Duster III defekt

Ebenfalls wurde ich in der Email noch blöd angemacht, von wegen ich könnte Mal n bisschen Dankbarkeit zeigen weil ich ja einen Leihwagen bekommen habe.
...
Freiwillig werden die aber nichts mehr machen. Zudem wurde mir ja mitgeteilt, dass sich bis Juni da nichts mehr tut.
Unterschied Textform und Schriftform nebst Rechtsfolge setze ich mal als bekannt voraus.
Dein Anwalt wird schon wissen, was vertraglich geregelt wurde und wie bzw. wann einzuleiten sein wird und da hoffe ich, da wird nicht noch erst über zwei Monate zugewartet.
 
Was ich bisher dazu gelesen habe ist, das du eine Frist setzen musst und über den Leasinggeber druck aufbauen kannst wenn der Verkäufer probleme macht.

Den Mietwagen bekommst du von Dacia gestellt da die den Kunden die Mobilitätsgarantie versprechen.
 
Im Nachgang wäre zu klären ob, die Moblitätsgarantie (bei Panne/Unfall) schon nur durch die Fahrzeugzulassung ohne Bewegung des Kfz vom Händlerhof überhaupt greift und Leistungen bezogen werden könnten.
Wie @Mudmaxx schreibt, ist der D3 zwar auf den Käufer zugelassen, aber auch durch eine Übergabe abgenommen bzw. ausgeliefert ?
Läuft die Zeit für die Herstellergarantie alleine durch die Zulassung ?
 
Also laut Anwalt und A**G Rechtsschutzversicherung habe ich einen Anspruch auf einen Leihwagen. Die Frage ist nur ob Dacia oder der AH mir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen müssen.
 
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