km mit dem Motor bzw. Turbo gefahren. An einen fehlerhaften Einbau glaube ich da nicht...

warum, weil der erste motor schon nach 38.000km platt war?

dann wurde die ursache nicht beseitigt, sondern nur die symptome behandelt.
 
was genau alles der motorwechsel beinhaltet hat, wissen wir aber nicht.

war es ein kompletter motor mit allen anbauteilen, oder ohne anbauteile?
 
Turbo im Zubehör ist allemal günstiger, die 5 Stunden Arbeit dafür werden bleiben.
Hier kann man ggf. 300-500 Euro am Turbo sparen, eine freie Werkstatt mit Renault-Erfahrung nimmt satt 110 vielleicht nur 70 Euro,- nochmal 200 Euro gespart.

ABER:
wenn der Turbo wirklich durch ist, dann könnten die Bröckchen bereits im Ladeluftkühler stecken.
Ob der gescheit gereinigt werden kann weiß ich nicht.
Falls nicht, dann lösen sich die Teilchen irgendwann vielleicht.

Eventuell ist die Zulaufleitung für Schmieröl zum Turbo teilweise verstopft.
Das passiert schon mal.
So ein Turbo wird recht heiß. "Falsch" abgestellt kann es passieren, daß das Öl, das noch in der Leitung steckt, innerhalb der Leitung verkokt.
Dadurch bildet sich mit der Zeit eine Schicht aus, die zum einen den Durchfluß vermindert, was im Extremfall zu einer Mangelversorgung Öl am Turbo führen kann.
Viel schlimmer aber noch:
Wenn beim Motortausch nur der Motor, nicht aber der Turbo neu war, dann ist an der Ölleitung herumgeshraubt worden.
Dabei werden die Dinger schon mal minimalst verbogen.
Dabei platz die Ölkohleschicht auf und wird an die Lagerstelle des Turbos transportiert und beginnt dort ihr zerstörerisches Werk.

Beim VW TDI weist sogar der Zubehörlieferant explizit darauf hin, die Ölleitung unbedingt mit zu tauschen!
Unverständlich ist m.M.n., dass trotz Turbolader eine Start-Stop-Fuktion eingebaut wird. Bspw. an Ampeln mit langen Umschaltzeiten oder an Bahnübergängen, wo auch ewig lange auf den Gegenzug gewartet wird, kann das Öl bei stehendem Motor nach und nach in der heißen Leitung verkoken. Sollte man da nicht die S/S/F deaktivieren? Der Tipp, den Motor nach der Fahrt 1-2 Minuten in Stand weiterlaufen zu lassen, erledigt sich mit dem automatischen Ausschalten des Motors. Ist in meiner Überlegung irgendwo ein Denkfehler?
 
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