Lampenwechsel H4 Hauptscheinwerfer

"Aber den Gegenverkehr mit 3800 Lumen einem fast schon Dauerblitz auszusetzen ..."

Sapa, bitte komm wieder runter von der Palme !

Dies hat nichts mit Hilfssheriff zu tun, sondern ist lediglich der Hinweis dass mit dieser Änderung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden !!!

Stell dir einfach mal vor dass Du nachts auf einer kurvigen Landstrasse über eine Kuppe fährst und dann direkt in den Landescheinwerfer eines Jumbo-Jets schaust. Und das vielleicht noch bei Nieselregen mit einem Motorrad ! Anschließend bist Du 2-3 Sekunden blind ...

Schöne Feiertage und gesundes 2018
Uwe
 
Seid ihr Sachverständige, oder gebt ihr nur euer gefühltes Halbwissen wider, was andere Forenteilnehmer nur verunsichert? Jeder Verkehrsteilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Bitte tretet nicht als belehrende Schulmeister auf, als wären die Leser dieses Forums unwissend, was Bestimmungen anbelangen. Es werden wahrlich keine dramatischen Schilderungen, von vermeintlich nicht qualifizierten Dacianern, benötigt.
 
Anonym unbekannte Menschen zu beleidigen und mangelnden Sachverstand zu unterstellen scheint ja im Netz immer mehr um sich zu greifen. Leider nun auch hier.

Den oben Schreibenden werde ich nunmehr ignorieren und bin aus dem Thema raus.
 
Die Lampe um die es hier geht hat aber nicht 1500 Lumen, auch nicht 2000 Lumen, sondern 3800 Lumen und das ohne automatische LWR.


Aber den Gegenverkehr mit 3800 Lumen einem fast schon Dauerblitz auszusetzen und dann auch noch zu sagen:

...... das ist kein Spaß mehr, das ist schon ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und um keinen Deut besser als nächtliche Boulevardrennen in der Innenstadt.

Man sollte also die Grenze zwischen Tuning und absoluter Dummheit gepaart mit Leichtsinn noch wahrnehmen können.

Philips H4 welche in dem anderen Video neben der H7 getestet wird zählt zu den hellsten LED KFZ Lampen mit 24Watt inkl. Wandler und co, sind etwa 2000Lumen real, die Werte werden auch in etwa gemessen.
Bei LED nehmen die China Hersteller gerne die max. zulässige Leistung der chips, so stark werden die aber nicht angesteuert, eine 3800Lumen LED bräuchte etwa 12 ZES Chips.

Im Gegensatz zur H7 hat die H4 nur 3 chips und entspricht damit dem Leuchtbild vom Glühfaden was mit einer geringeren Blendwirkung als mit einer Osram Nightbreaker gemessen wird. Im Grunde ist, sofern eine Philips H4 LED verbaut wird der Verkehr weniger gefährdet als mit den Tuning Halogen.

Nochwas: billig Halogen 50Watt: 30klux, neue Osram 130% 57Watt: 35klux, im Spot gemessen

Blendwirkung: billig Halogen 900Lux, Osram 130% 3500lux, Philips H4 LED: 900Lux


In Deutschland Legal? NEIN! aber ich selbst fahre auch in Afrika und da interessiert das keinen. Von daher finde ich es auch unangebracht jedes mal auf die StVZO zu verweisen, wenn selbst Legale Leuchtmittel mehr blenden.
 
Umbauten an Fahrzeugen sind Geschmackssache. Der Eine hält es für sinnvoll und /oder schön, der Andere nicht. Seine Meinung dazu kann hier jeder Teilnehmer sagen.
Unschön ist es, wenn diejenigen die einen Umbau am Fahrzeug durchführen wollen in irgendeiner Form beleidigt, beschimpft werden. Das ist aus meiner Sicht hier nicht geschehen.
Hier wurde auf die Unzulässigkeit des Umbaus hingewiesen. Das finde ich gut. Wenn durch den Umbau dann zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden, finde ich es erst recht gut darauf hinzuweisen. Bei nicht zulässigen Beleuchtungseinrichtungen ist eine Behinderung oder Gefährdung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Die Mahner als "belehrende Schulmeister", halbwissend und nicht qualifiziert zu bezeichnen ist beleidigend und in diesem Zusammenhang absolut unpassend.

Und dann:
Jeder Verkehrsteilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.
Ja, ist er. Aber er ist auch für die anderen Verkehrsteilnehmer verantwortlich!
§ 1 StVO 2013.jpg

Sapa, nun komm mal wieder runter und denke noch mal in Ruhe über deine Beiträge nach.
 
Mir scheint, es geht in diesem Forum immer darum eine Spaßbremse zu finden, um weniger ordnungsliebende Leute von etwas abzuhalten

Um genau diese geht es. Die glauben die Welt müsse sich so drehen wie sie es gern hätten. Man muß halt die Gemeinschaft vor, für solche wie Dich bestimmt ein Fremdwort, aber es gibt auch auf einem iPhone Google, etwas schützen damit man selbst keinen Schaden nimmt. Der Straßenverkehr ist nun mal eine Gemeinschaftsaktion mit Regeln. Und die sind nicht zur Willkür sondern zum Schutz erlassen. Zum Schutz vor "weniger ordnungsliebenden Leuten" wie Du ja selber schon für Dich bemerkt hast. Also schütte deinen Gehirnmüll bei upload_2017-12-22_10-37-57.jpeg unter Gleichgesinnten aus. Frohe Weihnachten
 
Die gültigen Vorschriften sind nun mal die Basis - auch in diesem Forum. Und da ist der Grund um den es geht eigentlich egal, egal ob um falsche Lampen, unzulässige Fahrgeschwindigkeit, unerlaubte Polenböller, zu laute Auspufanlagen oder Fake-Viagra....

Allen ein frohes Fest..!
 
Lasst es einfach, es lohnt sich nicht. Unsere Gesellschaft und Facebook sind voll von solchen Zeitgeistern (und das monatlich mehr). Die einen haben es aufgrund passenden Rechtsempfindens und Nachdenkens verstanden, andere werden eben später von den jeweiligen Institutionen "passend" gemacht. Schade um jeden Einwand.
Es hat nichts mehr mit Hilfestellung im Forum zu tun, sondern mit der Missionierung rechtsschwacher Persönlichkeiten. Unser Forum wird hier als "Troll und -Bastelbude" mißverstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit manipulierten Scheinwerfern gefährdest du aber nicht dein Leben, sondern das der anderen Verkehrsteilnehmer. Du darfst gerne mit einer kaputten Leiter aufs Dach klettern. Da tut es nur dir weg. Aber wenn andere zu Schaden kommen hört die persönliche Freiheit auf.
Jeder mit einem Hochschulstudium darf sich Sachverständiger auf seinem Fachgebiet nennen!
 
Wer legal LED Lampen fahren will hat doch unter anderen bei Nolden, oder JW Speaker die Möglichkeit zugelassene typgeprüfte LED Lampen zu kaufen. Kosten 700 bis 1300 Euro.

;-)

Moin,
ich hätte ja auch gern welche...
aber nach meiner Recherche im Web gibt es KEINE zugelassenen H4 LED Lampen.
Gern lass ich mich eines Besseren belehren..
Grüße
Manfred

Schau mal beispielsweise hier

Produktkatalog Fahrzeugbeleuchtung 2017 │ Highlights │ NOLDEN (https://www.noldengmbh.de/highlights/produktkatalog-2017)
 
Ach, Sapa schon wieder.

Ich erinnere mich an ein Thema im Forum ("Hintere Sitzreihe verkaufen"), in dem DU gefragt hast:
Gegenfrage: Welche Verkehrsordnung/Zulassungsbestimmbung besagt, dass ich mein Fahrzeug nicht ohne Beifahrersitze in Betrieb nehmen dar? Ich kenne keine. Der Mann vom TÜV auch nicht.

Als dann entsprechende Antworten kamen, kam von DIR:
... immer wieder interessant zu lesen, wenn Netz-Teilnehmer sich als Hüter der Ordnung präsentieren. Das ist Deutschland, wie es die Politiker mögen *grins*.
Also, wer Rechtssicherheit haben möchte, holt sie sich bei Juristen, oder? Alles andere ist doch nur ein Stochern im Ungewissen "ein Prüfer hat gesagt - "es könnte ja sein, dass ..." - "gewissermaßen ..." - "eventuell ..." - "vielleicht ..."


Dafür hast du heute mal wieder fast den gleichen Vorwurf an das Forum geäußert:

Seid ihr Sachverständige, oder gebt ihr nur euer gefühltes Halbwissen wider, was andere Forenteilnehmer nur verunsichert?

Aber um DICH zu beruhigen:
Viele hier in diesem Forum wissen, was sie schreiben. Hör auf sie.


Bitte tretet nicht als belehrende Schulmeister auf, als wären die Leser dieses Forums unwissend, was Bestimmungen anbelangen. Es werden wahrlich keine dramatischen Schilderungen, von vermeintlich nicht qualifizierten Dacianern, benötigt.

Mit diesem Zitat habe ich ein Problem. Hier wird gleichzeitig gesagt, dass sich die Leser mit den Bestimmungen auskennen und dass die Schreiber dies nicht tun. Sollte tatsächlich der "nicht qualifizierte" Forennutzer den "nicht unwissenden" beeinflussen?

Ist es nicht eher so, dass der Wissende dem Unwissenden sein Wissen vermittelt, während der Sturkopf die Informationen nicht glaubt und der Troll den Informierenden diffamiert?



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Aber egal, dann machen wir mal einen kleinen Exkurs in die ECE-Richtlinien, die für Neufahrzeuge seit 2012 die StVZO abgelöst haben. Man kann die ECE-Richtlinien im Datenbestand des Europaparlaments suchen und finden, sogar in deutscher Sprache.


Die ECE-R10 heißt mit vollem Namen:

"Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit"

Genehmigte Bauteile dürfen irgendwo im Auto verbaut werden und ans Bordnetz angeschlossen werden, zum Beispiel als Innenraumbeleuchtung oder als Türsummer. Aber um in die Frontscheinwerfer oder eine andere nach außen wirkende Beleuchtungseinrichtung eingebaut zu werden, müssten sie zusätzlich nach ECE-R37 geprüft sein:

"Regelung Nr. 37 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern"

Die hat 200 Seiten, ist also für so ein Dokument noch relativ übersichtlich.

Und wenn es eine LED sein soll, dann gilt natürlich die ECE-R128:

"Regelung Nr. 128 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) zur Verwendung in genehmigten Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern"

Die hat nur 28 Seiten, weil sie eine reine Prüfvorschrift ist und die Abmessungen und Abstrahlwinkel in der ECE-R37 geregelt sind.


Also ganz einfach:
10R darf ans Bordnetz angeschlossen werden
37R ist eine genehmigte Glühlampe und darf in Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden
128R ist eine genehmigte LED-Lampe und darf in Beleuchtungseinrichtungen verbaut werden

Wenn 10R fehlt, aber das Leuchtmittel sonst nach 37R oder 128R geprüft ist, hat es kein elektronisches Vorschaltgerät.


Gruß
MadGyver
 
Will mich ja nicht einmischen aber: Es fällt schon sehr auf in diesem Forum, dass sehr viel häufiger auf Paragraphen hingewiesen wird als anderswo. Es muss sogar einen Zusammenhang zwischen Fahrzeugmarken bestehen denn ich habe schon einige Foren durch und je nach Fahrzeugart werden die Belehrungen häufiger, seltener oder - und auch das gibts: gar nicht vorhanden. In meiner Lieblingscommunity die sich einem sehr speziellen Fahrzeug widmet wird auf Illegalität mit einem Zwinkersmiley hingewiesen. Was durchaus ausreichend ist, gehe ich doch davon aus, dass die Besitzer von vierrädrigen Autos allesamt volljährig sind.

Ich würde mir die LED Birchnen niemals einsetzen. Einfach weil sie nichts taugen, höchstens als Sheriffmagneten. Aber mir liegt es fern anderen zu verbieten was sie tun sollen. Das sollte jeder selber wissen und ahnden müssen diese Dinge eh andere Stellen. Nicht wir hier. Man kann drauf hinweisen, dass es evtl. nicht erlaubt ist. Reicht.

Und lachen musste ich als der Frager sagte: Ich fahre in Afrika herum :D:D:D:D
Damit war die gesamte Diskussion mit einem Schlage für die Katz.

Merry X-mas
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber mir liegt es fern anderen zu verbieten was sie tun sollen. Das sollte jeder selber wissen und ahnden müssen diese Dinge eh andere Stellen. Nicht wir hier. Man kann drauf hinweisen, dass es evtl. nicht erlaubt ist. Reicht. Merry X-mas
solange er sich nur selbst gefährdet ist mir dies auch egal,,,, aber er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer mit seinem Verhalten,,,, und da hört der Spaß auf !!!!
 
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