Ach, Sapa schon wieder.
Ich erinnere mich an ein Thema im Forum ("Hintere Sitzreihe verkaufen"), in dem DU gefragt hast:
Gegenfrage: Welche Verkehrsordnung/Zulassungsbestimmbung besagt, dass ich mein Fahrzeug nicht ohne Beifahrersitze in Betrieb nehmen dar? Ich kenne keine. Der Mann vom TÜV auch nicht.
Als dann entsprechende Antworten kamen, kam von DIR:
... immer wieder interessant zu lesen, wenn Netz-Teilnehmer sich als Hüter der Ordnung präsentieren. Das ist Deutschland, wie es die Politiker mögen *grins*.
Also, wer Rechtssicherheit haben möchte, holt sie sich bei Juristen, oder? Alles andere ist doch nur ein Stochern im Ungewissen "ein Prüfer hat gesagt - "es könnte ja sein, dass ..." - "gewissermaßen ..." - "eventuell ..." - "vielleicht ..."
Dafür hast du heute mal wieder fast den gleichen Vorwurf an das Forum geäußert:
Seid ihr Sachverständige, oder gebt ihr nur euer gefühltes Halbwissen wider, was andere Forenteilnehmer nur verunsichert?
Aber um DICH zu beruhigen:
Viele hier in diesem Forum wissen, was sie schreiben. Hör auf sie.
Bitte tretet nicht als belehrende Schulmeister auf, als wären die Leser dieses Forums unwissend, was Bestimmungen anbelangen. Es werden wahrlich keine dramatischen Schilderungen, von vermeintlich nicht qualifizierten Dacianern, benötigt.
Mit diesem Zitat habe ich ein Problem. Hier wird gleichzeitig gesagt, dass sich die Leser mit den Bestimmungen auskennen und dass die Schreiber dies nicht tun. Sollte tatsächlich der "nicht qualifizierte" Forennutzer den "nicht unwissenden" beeinflussen?
Ist es nicht eher so, dass der Wissende dem Unwissenden sein Wissen vermittelt, während der Sturkopf die Informationen nicht glaubt und der Troll den Informierenden diffamiert?
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Aber egal, dann machen wir mal einen kleinen Exkurs in die ECE-Richtlinien, die für Neufahrzeuge seit 2012 die StVZO abgelöst haben. Man kann die ECE-Richtlinien im Datenbestand des Europaparlaments suchen und finden, sogar in deutscher Sprache.
Die ECE-R10 heißt mit vollem Namen:
"Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit"
Genehmigte Bauteile dürfen irgendwo im Auto verbaut werden und ans Bordnetz angeschlossen werden, zum Beispiel als Innenraumbeleuchtung oder als Türsummer. Aber um in die Frontscheinwerfer oder eine andere nach außen wirkende Beleuchtungseinrichtung eingebaut zu werden, müssten sie
zusätzlich nach ECE-R37 geprüft sein:
"Regelung Nr. 37 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern"
Die hat 200 Seiten, ist also für so ein Dokument noch relativ übersichtlich.
Und wenn es eine LED sein soll, dann gilt natürlich die ECE-R128:
"Regelung Nr. 128 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern"
Die hat nur 28 Seiten, weil sie eine reine Prüfvorschrift ist und die Abmessungen und Abstrahlwinkel in der ECE-R37 geregelt sind.
Also ganz einfach:
10R darf ans Bordnetz angeschlossen werden
37R ist eine genehmigte Glühlampe und darf in Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden
128R ist eine genehmigte LED-Lampe und darf in Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden
Wenn 10R fehlt, aber das Leuchtmittel sonst nach 37R oder 128R geprüft ist, hat es kein elektronisches Vorschaltgerät.
Gruß
MadGyver